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  • Bewerbung ab dem 1. Studienjahr möglich!
  • Praktikumsstellen müssen selbst organisiert werden
  • Geeignet dafür sind z.B. Unternehmen oder Institutionen (auch Hochschulen) aus dem öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Geschäftsbereich und Unternehmensform

Aufenthaltsdauer

  • Mindestdauer: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
    Maximale Dauer: 12 Monate (= 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage)

Bewerbungsfristen 

  • Sie können Ihre Bewerbung laufend einreichen, spätestens aber 2 Monate vor Praktikumsantritt. Wenn Sie den Antrag auf Genehmigung der Praxis und/oder das Learning Agreement erst nach der Frist einreichen können, kontaktieren Sie uns bitte (siehe unten).
Sujet Praktikum {f:if(condition: 'Marten Bjork; unsplash.com', then: '©Marten Bjork; unsplash.com')}
©Marten Bjork; unsplash.com

Helene Penzinger, BA

Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1244
E-Mail: auslandspraktikum(at)uni-graz.at

Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung

(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)

Einen Praktikumsplatz müssen Sie sich selbstständig suchen. Wenn Sie die Zusage für ein Praktikum bekommen haben, können Sie sich um einen Zuschuss bei uns bewerben.

Sie müssen während des gesamten Praktikums für ein ordentliches Studium an der Universität Graz eingeschrieben sein, Sie dürfen während des Praktikums auch nicht beurlaubt sein. 

Lehramtsstudierende sowie NAWI Graz Kooperationsstudierende können sich bei Ihrer Stammuniversität für das Erasmus+ Praktikum bewerben.

Es werden derzeit keine Praktika für Graduierte angeboten.

Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum von mindestens 30 Wochenstunden handeln.

Mindestpraktikumsdauer: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximaler Förderzeitraum: 12 Monate (= 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
 

Achtung: der maximale Förderzeitraum für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel darf nicht überschritten werden. In jedem Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis max. 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt/Praktika/Blended Intensive Programmes) und von der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte zu je 5 Monaten und ein Praktikum zu 2 Monaten). Für Diplomstudierende sind Aufenthalte bis zu 24 Monate möglich. Bereits absolvierte Aufenthalte (z.B. im LLP Programm) werden in die maximale Aufenthaltsdauer miteinbezogen!

Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.

Sie dürfen auch kein weiteres Mobilitätsstipendium vom Büro für Internationale Beziehungen im selben Förderzeitraum erhalten. 

Es muss sich um ein "studienrelevantes Praktikum" handeln, das heißt, das Praktikum muss vom zuständigen Anerkennungsorgan für Ihre Studienrichtung vorab als:

  • Pflichtpraktikum
  • freies Wahlfach (mit ECTS)
  • sinnvolle Ergänzung zum Studium (ohne ECTS; nur möglich, wenn noch Prüfungsleistungen im Studium offen sind)

anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen unter "Antrag auf Genehmigung der Praxis".

Weitere Informationen:

  • Richtlinie der Studiendirektorin

Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.

Wichtig: Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.

Sie können auch für ein bezahltes Praktikum eine Erasmus+ Förderung beantragen.

Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen laufend über Mobility-Online einreichen, spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt muss die Bewerbung vollständig eingereicht sein.

Wenn es sich um eine kurzfristige Zusage für ein Praktikum handelt und Sie die Bewerbungsfrist daher nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte auslandspraktikum(at)uni-graz.at um abzuklären, ob eine Antragstellung noch möglich ist.

Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.

Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.

Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.

GruppeLänderpro Aufenthaltsmonat
Ländergruppe 1Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden€ 670,-
Ländergruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern€ 620,-
Ländergruppe 3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn€ 620,-

Zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten Sie einen einmaligen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.735 EUR, abhängig von der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechneten Entfernung zwischen der Universität Graz und Ihrer Gastinstitution sowie der Art des Verkehrsmittels (umweltfreundliches oder nicht-umweltfreundliches Reisen). Für grünes Reisen erhalten Sie zusätzlich bis zu 6 Reisetage, für die Sie den Mobilitätszuschuss bekommen. Ein Reisetag entspricht einem Kalendertag. Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt auf umweltfreundliche und verantwortungsvolle Praktiken.

Mehr dazu hier. 

Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.

  • Studierende mit geringeren Chancen ( EUR 250 pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
    • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
    • Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
    • Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)

Das Top-Up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Person mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-Up in der Höhe von 250 Euro pro Monat.

Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, wenden Sie sich bitte direkt an Helene Penzinger (auslandspraktikum(at)uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.

Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Diese Kosten werden nach Echtkosten abgerechnet. 
Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden.

Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
  • Studierende, die nicht zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben

Mehrkosten
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn aufgrund einer bestimmten Situation

  • Kosten anfallen, die ohne Mobilität nicht anfallen würden
  • Kosten anfallen, die normalerweise am Ort der Entsendeeinrichtung nicht anfallen
  • für denselben Bedarf im Zielland höhere Kosten als am Ort der Entsendeeinrichtung anfallen
  • eine Person nicht allein mobil werden kann

Nicht förderbare Kosten
Von der Inklusionsunterstützung nicht übernommen werden:

  • Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden (zB Medikamente, medizinische Behandlungen etc.)
  • Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken (dann kann der Differenzbetrag übernommen werden)
  • Kosten, die Teilnehmer:innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen (zB Selbstbehalt etc.)
  • Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden
  • Reisekosten der mobilen Teilnehmer:innen: fallen höhere Reisekosten an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich

Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten vergeben und abgerechnet. Teilnehmende müssen vorab realistisch einschätzen, welche Mehrkosten ihnen in welcher Höhe anfallen werden. Ausnahme: Begleitpersonen. Bei einem Aufenthalt bis zu 60 Tagen erhalten Begleitpersonen pauschal Aufenthaltskosten (wird vom Büro für Internationale Beziehungen berechnet). Bleiben Begleitpersonen mehr als 60 Tage vor Ort, erfolgt die Förderung danach auf Basis von Echtkosten.

Kosten dürfen erst nach unterzeichneter Zuschussvereinbarung (Hochschule mit Teilnehmenden) anfallen.

Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.

Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, melden Sie sich am besten direkt bei Helene Penzinger (auslandspraktikum@uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.

Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Erasmus+ Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Stipendienstelle Graz (0316/81 33 88 0, Metahofgasse 30, 8020 Graz).

Die Bewerbung erfolgt online über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline. Eine Bewerbungsanleitung finden Sie hier.

Das Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) mit Foto und  persönlicher Unterschrift müssen Sie in Mobility-Online hochladen und persönlich im Büro für Internationale Beziehungen innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Laden Sie bitte einen (tabellarischen) Lebenslauf in Mobility-Online hoch.

Laden Sie bitte ein Transcript of Records über die gesamte Studienzeit (Ausdruck/Download aus UNIGRAZonline) in Mobility-Online hoch.

Eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Genehmigung der Praxis finden Sie hier.

Dieser Antrag muss von der für Anerkennungen zuständigen Person (z.B.  Curriculakommissionsvorsitz) unterzeichnet werden, die Antragstellung erfolgt meist über das für Ihre Studienrichtung zuständige Dekanat.

Diese Genehmigung muss vor Antritt des Praktikums eingeholt werden und für die Bewerbung für das Erasmus+ Praktikum nötig. Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie dafür das zuständige Dekanat. 

Anmerkung: Studierende der SOWI Fakultät, der REWI-Fakultät, der GEWI-Fakultät und der URBI-Fakultät verwenden bitte das fakultätsinterne Formular für den Antrag.

Weitere Informationen:
Geisteswissenschaftliche Fakultät
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

In der Regel ist für Praktika ein Antrag auf Genehmigung der Praxis zu stellen und bei uns einzureichen. In gewissen Fällen, zum Beispiel wenn das Praktikum für eine Lehrveranstaltung angerechnet werden soll, akzeptieren wir auch einen Vorausbescheid statt dem Antrag auf Genehmigung der Praxis. Kontaktieren Sie uns bitte in so einem Fall vorab.

Sie müssen ein Motivationsschreiben in Mobility-Online hochladen:

  • Maximal 1-2 Seiten lang
  • Beschreiben Sie Ihre persönliche und akademische Motivation für ein Erasmus+ Praktikum
  • Sprache: auf Englisch
    Außer Sie absolvieren das Praktikum auf Deutsch, dann können Sie das Motivationsschreiben auch auf Deutsch verfassen.

Das Learning Agreement (LA) können Sie in Mobility-Online downloaden. Es ist bereits teilweise mit Ihren Bewerbungsdaten befüllt. Sie müssen das vollständig befüllte und von allen Seiten unterzeichnete LA in Mobility-Online hochladen. Ohne das LA können wir Ihnen den Erasmus+ Zuschuss nicht gewähren!

Sie sind für das Befüllen des LA zuständig - eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

 

Laden Sie in Mobility-Online einen entsprechenden Sprachnachweis für die Arbeitssprache des Praktikums hoch.

Beispiele:

  • wenn Sie ein Praktikum in einem Land machen, in dem Ihre Muttersprache gesprochen wird, bestätigen Sie das bitte auf einem formlosen Schreiben, unterschreiben Sie dieses eigenhändig (ehrenwörtliche Erklärung) und laden es hoch, hier finden Sie eine Mustervorlage
  • Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
  • Maturazeugnis
  • Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
  • für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch

Wir berücksichtigen nur in Mobility-Online als vollständig gekennzeichnete Bewerbungen! Nach folgenden Auswahlkriterien werden die Stipendiat:innen durch die Programmbeauftragten ausgewählt:

  •     Motivation
  •     Studienrelevanz des beabsichtigten Praktikums
  •     Studienerfolg
  •     sprachliche Qualifikation
  •     Zusatzqualifikationen, z.B. Mentor:in für ausländische Studierende
  •     Gesamteindruck der Bewerbung

Wir informieren Sie über den Ausgang der Bewerbung, sowie über die weiteren Schritte per E-Mail.

Auszahlung des Zuschusses

Wenn Ihr Antrag auf ein Erasmus+ Praktikum bewilligt wurde, müssen wir eine Vereinbarung zur Ausbezahlung des Zuschusses mit Ihnen abschließen. Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie per E-Mail zugeschickt.

Die erste Zuschussrate beträgt 75% der laut Vereinbarung festgelegten Gesamtsumme, die zweite Rate (25%) wird erst nach Ende des Aufenthalts und Erhalt der erforderlichen Unterlagen an Sie überwiesen.

Sujet Entscheidung {f:if(condition: 'Jon Tyson; unsplash.com', then: '©Jon Tyson; unsplash.com')}
©Jon Tyson; unsplash.com

Wenn Sie während des Aufenthaltes vor unvorhersehbaren Schwierigkeiten und/oder Herausforderungen stehen, bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich per E-Mail, damit wir gemeinsam nach möglichen Lösungen suchen können.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Praktikum!

Hier finden Sie nützliche Informationen, die vor oder während Ihres Aufenthalts relevant sein können:

Online Language Support (OLS) bietet Ihnen die Möglichkeit, vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen. OLS ist Teil der EU-Academy-Plattform, wo neben Sprachtests und Sprachkursen auch weitere Lerninhalte (z.B. MOOCs) angeboten werden.

Weitere Informationen über die Verwendung von OLS werden an die Erasmus+ Studierenden per E-Mail geschickt.

Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen.

Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie während ihres Auslandsaufenthaltes in vielen Ländern unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden nur Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie hier.

Bitte kümmern Sie sich eigenständig und frühzeitig um alle notwendigen Vorkehrungen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts. Es wird empfohlen, sich beispielsweise mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen, Informationen über eine eventuell bestehende Mitversicherung oder Reiseversicherung über die Kreditkarte einzuholen, u.a. Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung beinhalten. Darüber hinaus wird auch eine eigene Versicherung gegen den Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Reisetickets und Gepäck empfohlen.

Überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) - anerkannt in den EU-Ländern sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien - besitzen.
Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.

Wenn Sie keine gültige EKVK besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.

Vergessen Sie nicht, folgende Bestätigungen von der Institution bei der Sie ein Praktikum absolvieren, ausstellen zu lassen:

  • Learning Agreement for Traineeships "after the mobility": letzte Seite, verfügbar über Mobility-Online
  • falls nötig: Aufenthaltsbestätigung (Seite 3/4 des Antrags auf Genehmigung der Praxis) - nur nötig, wenn Sie das Praktikum als "sinnvolle Ergänzung zum Studium" anerkennen lassen
  • Empfehlenswert: Praktikumszeugnis (für zukünftige Bewerbungen oder Ihren Lebenslauf, muss nicht bei uns eingereicht werden)

Falls Sie das Learning Agreement for Traineeships (siehe Guidelines) ändern möchten, müssen Sie das innerhalb von 1 Monat nach Ankunft an der Gastinstitution erledigen und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.

Nicht-EU/EWR-Bürger:innen benötigen eventuell ein (Arbeits-)Visum oder einen Aufenthaltstitel für Ihr Praktikum. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Landes, in dem Sie das Praktikum absolvieren werden, ob Sie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel oder eine sonstige (Arbeits-)Genehmigung für Ihr Praktikum benötigen.

Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts  vorliegt und genehmigt wird. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich geplante Aufenthalt (und insgesamt max. 12 Monate) sein. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie Ihr Praktikum verlängern wollen frühzeitig.

Bei einer Verlängerung muss das LA for Traineeships neu ausgestellt und unterschrieben werden!

Hier finden Sie Informationen zu den Unterlagen, die Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung Ihres Praktikums über Mobility-Online einreichen müssen:

EU-Survey (participant report)

  • Es wird Ihnen per E-Mail ein Link zugeschickt. Sie müssen den EU-Survey innerhalb der angegebenen Frist ausfüllen.

Fragebogen

  • In Mobility-Online müssen Sie einen Fragebogen  bezüglich der Anerkennung von ECTS-Punkten ausfüllen.

Learning Agreement "after the mobility"

  • Laden Sie die letzte Seite des Learning Agreement for Traineeships ("after the mobility") in Mobility-Online hoch.

Erfahrungsbericht

  • Bitte laden Sie einen Erfahrungsbericht für unser Erfahrungsberichteportal hoch. Der Bericht soll maximal 2 Seiten lang sein, hier finden Sie eine Vorlage.

Anerkennungsbescheid

  • A) Praktikum als freies Wahlfach oder Pflichtpraktikum:
    Laden Sie bitte das Transcript of Records, in dem das Praktikum aufscheint, in Mobility-Online hoch.
  • B) Praktikum als sinnvolle Ergänzung zum Studium:
    Laden Sie bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Seite 3 oder 4 des "Antrags auf Genehmigung der Praxis" in Mobility-Online hoch.
Flagge der EU, Text darunter Kofinanziert von der Europäischen Union {f:if(condition: 'OeAD', then: '©OeAD')}
©OeAD

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.

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