Erasmus+ Praktikum

Hinweise
- Bewerbungen für Aufenthalte im Studienjahr 2023/24 sind ab sofort möglich.
- Wir möchten Sie dringend auf allfällige Reisewarnungen hinweisen und empfehlen daher, dies in die Planung miteinzubeziehen. Treten Sie einen Auslandsaufenthalt trotz Reisewarnungen an, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

Bewerbungsvoraussetzungen
Einen Praktikumsplatz müssen Sie sich selbstständig suchen. Wenn Sie die Zusage für ein Praktikum bekommen haben, können Sie sich um einen Zuschuss bei uns bewerben.
Sie müssen während des gesamten Praktikums für ein ordentliches Studium an der Universität Graz eingeschrieben sein, Sie dürfen während des Praktikums auch nicht beurlaubt sein.
Lehramtsstudierende sowie NAWI Graz Kooperationsstudierende können sich bei Ihrer Stammuniversität für das Erasmus+ Praktikum bewerben.
Es werden derzeit keine Praktika für Graduierte angeboten.
Mindestpraktikumsdauer: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximaler Förderzeitraum: 12 Monate (= 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Achtung: der maximale Förderzeitraum für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel darf nicht überschritten werden. In jedem Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis max. 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt/Praktika) und von der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte zu je 5 Monaten und ein Praktikum zu 2 Monaten). Für Diplomstudierende sind Aufenthalte bis zu 24 Monate möglich. Bereits absolvierte Aufenthalte (z.B. im LLP Programm) werden in die maximale Aufenthaltsdauer miteinbezogen!
Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.
Sie dürfen auch kein weiteres Mobilitätsstipendium vom Büro für Internationale Beziehungen im selben Förderzeitraum erhalten.
Es muss sich um ein "studienrelevantes Praktikum" handeln, das heißt, das Praktikum muss vom zuständigen Anerkennungsorgan für Ihre Studienrichtung vorab als:
- Pflichtpraktikum
- freies Wahlfach (mit ECTS)
- sinnvolle ergänzung zum Studium (ohne ECTS)
anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen unter "Antrag auf Genehmigung der Praxis".
Weitere Informationen:
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet. Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Sie können auch für ein bezahltes Praktikum eine Erasmus+ Förderung beantragen.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen laufend über Mobility-Online einreichen, spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt muss die Bewerbung vollständig eingereicht sein.
Wenn es sich um eine kurzfristige Zusage für ein Praktikum handelt und Sie die Bewerbungsfrist daher nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte auslandspraktikum(at)uni-graz.at um abzuklären, ob eine Antragstellung noch möglich ist.

Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss.
Studienjahr 2022/23:
Gruppe | Länder | pro Monat* |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | € 640,- |
2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | € 590,- |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | € 540,- |
*pro Aufenthaltsmonat
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Die Top-Ups für die Aufenthalte in UK werden von der Uni Graz übernommen, die Top-ups für alle anderen Aufenthalte werden bereits im Mobilitätszuschuss inkludiert. Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
Folgende Top-Ups stehen zur Verfügung:
- Green Mobility: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen (einmalig 50€ und bis zu 4 Reisetage, an denen Sie auch den Mobilitätszuschuss erhalten)
- Studierende mit geringeren Chancen (250€ pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen.)
- Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Sie bei einer Behinderung oder chronischer Krankheit Inklusionsunterstützung beantragen.
Hinweis: diese Informationen beziehen sich auf Aufenthalte im Studienjahr 2022/23!

Bewerbung in Mobility-Online
Die Bewerbung erfolgt online über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline. Eine Bewerbungsanleitung finden Sie hier.
Bewerbungsunterlagen:
Das Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) mit Foto und persönlicher Unterschrift müssen Sie in Mobility-Online hochladen und persönlich im Büro für Internationale Beziehungen innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Das Learning Agreement (LA) können Sie in Mobility-Online downloaden. Es ist bereits teilweise mit Ihren Bewerbungsdaten befüllt. Sie müssen das vollständig befüllte und von allen Seiten unterzeichnete LA in Mobility-Online hochladen. Ohne das LA können wir Ihnen den Erasmus+ Zuschuss nicht gewähren!
Sie sind für das Befüllen des LA zuständig - eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Genehmigung der Praxis finden Sie hier.
Dieser Antrag muss von der für Anerkennungen zuständigen Person (z.B. Curriculakommissionsvorsitz) unterzeichnet werden, die Antragstellung erfolgt meist über das für Ihre Studienrichtung zuständige Dekanat.
Diese Genehmigung muss vor Antritt des Praktikums eingeholt werden und für die Bewerbung für das Erasmus+ Praktikum nötig. Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie dafür das zuständige Dekanat.
Anmerkung: Studierende der SOWI Fakultät und der REWI-Fakultät verwenden bitte das fakultätsinterne Formular für den Antrag.
Weitere Informationen:
Geisteswissenschaftliche Fakultät
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
in der Regel ist für Praktika ein Antrag auf Genehmigung der Praxis zu stellen und bei uns einzureichen. In gewissen Fällen, zum Beispiel wenn das Praktikum für eine Lehrveranstaltung angerechnet werden soll, akzeptieren wir auch einen Vorausbescheid statt dem Antrag auf Genehmigung der Praxis. Kontaktieren Sie unsbitte in so einem Fall vorab.
Sie müssen ein Motivationsschreiben in Mobility-Online hochladen:
- Maximal 1-2 Seiten lang
- Beschreiben Sie Ihre persönliche und akademische Motivation für ein Erasmus+ Praktikum
- Sprache: auf Englisch
Außer Sie absolvieren das Praktikum auf Deutsch, dann können Sie das Motivationsschreiben auch auf Deutsch verfassen.
Laden Sie bitte ein Transcript of Records über die gesamte Studienzeit (Ausdruck/Download aus UNIGRAZonline) in Mobility-Online hoch.
Laden Sie in Mobility-Online einen entsprechenden Sprachnachweis für die Arbeitssprache des Praktikums hoch.
Beispiele:
- Wenn Sie in ein Praktikum in einem Land machen, in dem Ihre Muttersprache gesprochen wird, bestätigen Sie das bitte auf einem formlosen Schreiben und laden es hoch.
- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
- Für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch

Auswahl der Stipendiat:innen
Wir berücksichtigen nur in Mobility-Online als vollständig gekennzeichnete Bewerbungen!
Nach folgenden Auswahlkriterien werden die Stipendiat:innen durch die Programmbeauftragten ausgewählt:
- Motivation
- Studienrelevanz des beabsichtigten Praktikums
- Studienerfolg
- sprachliche Qualifikation
- Zusatzqualifikationen, z.B. Mentor:in für ausländische Studierende
- Gesamteindruck der Bewerbung
Wir informieren Sie über den Ausgang der Bewerbung, sowie über die weiteren Schritte per E-Mail.

Auszahlung des Zuschusses
Wenn Ihr Antrag auf ein Erasmus+ Praktikum bewilligt wurde, müssen wir eine Vereinbarung zur Ausbezahlung des Zuschusses mit Ihnen abschließen. Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie per E-Mail zugeschickt.
Die erste Zuschussrate beträgt 75% der laut Vereinbarung festgelegten Gesamtsumme, die zweite Rate (25%) wird erst nach Ende des Aufenthalts und Erhalt der erforderlichen Unterlagen an Sie überwiesen.

Vor & während des Aufenthalts
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Praktikum!
Hier finden Sie nützliche Informationen, die vor oder während Ihres Aufenthalts relevant sein können:
Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen.
Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie während ihres Auslandsaufenthaltes in vielen Ländern unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden nur Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/versicherung.
Überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) - anerkannt in den EU-Ländern sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien - besitzen.
Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.
Wenn Sie keine gültige EKVK besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.
Nicht-EU/EWR-Bürger:innen benötigen eventuell ein (Arbeits-)Visum oder einen Aufenthaltstitel für Ihr Praktikum. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Landes, in dem Sie das Praktikum absolvieren werden, ob Sie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel oder eine sonstige (Arbeits-)Genehmigung für Ihr Praktikum benötigen.
Vergessen Sie nicht, folgende Bestätigungen von der Institution bei der Sie ein Praktikum absolvieren, ausstellen zu lassen:
- Learning Agreement for Traineeships "after the mobility": letzte Seite, verfügbar über Mobility-Online
- falls nötig: Aufenthaltsbestätigung (Seite 3/4 des Antrags auf Genehmigung der Praxis) - nur nötig, wenn Sie das Praktikum als "sinnvolle Ergänzung zum Studium" anerkennen lassen
- Empfehlenswert: Praktikumszeugnis (für zukünftige Bewerbungen oder Ihren Lebenslauf, muss nicht bei uns eingereicht werden)
Falls Sie das Learning Agreement for Traineeships (siehe Guidelines) ändern möchten, müssen Sie das innerhalb von 1 Monat nach Ankunft an der Gastinstitution erledigen und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.
Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts vorliegt und genehmigt wird. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich geplante Aufenthalt (und insgesamt max. 12 Monate) sein. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie Ihr Praktikum verlängern wollen frühzeitig.
Bei einer Verlängerung muss das LA for Traineeships neu ausgestellt und unterschrieben werden!

Nach dem Aufenthalt
Hier finden Sie Informationen zu den Unterlagen, die Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung Ihres Praktikums über Mobility-Online einreichen müssen:
Es wird Ihnen per E-Mail ein Link zugeschickt. Sie müssen den EU-Survey innerhalb der angegebenen Frist ausfüllen.
In Mobility-Online müssen Sie einen Fragebogen bezüglich der Anerkennung von ECTS-Punkten ausfüllen.
Laden Sie die letzte Seite des Learning Agreement for Traineeships ("after the mobility") in Mobility-Online hoch.
Bitte laden Sie einen Erfahrungsbericht für unser Erfahrungsberichteportal hoch. Der Bericht soll maximal 2 Seiten lang sein, hier finden Sie eine Vorlage.
A) Praktikum als freies Wahlfach oder Pflichtpraktikum:
Laden Sie bitte das Transcript of Records, in dem das Praktikum aufscheint, in Mobility-Online hoch.
B) Praktikum als sinnvolle Ergänzung zum Studium:
Laden Sie bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Seite 3 oder 4 des "Antrags auf Genehmigung der Praxis" in Mobility-Online hoch.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Kontakt
Julia Trattnig
BA BA MA M.A.Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)