Rudi Roth Stipendium

Achtung!
LETZTER CALL dieses Stipendienprogramms!
Was ist das Rudi Roth Stipendium?
Bewerbungen für 2022/23 und 2023/24 möglich!
- Das Stipendium fördert Forschungsaufenthalte für wissenschaftliche Arbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen), die sich mit der Situation in Ost- oder Südosteuropa aus der Perspektive des jeweiligen Studiums beschäftigen
- Für alle Studien offen
Schritt 1: Bewerbung
Nachdem Sie die Daten und den Auslandsaufenthalt fixiert haben, können Sie sich im Büro für Internationale Beziehungen um einen Zuschuss bewerben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsablauf.
- Ordentliches Studium an der Universität Graz
- Abschlussarbeit befasst sich mit der Situation in Ost- oder Südosteuropa
- Ein Forschungsaufenthalt für diese Abschlussarbeit in der betreffenden Region ist geplant
Wenn Sie ausgewählt werden, müssen Sie verpflichtend an der Zertifikatsverleihung teilnehmen!
1. Schritt:
Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie in Mobility-Online hochladen/ausfüllen:
- Bewerbungsformular
Achtung: Das Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) mit Foto und Unterschrift müssen Sie zusätzlich persönlich im Büro für Internationale Beziehungen innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. - Tabellarischer Lebenslauf
- Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline)
- Motivationsschreiben = Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 2 Seiten) unterschrieben
2. Schritt:
Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Programmbeauftragten im Büro für Internationale Beziehungen ein:
- Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) mit Foto und Unterschrift, ORIGINAL
- 1 Empfehlungsschreiben der Betreuerin/des Betreuers der Abschlussarbeit
Hinweis: Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden oder der/dem Studierenden in einem verschlossenen Kuvert zur Verfügung gestellt werden.
Schritt 2: Auswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet eine Auswahlsitzung statt. In der Sitzung wird von einer Kommission festgelegt, wer ein Stipendium in welcher Höhe erhält. Wir informieren Sie über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail.
Schritt 3: Stipendienauszahlung
Als Austauschstudierende/r der Universität Graz sind Sie verpflichtet, eine Vereinbarung zum Auslandsaufenthalt zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung nehmen Sie die Nominierung offiziell an. Eine genaue Anleitung erhalten Sie per E-Mail.
Das Stipendium wird erst dann vom Büro ausbezahlt, wenn Sie an der verpflichtenden Zertifikatsverleihung teilgenommen haben und die benötigten Unterlagen (Vereinbarung, Meldezettel) im Büro für Internationale Beziehungen eingereicht haben.
Das Büro von Mag. Rudi Roth zahlt das Stipendium aus.
- Zertifikatsverleihung: Termin wird ausgewählten StipendiatInnen in der Vereinbarung bekanntgegeben
Während des Aufenthalts
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Aufenthalt!
Ab einem Auslandsaufenthalt von mindestens 14 Tagen bezahlen Sie an der Universität Graz keine Studiengebühren. Achtung: Ihren eigenen ÖH-Beitrag müssen Sie weiterhin verpflichtend einbezahlen!
Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen – die Zuerkennung eines Zuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz!
Hinweis: Wenn Sie in Österreich pflichtversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) besitzen. Die EKVK befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Die EKVK wird in den EU-Ländern, sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien anerkannt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung in Österreich für weitere Informationen.
Nach dem Aufenthalt
Nach dem Aufenthalt müssen Sie folgende Unterlagen in Mobility-Online hochladen – beachten Sie die entsprechenden Fristen.
- Elektronischer Bericht über den Aufenthalt (Vorlage) – spätestens 10 Wochen nach Aufenthalt
Der Bericht soll einen Gesamteindruck über Ihren Aufenthalt vermitteln: sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen vor Ort. Berichte werden im Erfahrungsberichteportal veröffentlicht, Ideen & eine Vorlage finden Sie hier: auslandserfahrung.uni-graz.at
- Kopie der Studienabschlussurkunde (Sponsions-/Promotionsbescheid) spätestens 12 Monate (Bachelor-/Masterarbeit), bzw. 24 Monate (Dissertation) nach Zuerkennung des Stipendiums
Mag. Christa Grassauer
Universitätsplatz 3
Erdgeschoss
8010 Graz
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)