Diese neue Erasmus+ Förderschiene ermöglicht Doktoratsstudierenden der Universität Graz eine physische Mobilität von 5-30 Tagen. Dabei kann es sich um ein Studium oder ein Praktikum handeln. Der Fokus dieser Mobilitätsart liegt dabei auf (Weiter-)Bildung und Training, nicht auf Forschung und Innovation. Ein Aufenthalt zu Recherchezwecken ist (bestätigt durch die Gastuniversität) möglich, eine Konferenzteilnahme ist nicht förderbar.
Diese Mobilität kann auch mit einer virtuellen Komponente verbunden werden, ähnlich der Erasmus+ Blended Intensive Programmes.
Die Bewerbung auf die verfügbaren Plätze ist laufend möglich unter Einhaltung einer Frist von spätestens 2 Monaten vor Beginn der Mobilität.
Finanzielle Unterstützung
Dauer der physischen Mobilität | Täglicher Zuschuss in Euro |
5–14 Tage | 79 |
15–30 Tage | 56 |
Diese zusätzlichen finanzielle Unterstützungsmöglichkeit gilt für
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsortmitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit gesundheitlichen Problemen (z.B. schwere Krankheiten, chronische Krankheiten oder andere körperliche oder psychische Umstände, die eine Teilnahme am Programm verhindern oder erschweren), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland), dieser gesundheitliche Status muss bereits vor Beginn des Aufenthalts bestehen. (Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Für Mobilitäten, welche zwischen 5 und 14 Tagen dauern, beträgt das Top-up einmalig 100 Euro, bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen beträgt das Top-up einmalig 150 Euro.
Die Inklusionsunterstützung dient (zusätzlich zum Top-up) der Abdeckung zusätzlicher finanzieller Kosten, die vor allem Studierenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden nach Realkosten abgerechnet. Bitte kontaktieren Sie das Büro für Internationale Beziehungen, um mehr Informationen zu erhalten:
erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.
Ab dem Studienjahr 2024/25 haben Erasmus+ Studierende die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss, der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechnet wird, zu beantragen. Hier wird die Entfernung der Universität Graz zur Gasthochschule (bzw. ggf. dem Campus, an dem Sie im Ausland studieren) berechnet.
Studierende, die mehr als die Strecke (hin und zurück) umweltfreundlich reisen (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Rad), erhalten einen höheren Reisekostenzuschuss. Für grünes Reisen erhalten Sie zusätzlich bis zu 6 Reisetage, für die Sie den Mobilitätszuschuss bekommen. Ein Reisetag entspricht einem Kalendertag.
Bitte reisen Sie umweltfreundlich, vor allem bei Distanzen unter 500 Kilometern!
Für Studierende, die im Studienjahr 2025/26 mit dem Erasmus+ Programm ins Ausland gehen, gilt Folgendes:
Wenn Sie Reisekosten aus anderen Finanzierungsquellen (z. B. Reisekostenzuschuss im Zuge der österreichischen Auslandsbeihilfe, BAföG,...) erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf den Erasmus+ Reisekostenzuschuss.
Detaillierte Informationen zum Anspruch auf den Reisekostenzuschuss erhalten Sie per E-Mail.
Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 75 % vor dem Aufenthalt und 25 % nach dem Abschluss, wenn alle Abschlussunterlagen abgegeben wurden.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Universität Graz (keine Erasmus+ Incoming Studierenden)
- Maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte im Studienlevel Doktorat noch nicht überschritten
- Aufenthaltsdauer von mindestens 5 und maximal 30 Tagen
- Keine Mobilität in das Land, in dem sich Studierende gewöhnlich aufhalten
- Aktives Dienstverhältnis mit der Uni Graz während des Aufenthaltes: gesonderter Ablauf (betroffene Doktoratsstudierende melden ihr Dienstverhältnis bitte umgehend dem Büro für Internationale Beziehungen für die weiteren Schritte)
Schritte zum Aufenthalt
Erste Auskünfte erhalten die Doktoratsstudierenden über: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.
Die Bewerbung um den Mobilitätszuschuss erfolgt online über Mobility-Online. Die Doktoratsstudierenden klären vorab die Rahmenbedingungen für die Kurzzeitmobilität mit ihrem Supervisor sowie der Gastuniversität (siehe Bewerbungsunterlagen).

- Bewerbungsformular (aus Mobility Online)
- Motivationsschreiben inkl. Studienvorhaben
- Curriculum Vitae
- Bestätigungsschreiben vom Supervisor der Heimatuniversität Graz
- Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZOnline)
- Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladungsschreiben der Gastuniversität
- Learning Agreement
- Vorausbescheid der Universität Graz als Bestätigung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen (wenn keine ECTS vergeben werden: Bestätigung über die erbrachte Leistung)
- Vereinbarung über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss
Nach dem Aufenthalt müssen die Doktoratsstudierenden folgende Unterlagen einreichen (Änderungen vorbehalten):
- EU-Survey (der Link wird per E-Mail zugeschickt)
- Aufenthaltsbestätigung
- Transcript of Records/Teilnahmebestätigung/Bestätigung über die erbrachte Leistung
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheid
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