Was sind Top-Ups und die Inklusionsunterstützung?
Bereits seit einigen Jahren gibt es im Rahmen des Erasmus+ Programmes die Möglichkeit für Studierende mit geringeren Chancen ein sogenanntes Top-Up bzw. um Inklusionsunterstützung anzusuchen (siehe Erasmus+ Studienaufenthalte - Büro für Internationale Beziehungen).
Diese beiden Förderungen stehen nun auch in sämtlichen anderen Mobilitätsprogrammen der Universität Graz, die vom Büro für Internationale Beziehungen abgewickelt werden, zur Verfügung.
Studierende können ab Herbst 2024 für Aufenthalte, die frühestens im Studienjahr 2025/2026 starten, um diese Förderung ansuchen.
Top-Up
Zusätzlich zu den Zuschüssen innerhalb der einzelnen Mobilitätsprogramme gibt es für Studierende mit geringeren Chancen eine weitere finanzielle Förderung:
Es handelt sich dabei um einen monatlichen Zuschuss von 250€, der von folgenden Personengruppen beantragt werden kann:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthaltes entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Als Nachweise für das Top-Up können folgende Dokumente herangezogen werden:
- bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
- bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen.
- bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den tatsächlichen Aufenthalt des Kin-des/der Kinder im Gastland nach Ende des Erasmus+ Aufenthalts. Hier wichtig: Es wird hinsichtlich dieses Top-Ups davon ausgegangen, dass die Kinder die gesamte Mobilität mitgenommen werden. Es kann in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Die Kinder müssen aber jedenfalls den Großteil der Dauer der Mobilität mitgenommen werden (= mehr als die Hälfte).
Das Top-Up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Person mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-Up in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung sollte zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Diese Kosten werden nach Echtkosten abgerechnet.
Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Studierende, die nicht zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Mehrkosten
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn aufgrund einer bestimmten Situation
- Kosten anfallen, die ohne Mobilität nicht anfallen würden.
- Kosten anfallen, die normalerweise am Ort der Entsendeeinrichtung nicht anfallen.
- für denselben Bedarf im Zielland höhere Kosten als am Ort der Entsendeeinrichtung anfallen.
- eine Person nicht allein mobil werden kann.
Nicht förderbare Kosten
Von der Inklusionsunterstützung nicht übernommen werden:
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden. Zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen etc.
- Therapiekosten: Außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. Dann kann der Differenzbetrag übernommen werden.
- Kosten, die Teilnehmer/innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen. Zum Beispiel: Selbstbehalt etc.
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
- Reisekosten der mobilen Teilnehmer/innen. Fallen höhere Reisekosten an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich.
Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten vergeben und abgerechnet. Teilnehmende müssen vorab realistisch einschätzen, welche Mehrkosten ihnen in welcher Höhe anfallen werden. Ausnahme: Begleitpersonen. Bei einem Aufenthalt bis zu 60 Tagen erhalten Begleitpersonen pauschal Aufenthaltskosten (wird vom Büro für Internationale Beziehungen berechnet). Bleiben Begleitpersonen mehr als 60 Tage vor Ort, erfolgt die Förderung danach auf Basis von Echtkosten.
Kosten dürfen erst nach unterzeichneter Zuschussvereinbarung (Hochschule mit Teilnehmenden) anfallen.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Bewerbungsunterlagen
Bei der Bewerbung um ein Austauschprogramm muss der Bedarf für eine Top-Up bzw. Inklusionsunterstützung angegeben werden.
Nach der Zusage für ein Austauschprogramm wird an die betroffenen Studierenden ein E-Mail mit einem Link zu einer weiteren Bewerbung in Mobility-Online versendet.
Zusätzlich zur Online Bewerbung müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:
- Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) verpflichtend
- Nachweise für Top-UP und/oder Inklusionsunterstützung: (in einem PDF-Dokument zusammengefasst) verpflichtend
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einer der definierten Zielgruppen mit geringeren Chancen bzw. Nachweis eines tatsächlichen Bedarfs (siehe auch Top-Up) - verpflichtend
- Kostenaufstellung: Der Antrag muss eine genaue Aufstellung über die erhöhten Kosten enthalten, wobei die angegebenen Zusatzkosten möglichst zu belegen sind (Kostenvoranschläge, Recherche etc.). – sofern zutreffend
- Eine Aufstellung über die finanzielle Unterstützung, die durch andere Stellen erfolgt - sofern zutreffend.
Nach der Bewerbungsfrist
Auswahl
Das Top-Up wird vom Büro für Internationale Beziehungen vergeben.
Die Entscheidung über die Vergabe einer Inklusionsunterstützung wird von einer Auswahlkommission aus Mitgliedern der Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung, des Zentrums Integriert Studieren und des Büros für Internationale Beziehungen getroffen.
Abrechnung (nur bei Inklusionsunterstützung)
Die Inklusionsunterstützung basiert auf Echtkosten. Gefördert werden nur jene Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Studierende müssen entsprechende Nachweise (Rechnungen, Einzahlungsbestätigungen) aufbewahren und nach Aufenthalt im Büro für Internationale Beziehungen einreichen.
Bewerbungsfrist:
Spätestens 8 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem Büro für Internationale Beziehungen eine kürzere Frist vereinbart werden.