Diese neue Erasmus+ Förderschiene ermöglicht Doktoratsstudierenden der Universität Graz eine physische Mobilität von 5-30 Tagen. Dabei kann es sich um ein Studium oder ein Praktikum handeln. Der Fokus dieser Mobilitätsart liegt dabei auf (Weiter-)Bildung und Training, nicht auf Forschung und Innovation. Ein Aufenthalt zu Recherchezwecken ist (bestätigt durch die Gastuniversität) möglich, eine Konferenzteilnahme ist nicht förderbar.
Diese Mobilität kann auch mit einer virtuellen Komponente verbunden werden, ähnlich der Erasmus+ Blended Intensive Programmes.
Die Bewerbung auf die verfügbaren Plätze ist laufend möglich unter Einhaltung einer Frist von spätestens 2 Monaten vor Beginn der Mobilität.
Programmbeauftragte
Julia Trattnig, BA BA MA MA
+43 (0)316 380 – 1248
Finanzielle Unterstützung
Täglicher Zuschuss
Dauer der physischen Mobilität | Täglicher Zuschuss in Euro |
5–14 Tage | 79 |
15–30 Tage | 56 |
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Diese zusätzlichen finanzielle Unterstützungsmöglichkeit gilt für
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsortmitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit chronischer Krankheit (Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)
Für Mobilitäten, welche zwischen 5 und 14 Tagen dauern, beträgt das Top-up einmalig 100 Euro, bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen beträgt das Top-up einmalig 150 Euro.
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung dient (zusätzlich zum Top-up) der Abdeckung zusätzlicher finanzieller Kosten, die vor allem Studierenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden nach Realkosten abgerechnet. Bitte kontaktieren Sie das Büro für Internationale Beziehungen, um mehr Informationen zu erhalten:
erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.
Reisekostenunterstützung
Entfernung | Einmaliger Zuschuss pro teilnehmender Person in Euro | Umweltfreundliches Reisen, einmaliger Zuschuss pro teilnehmender Person in Euro |
Zwischen 10 und 99 km: | 28 | 56 |
Zwischen 100 und 499 km: | 211 | 285 |
Zwischen 500 und 1999 km: | 309 | 417 |
Zwischen 2000 und 2999 km: | 395 | 535 |
Zwischen 3000 und 3999 km: | 580 | 785 |
Zwischen 4000 und 7999 km: | 1188 | 1188 |
8000 km und mehr: | 1735 | 1735 |
Den teilnehmenden Personen steht zusätzliche individuelle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen im Umfang von bis zu sechs Reisetagen für die Hin- und Rückfahrt (wenn erforderlich) zu. Das gilt nur, wenn mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreise „grün“ absolviert wird (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) sowie wenn diese Tage nur der Reise dienen und an diesen Tagen keine weiteren/anderen BIP-Aktivitäten unternommen werden.
Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 75 % vor dem Aufenthalt und 25 % nach dem Abschluss, wenn alle Abschlussunterlagen abgegeben wurden.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Universität Graz (keine Erasmus+ Incoming Studierenden)
- Maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte im Studienlevel Doktorat noch nicht überschritten
- Aufenthaltsdauer von mindestens 5 und maximal 30 Tagen
- Keine Mobilität in das Land, in dem sich Studierende gewöhnlich aufhalten
- Aktives Dienstverhältnis mit der Uni Graz während des Aufenthaltes: gesonderter Ablauf (betroffene Doktoratsstudierende melden ihr Dienstverhältnis bitte umgehend dem Büro für Internationale Beziehungen für die weiteren Schritte)
Schritte zum Aufenthalt
Erste Auskünfte erhalten die Doktoratsstudierenden über: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.
Die Bewerbung um den Mobilitätszuschuss erfolgt online über Mobility-Online. Die Doktoratsstudierenden klären vorab die Rahmenbedingungen für die Kurzzeitmobilität mit ihrem Supervisor sowie der Gastuniversität (siehe Bewerbungsunterlagen).
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular (aus Mobility Online)
- Motivationsschreiben inkl. Studienvorhaben
- Curriculum Vitae
- Bestätigungsschreiben vom Supervisor der Heimatuniversität Graz
- Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZOnline)
- Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladungsschreiben der Gastuniversität
- Learning Agreement
- Vorausbescheid der Universität Graz als Bestätigung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen (wenn keine ECTS vergeben werden: Bestätigung über die erbrachte Leistung)
- Vereinbarung über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss
Nach dem Aufenthalt
Nach dem Aufenthalt müssen die Doktoratsstudierenden folgende Unterlagen einreichen (Änderungen vorbehalten):
- EU-Survey (der Link wird per E-Mail zugeschickt)
- Aufenthaltsbestätigung
- Transcript of Records/Teilnahmebestätigung/Bestätigung über die erbrachte Leistung
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheid