Warum mit iStudy ins Ausland?
- Geeignet für den Besuch von Lehrveranstaltungen (=Studienaufenthalte)
- Partnerinstitutionen meist für alle Studienrichtungen* offen
- Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
- Finanzieller Zuschuss zwischen 350-450 Euro pro Aufenthaltsmonat
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
Sie wissen noch nicht welche Universität/Institution Sie interessiert? Nutzen Sie unser Erfahrungsberichteportal und informieren sich über die Erfahrungen von anderen Studierenden.
Partnerinstitutionen
iStudy Partnerinstitutionen
Städtepartnerschaftsstipendium: Montclair State University
Bereit seit den 1950ern unterhält die Stadt Graz eine Partnerschaft mit Montclair, wodurch auch ein Stipendienprogramm entstand.
Das Stipendium
- Vollstipendium, d.h. Erlass der Studiengebühren, bezahlte Unterkunft und Verpflegung (meal cards)
- 2 Plätze für Grazer Studierende (Kunstuniversität, Technische Universität und Universität Graz)
- Aufenthaltsdauer: Studienjahr (über die Städtepartnerschaft sind keine Semesteraufenthalte möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Kontaktperson)
- 12 Credits (full load) pro Semester
- freie Wahl der Lehrveranstaltungen
Bewerbungsvoraussetzungen
BewerberInnen mit Hauptwohnsitz Graz werden bevorzugt. Ansonsten gelten die selben Bewerbungsvoraussetzungen wie bei iStudy.
Weitere Informationen:
Restplätze
Restplätze werden rechtzeitig vor den jeweiligen Einreichfristen hier veröffentlicht. Restplatzfristen sind bei Bedarf für Jänner, März und Juni geplant.
Schritt 1: Bewerbung
Sie haben Fragen zum Bewerbungsablauf? In unseren Informationsveranstaltungen unterstützen wir Sie unter anderem:
- beim Finden einer geeigneten Partnerinstution,
- beim Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online,
- mit nützlichen Tipps und Erfahrungswerten.
Die nächste Informationsveranstaltung gibt es im Rahmen unser International Week vom 14. - 17.10.2024.
Zusätzlich zu unseren Informationsveranstaltungen können Sie uns auch in unserem Büro in Präsenz oder via Telefon erreichen!
Ansprechperson im Bereich iStudy
Mag. Petra Rabitsch
Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1243
E-Mail:outgoing.exchange(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Aufenthaltsdauer
Aufenthaltsdauer ist ein Semester oder Studienjahr
Der Aufenthalt ist nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten wie Master- oder Diplomarbeiten im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partnerinstitution im Ausland.
Maximale Aufenthaltsdauer:
Pro Studienlevel (Bachelor, Master) sind Aufenthalte bis insgesamt max. 2 Semester (bei Diplomstudien insgesamt 4 Semester) möglich. Es dürfen max. 2 Semester an derselben Institution im Ausland absolviert werden.
Sprachkenntnisse
Bewerbung im Büro für Internationale Beziehungen: Für die Bewerbung bei uns (Schritt 1) müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können. Reichen Sie dafür zum Beispiel Ihr Maturazeugnis ein.
Sprachnachweise für Gastinstitution: Manche Universitäten verlangen einen (standardisierten) Sprachtest um die sprachlichen Voraussetzungen vor Ort zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig darüber. Sie müssen der Gastinstitution die erforderlichen Kenntnisse spätestens dann nachweisen wenn Sie zugeteilt worden sind (siehe Schritt 2).
Bewerbungsfrist
Freitag, 22.11.2024
Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungen akzeptiert!
Studienleistung im Ausland
Es wird empfohlen, während des Auslandsaufenthaltes das Äquivalent von 30 ECTS-Punkten pro Semester (=Studienleistung eines Semesters) zu absolvieren, die für Ihr Studium an der Uni Graz anerkannt werden können. Als Mindestleistung müssen Sie sich 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat für Ihr Studium an der Uni Graz anerkennen lassen.
Für die Bewerbung müssen Sie ein vorläufiges Studienvorhaben (study plan) erstellen, d.h. Sie müssen zusammenstellen, welche Lehrveranstaltungen Sie an welcher Partnerinstitution absolvieren möchten. Es handelt sich beim study plan nur um eine vorläufige Planung. Wenn Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden (ab Schritt 3), müssen Sie einen Vorausbescheid erstellen, in dem Sie das tatsächlich geplante Studienvorhaben bekanntgeben.
Voraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Universität Graz
- Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthalts
- Maximale Aufenthaltsdauer pro Studienlevel darf nicht überschritten werden
- Erfüllen der von der Partnerinstitution vorausgesetzten Sprachkenntnisse
- Zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) zumindest das erste Jahr einer für den Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert haben (nur für Bachelorstudierende relevant)
Die Teilnahme an einer unserer Informationsveranstaltungen wird empfohlen.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online. Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline unter Internationale Beziehung. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.
Bewerbung in Mobility-Online:
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie in Mobility-Online ausfüllen/hochladen:
- Aktualisierung Ihrer Daten in Mobility-Online
- Bewerbungsformular mit Foto und Unterschrift
- Downloaden Sie das Formular in Mobility-Online und drucken es aus
- Versehen Sie das Formular mit einem Foto von sich und unterschreiben Sie dieses Formular persönlich
- Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und laden Sie es in Mobility-Online hoch
- Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung
- Geplantes Studienvorhaben / study plan (Download: Vorlage)
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden, sondern wird nach Ihrer Einschätzung erstellt - Lebenslauf auf Englisch + Unterschrift
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der jeweiligen Partnerinstitution!) z.B. Maturazeugnis
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen unter "Sprachkenntnisse" in diesem Schritt! - Studienerfolgsnachweis (aus UNIGRAZonline)
- Englisches Empfehlungsschreiben von einer/einem Lehrenden der Universität Graz. Die Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden (ACHTUNG: Das Empfehlungsschreiben wird von unserem Büro in Mobility Online hochgeladen!)
- Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100 (siehe auch "Kaution")
- ggf. Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme: falls Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+ und Joint Study)
- ggf. NAWI Graz Beiblatt zur Bewerbung: für NAWI Graz Studierende
Finanzielle Unterstützung
- Sie erhalten einen Zuschuss* von 350-450 Euro pro Aufenthaltsmonat (je nach Universität/Land)
- Derzeit vergeben wir keine Reisekostenzuschüsse
Bitte lesen: Informationsblatt zu finanziellen Zuschüssen
* Kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss!
Kaution
Sie müssen eine Kaution in der Höhe von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (iStudy) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ auf folgendes Konto einzahlen:
- Kontoinhaber: Universität Graz
- Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
- IBAN: AT363800000000049460
- SWIFT/BIC: RZSTAT2G
- BLZ: 38000
- Kontonr.: 00000049460
Die Einzahlungsbestätigung müssen Sie in der Datenbank Mobility-Online mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen hochladen.
Info: Die Kaution bekommen Sie nach Absolvierung ihres Aufenthalts und der damit verbundenen Abgabe eine Erfahrungsberichts wieder zurück.
Detaillierte Informationen zum Thema Kaution finden Sie hier.
Schritt 2: Zuteilung
Wenn Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben, beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Programmbeauftragte in unserem Büro die zur Verfügung stehenden Plätze zuzuteilen. Diese Zuteilung ist noch keine fixe Zusage für einen Studienaufenthalt und erfolgt vorbehaltlich der Annahme Ihrer Bewerbung durch die Gastinstitution. Wir informieren Sie per E-Mail über den Ausgang Ihrer Bewerbung und über die weiteren Schritte im Detail.
Wenn Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden, finden Sie hier einen Überblick über die darauffolgenden Schritte:
Bewerbung an der Gastinstitution
- Nachdem Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden, nominiert Sie unser Büro an die künftige Gastinstitution. Die Programmbeauftragte kontaktiert Sie mit weiteren Informationen per E-Mail.
Sprachnachweis für Gastinstitution
- Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die benötigten Sprachkenntnisse an der Gastinstitution und wie Sie diese nachweisen können: Sollte ein standardisierter Sprachtest (z.B. TOEFL, IELTS, Duolingo, etc.) benötigt werden, legen Sie den Test spätestens jetzt ab.
Wichtig: Vorausbescheid erstellen!
Vor dem Auslandsaufenthalt muss über UNIGRAZonline ein Vorausbescheid beantragt werden. Der Vorausbescheid ist die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen - er verbrieft Ihnen die Annerkennung ihrer Kurse, die sie im Ausland absolviert haben. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der jeweiligen Fakultät.
Download: Ablauf - Beantragung eines Vorausbescheids
Achtung: bitte planen Sie genug Vorlaufzeit für die Erstellung des Vorausbescheids ein!
Weitere Informationen:
Schritt 3: Vorbereitung auf den Aufenthalt
Hier finden Sie einen Überblick über die nächsten Schritte, wenn Ihre Bewerbung von der Gastinstitution angenommen wurde:
Studiengebühren
Sie sind während des Studienaufenthalts an Ihrer Gastinstitution von den Studiengebühren befreit. Außerdem müssen Sie während des Auslandsaufenthalts auch an der Universität Graz keine Studiengebühren bezahlen.
Achtung: der ÖH-Beitrag muss trotzdem verpflichtend einbezahlt werden!
Vereinbarung und Auszahlung des finanziellen Zuschusses
Vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie eine Vereinbarung unterschreiben und diese bei den Programmbeauftragten einreichen. Erst dann überweisen wir Ihnen der finanziellen Zuschuss. Weitere Informationen schicken wir Ihnen per E-Mail.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in zwei Raten:
- Rate = 80% vor dem Aufenthalt
- Rate = 20% nach Abgabe aller benötigten Abschlussdokumente (siehe "Nach dem Aufenthalt")
Wohnen im Gastland
Manche Gastinstitutionen stellen Unterkünfte zur Verfügung bzw. unterstützen bei der Suche nach einer passenden Unterkunft. Bitte erkundigen Sie sich selbständig über Möglichkeiten im Gastland.
Versicherung im Gastland
Manche Partnerinstitutionen verpflichten Sie dazu, eine bestimmte Versicherung für internationale Studierende abzuschließen. Falls nicht, müssen Sie sich selbständig um eine passende Versicherung kümmern. Sie sind verpflichtet, eine geeignete Versicherung für Ihren Auslandsaufenthalt abzuschließen.
Visum & Aufenthaltstitel
Da es sich bei Ihrem Studienaufenthalt nicht um einen touristischen Aufenthalt handelt, müssen Sie sich selbständig um die Ausstellung eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels im Gastland kümmern. Bitte informieren Sie sich über Fristen und die für die Beantragung benötigten Dokumente und kontaktieren Sie die Botschaft Ihres Gastlands (in Österreich) frühzeitig für weitere Informationen.
Falls Sie nach Australien gehen: Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie ein Visum beantragen können - Sie erhalten weitere Informationen per E-Mail.
Falls Sie in die USA gehen: die Gastinstitution übermittelt das benötigte Formular für die Visabeantragung (DS-2019) per E-Mail.
Nützliche Links:
Während und nach dem Aufenthalt
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Aufenthalt!
Verlängerung des Aufenthalts
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit den Programmbeauftragten, sowie auch Ihrer Gastinstitution Kontakt auf, um herauszufinden, unter welchen Umständen eine Verlängerung möglich ist.
Abbruch des Aufenthalts
Sollten Sie den Auslandsaufenthalt aus irgendwelchen Gründen abbrechen, informieren Sie bitte umgehend die Programmbeauftragten des Büros für Internationale Beziehungen darüber.
Änderung des Studienprogramms
Die Praxis hat gezeigt, dass es am Studienort häufig zu Änderungen kommt, da Lehrveranstaltungen entweder nicht angeboten werden, schon voll sind oder das Studienprogramm aus terminlichen Gründen nicht eingehalten werden kann.
Wenn sich nur das geplante Studienvorhaben an der Gastuniversität ändert:
- Kontaktaufnahme mit der für Anerkennungsfragen zuständigen Person, ob Änderungen anerkannt werden können
Wenn sich auch die an der Universität Graz anzuerkennenden Lehrveranstaltungen ändern:
- Erstellung eines neuen Vorausbescheids (VB) in UNIGRAZonline
- ggf. Übermittlung der Anerkennungsdruckliste des neuen VB an für anerkennungsfragen zuständige Person der Studienrichtung (z.B. Curriculakommissionsvorsitz)
Nach dem Aufenthalt
Hier finden Sie eine Checkliste, welche Dinge sie nach Absolvierung ihres Aufenthalts noch erledigen müssen.
Grundsätzlich müssen sie
- ihre Studienleistung anerkennen lassen
- Unterlagen, wie das Transcript ihrer Gastuniversität, die Aufenthaltsbestätigung den Annerkennungsbescheid und den Erfahrungsbericht in Mobility Online hochladen
- und die Rückzahlung ihrer zuvor bezahten Kaution bzw. die Auszahlung der letzten Stipendienrate anweisen.