Erasmus+ Praktikum
- Bewerbung ab dem 1. Studienjahr möglich!
- Praktikumsstellen müssen selbst organisiert werden
- Geeignet dafür sind z.B. Unternehmen oder Institutionen (auch Hochschulen) aus dem öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Geschäftsbereich und Unternehmensform
Aufenthaltsdauer
- Mindestdauer: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximale Dauer: 12 Monate (= 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Bewerbungsfristen
- Sie können Ihre Bewerbung laufend einreichen, spätestens aber 2 Monate vor Praktikumsantritt. Wenn Sie den Antrag auf Genehmigung der Praxis erst nach der Frist einreichen können, kontaktieren Sie uns bitte (siehe unten).
Ansprechperson Erasmus+ Praktika
Helene Penzinger, BA
Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1244
E-Mail: auslandspraktikum(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Einen Praktikumsplatz müssen Sie sich selbstständig suchen. Wenn Sie die Zusage für ein Praktikum bekommen haben, können Sie sich um einen Zuschuss bei uns bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
Ordentliches Studium
Sie müssen während des gesamten Praktikums für ein ordentliches Studium an der Universität Graz eingeschrieben sein, Sie dürfen während des Praktikums auch nicht beurlaubt sein.
Lehramtsstudierende sowie NAWI Graz Kooperationsstudierende können sich bei Ihrer Stammuniversität für das Erasmus+ Praktikum bewerben.
Es werden derzeit keine Praktika für Graduierte angeboten.
Vollzeitpraktikum
Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum von mindestens 30 Wochenstunden handeln.
Dauer und Förderungszeitraum
Mindestpraktikumsdauer: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximaler Förderzeitraum: 12 Monate (= 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Achtung: der maximale Förderzeitraum für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel darf nicht überschritten werden. In jedem Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis max. 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt/Praktika) und von der Anzahl der Mobilitäten (z.B. 2 Studienaufenthalte zu je 5 Monaten und ein Praktikum zu 2 Monaten). Für Diplomstudierende sind Aufenthalte bis zu 24 Monate möglich. Bereits absolvierte Aufenthalte (z.B. im LLP Programm) werden in die maximale Aufenthaltsdauer miteinbezogen!
Kein Dienstverhältnis an der Uni Graz / kein weiteres Mobilitätsstipendium
Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.
Sie dürfen auch kein weiteres Mobilitätsstipendium vom Büro für Internationale Beziehungen im selben Förderzeitraum erhalten.
Anrechenbarkeit des Praktikums
Es muss sich um ein "studienrelevantes Praktikum" handeln, das heißt, das Praktikum muss vom zuständigen Anerkennungsorgan für Ihre Studienrichtung vorab als:
- Pflichtpraktikum
- freies Wahlfach (mit ECTS)
- sinnvolle Ergänzung zum Studium (ohne ECTS; nur möglich, wenn noch Prüfungsleistungen im Studium offen sind)
anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie bei den Bewerbungsunterlagen unter "Antrag auf Genehmigung der Praxis".
Weitere Informationen:
Keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.
Wichtig: Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Sie können auch für ein bezahltes Praktikum eine Erasmus+ Förderung beantragen.
Bewerbungsfristen
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen laufend über Mobility-Online einreichen, spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt muss die Bewerbung vollständig eingereicht sein.
Wenn es sich um eine kurzfristige Zusage für ein Praktikum handelt und Sie die Bewerbungsfrist daher nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte auslandspraktikum(at)uni-graz.at um abzuklären, ob eine Antragstellung noch möglich ist.
Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.
Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.
Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Aktuelle Zuschusshöhen
Gruppe | Länder | pro Aufenthaltsmonat |
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden | € 670,- |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern | € 620,- |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | € 620,- |
Reisekostenzuschuss
Zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten Sie einen einmaligen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.735 EUR, abhängig von der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechneten Entfernung zwischen der Universität Graz und Ihrer Gastinstitution sowie der Art des Verkehrsmittels (umweltfreundliche oder nicht-umweltfreundliche Reise). Studierende, die sich für eine grüne Reise entscheiden, können zusätzliche Reisetage beantragen. Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt auf umweltfreundliche und verantwortungsvolle Praktiken.
Top-Ups Erasmus+
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
- Studierende mit geringeren Chancen ( EUR 250 pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung sollte die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden in diesem Fall nach Echtkosten abgerechnet. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht zudem einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden. Kosten dürfen erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung anfallen.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Erasmus+ Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Auslandsbeihilfe (Studienbeihilfe)
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Erasmus+ Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Stipendienstelle Graz (0316/81 33 88, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt online über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline. Eine Bewerbungsanleitung finden Sie hier.
Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular (Ausdruck aus Mobility-Online) mit Foto und persönlicher Unterschrift müssen Sie in Mobility-Online hochladen und persönlich im Büro für Internationale Beziehungen innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Lebenslauf
Laden Sie bitte einen (tabellarischen) Lebenslauf von sich in Mobility-Online hoch.
Studienerfolgsnachweis (transcript)
Laden Sie bitte ein Transcript of Records über die gesamte Studienzeit (Ausdruck/Download aus UNIGRAZonline) in Mobility-Online hoch.
Antrag auf Genehmigung der Praxis / Anrechenbarkeit des Praktikums
Eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Genehmigung der Praxis finden Sie hier.
Dieser Antrag muss von der für Anerkennungen zuständigen Person (z.B. Curriculakommissionsvorsitz) unterzeichnet werden, die Antragstellung erfolgt meist über das für Ihre Studienrichtung zuständige Dekanat.
Diese Genehmigung muss vor Antritt des Praktikums eingeholt werden und für die Bewerbung für das Erasmus+ Praktikum nötig. Bei Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie dafür das zuständige Dekanat.
Anmerkung: Studierende der SOWI Fakultät und der REWI-Fakultät verwenden bitte das fakultätsinterne Formular für den Antrag.
Weitere Informationen:
Geisteswissenschaftliche Fakultät
Naturwissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Theologische Fakultät
Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
In der Regel ist für Praktika ein Antrag auf Genehmigung der Praxis zu stellen und bei uns einzureichen. In gewissen Fällen, zum Beispiel wenn das Praktikum für eine Lehrveranstaltung angerechnet werden soll, akzeptieren wir auch einen Vorausbescheid statt dem Antrag auf Genehmigung der Praxis. Kontaktieren Sie uns bitte in so einem Fall vorab.
Motivationsschreiben
Sie müssen ein Motivationsschreiben in Mobility-Online hochladen:
- Maximal 1-2 Seiten lang
- Beschreiben Sie Ihre persönliche und akademische Motivation für ein Erasmus+ Praktikum
- Sprache: auf Englisch
Außer Sie absolvieren das Praktikum auf Deutsch, dann können Sie das Motivationsschreiben auch auf Deutsch verfassen.
Learning Agreement
Das Learning Agreement (LA) können Sie in Mobility-Online downloaden. Es ist bereits teilweise mit Ihren Bewerbungsdaten befüllt. Sie müssen das vollständig befüllte und von allen Seiten unterzeichnete LA in Mobility-Online hochladen. Ohne das LA können wir Ihnen den Erasmus+ Zuschuss nicht gewähren!
Sie sind für das Befüllen des LA zuständig - eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Nachweis benötigte Sprachkenntnisse
Laden Sie in Mobility-Online einen entsprechenden Sprachnachweis für die Arbeitssprache des Praktikums hoch.
Beispiele:
- wenn Sie ein Praktikum in einem Land machen, in dem Ihre Muttersprache gesprochen wird, bestätigen Sie das bitte auf einem formlosen Schreiben, unterschreiben Sie dieses eigenhändig (ehrenwörtliche Erklärung) und laden es hoch, hier finden Sie eine Mustervorlage
- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
- für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch
Auswahl der Stipendiat:innen
Wir berücksichtigen nur in Mobility-Online als vollständig gekennzeichnete Bewerbungen! Nach folgenden Auswahlkriterien werden die Stipendiat:innen durch die Programmbeauftragten ausgewählt:
- Motivation
- Studienrelevanz des beabsichtigten Praktikums
- Studienerfolg
- sprachliche Qualifikation
- Zusatzqualifikationen, z.B. Mentor:in für ausländische Studierende
- Gesamteindruck der Bewerbung
Wir informieren Sie über den Ausgang der Bewerbung, sowie über die weiteren Schritte per E-Mail.
Auszahlung des Zuschusses
Wenn Ihr Antrag auf ein Erasmus+ Praktikum bewilligt wurde, müssen wir eine Vereinbarung zur Ausbezahlung des Zuschusses mit Ihnen abschließen. Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie per E-Mail zugeschickt.
Die erste Zuschussrate beträgt 75% der laut Vereinbarung festgelegten Gesamtsumme, die zweite Rate (25%) wird erst nach Ende des Aufenthalts und Erhalt der erforderlichen Unterlagen an Sie überwiesen.
Vor & während des Aufenthalts
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Praktikum!
Hier finden Sie nützliche Informationen, die vor oder während Ihres Aufenthalts relevant sein können:
Online Language Support
Online Language Support (OLS) bietet Ihnen die Möglichkeit, vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen. OLS ist Teil der EU-Academy-Plattform, wo neben Sprachtests und Sprachkursen auch weitere Lerninhalte (z.B. MOOCs) angeboten werden.
Weitere Informationen über die Verwendung von OLS werden an die Erasmus+ Studierenden per E-Mail geschickt.
Versicherung
Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen.
Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie während ihres Auslandsaufenthaltes in vielen Ländern unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden nur Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/versicherung.
Überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) - anerkannt in den EU-Ländern sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien - besitzen.
Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.
Wenn Sie keine gültige EKVK besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.
Bestätigungen
Vergessen Sie nicht, folgende Bestätigungen von der Institution bei der Sie ein Praktikum absolvieren, ausstellen zu lassen:
- Learning Agreement for Traineeships "after the mobility": letzte Seite, verfügbar über Mobility-Online
- falls nötig: Aufenthaltsbestätigung (Seite 3/4 des Antrags auf Genehmigung der Praxis) - nur nötig, wenn Sie das Praktikum als "sinnvolle Ergänzung zum Studium" anerkennen lassen
- Empfehlenswert: Praktikumszeugnis (für zukünftige Bewerbungen oder Ihren Lebenslauf, muss nicht bei uns eingereicht werden)
Änderungen des Learning Agreements for Traineeships
Falls Sie das Learning Agreement for Traineeships (siehe Guidelines) ändern möchten, müssen Sie das innerhalb von 1 Monat nach Ankunft an der Gastinstitution erledigen und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.
Visum / Aufenthaltstitel
Nicht-EU/EWR-Bürger:innen benötigen eventuell ein (Arbeits-)Visum oder einen Aufenthaltstitel für Ihr Praktikum. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Landes, in dem Sie das Praktikum absolvieren werden, ob Sie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel oder eine sonstige (Arbeits-)Genehmigung für Ihr Praktikum benötigen.
Verlängerung
Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts vorliegt und genehmigt wird. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich geplante Aufenthalt (und insgesamt max. 12 Monate) sein. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie Ihr Praktikum verlängern wollen frühzeitig.
Bei einer Verlängerung muss das LA for Traineeships neu ausgestellt und unterschrieben werden!
Nach dem Aufenthalt
Hier finden Sie Informationen zu den Unterlagen, die Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung Ihres Praktikums über Mobility-Online einreichen müssen:
EU-Survey (participant report)
- Es wird Ihnen per E-Mail ein Link zugeschickt. Sie müssen den EU-Survey innerhalb der angegebenen Frist ausfüllen.
Fragebogen
- In Mobility-Online müssen Sie einen Fragebogen bezüglich der Anerkennung von ECTS-Punkten ausfüllen.
Learning Agreement "after the mobility"
- Laden Sie die letzte Seite des Learning Agreement for Traineeships ("after the mobility") in Mobility-Online hoch.
Erfahrungsbericht
- Bitte laden Sie einen Erfahrungsbericht für unser Erfahrungsberichteportal hoch. Der Bericht soll maximal 2 Seiten lang sein, hier finden Sie eine Vorlage.
Anerkennungsbescheid
- A) Praktikum als freies Wahlfach oder Pflichtpraktikum:
Laden Sie bitte das Transcript of Records, in dem das Praktikum aufscheint, in Mobility-Online hoch.
- B) Praktikum als sinnvolle Ergänzung zum Studium:
Laden Sie bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Seite 3 oder 4 des "Antrags auf Genehmigung der Praxis" in Mobility-Online hoch.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.