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Erasmus+ Blended Intensive Programmes

Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr- bzw. Lernformate, die eine physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) und eine virtuelle Komponente verbinden. An einem BIP beteiligen sich mind. drei Hochschulen aus drei verschiedenen Erasmus+ Programmländern.

Bei Interesse an einer Teilnahme erhalten Sie erste Auskünfte über an oder mit der Universität Graz geplante BIPs unter: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at. Genehmigte BIPs werden direkt an den jeweiligen Instituten ausgeschrieben und von den BIP Koordinator:innen bekannt gemacht (u.a. auf der Institutswebsite, durch Verteiler, in Lehrveranstaltungen, etc.).

Wir bitten interessierte Lehrende sich im Intranet der Universität Graz über die BIP Rahmenbedingungen und Einreichfristen zu informieren.

BIP Koordinator:innen geben Ihnen gerne Auskunft, ob es noch verfügbare über Erasmus+ geförderte Plätze gibt. Die Auswahl bzw. Nominierung findet ebenso durch die BIP Koordinator:innen am jeweiligen Institut statt.

Sujet digital lernen ©Dylan Ferreira; unsplash.com

Julia Trattnig

BA BA MA M.A.

Schuberstraße 23/II, 8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1248
E-Mail: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at

Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)

Wenn Sie während des Aufenthaltes vor unvorhersehbaren Schwierigkeiten und/oder Herausforderungen stehen, bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich per E-Mail, damit wir gemeinsam nach möglichen Lösungen suchen können.

Aktuelle Angebote

Im Studienjahr 2024/25 ist die Universität Graz in folgenden BIPs involviert:

Wo? (Präsenzphase)ZeitraumInstitutBIP Koordinator:in
an der Universität Ljubljana, Slowenien11.-17.05.2025Institut für GermanistikProf. Christian Neuhuber
an der Universität Primorska, Slowenien12.-16.05.2025Institut für RomanistikProf. Simona Bartoli-Kucher
an der Universität Granada, Spanien02.-07.06.2025Institut für RomanistikDr. Katharina Gerhalter
an der Universität Avignon, Frankreich06.-12.07.2025Institut für RomanistikProf. Kurt Hahn
an der Universität Split, Kroatien18.-25.10.2025Institut für UmweltsystemwissenschaftenProf. Ralf Aschemann

Die Liste wird laufend ergänzt.

Rückblick

Schulsport international erforschen

Universität Oradea mit dem Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit der Uni Graz

Fachbereich Musikwissenschaft

Universität Mailand mit dem Institut für Kunst- und Musikwissenschaften der Uni Graz

Voraussetzungen

  • Ordentliches Studium an der Universität Graz (keine Erasmus+ Incoming Studierenden)
  • Maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) noch nicht überschritten
  • Mindeststudienleistung von 3 ECTS, die im Studium an der Uni Graz anerkannt werden
  • Aufenthaltsdauer von mindestens 5 und maximal 30 Tagen
  • Keine Mobilität in das Land, in dem sich Studierende gewöhnlich aufhalten
  • Aktives Dienstverhältnis mit der Uni Graz während des Aufenthaltes: gesonderter Ablauf (betroffene Doktoratsstudierende melden ihr Dienstverhältnis bitte umgehend dem Büro für Internationale Beziehungen für die weiteren Schritte)
  • Keine Doppelfinanzierung

Finanzielle Unterstützung

Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.

Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.

Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.

 

Täglicher Zuschuss

Dauer der physischen MobilitätTäglicher Zuschuss in Euro
5–14 Tage79 €
15–30 Tage56 €
  • Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 75 % vor dem Aufenthalt und 25 % nach dem Abschluss des BIPs, wenn alle Abschlussunterlagen abgegeben wurden.
  • Wenn kein Top-up für Green Mobility beantragt wird (siehe Punkt 2 b), werden ein Reisetag vor der Aktivität und ein Reisetag nach der Aktivität ebenfalls durch die Unterstützung abgedeckt. Das gilt nur, wenn diese zwei Tage nur der Reise dienen und an diesen zwei Tagen keine weiteren/anderen BIP-Aktivitäten unternommen werden.

Beispiel für einen BIP Ablauf: Anreise am Sonntag, Montag bis Freitag BIP (Lehr-) Aktivitäten, Exkursion am Samstag (zählt als Aktivitätstag), Abreise am Sonntag.

 

Top-ups (= zusätzliche finanzielle Unterstützung)

a) Studierende mit geringeren Chancen, u. a.:

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit chronischer Krankheit (Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)
Dauer der physischen MobilitätEinmaliges Top-up in Euro
5–14 Tage100 €
Ab 15 Tage150 €

 

b) Reisekostenunterstützung:

EntfernungEinmaliger Zuschuss pro teilnehmender Person in EuroUmweltfreundliches Reisen, einmaliger Zuschuss pro teilnehmender Person in Euro
Zwischen 10 und 99 km:2856
Zwischen 100 und 499 km:211285
Zwischen 500 und 1999 km:309417
Zwischen 2000 und 2999 km:395535
Zwischen 3000 und 3999 km:580785
Zwischen 4000 und 7999 km:11881188
8000 km und mehr:17351735

Den teilnehmenden Personen steht zusätzliche individuelle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen im Umfang von bis zu sechs Reisetagen für die Hin- und Rückfahrt (wenn erforderlich) zu. Das gilt nur, wenn mehr als die Hälfte der Hin- und Rückreise „grün“ absolviert wird (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) sowie wenn diese Tage nur der Reise dienen und an diesen Tagen keine weiteren/anderen BIP-Aktivitäten unternommen werden..

c) Inklusionsunterstützung:

Die Inklusionsunterstützung dient (zusätzlich zum Top-up) der Abdeckung zusätzlicher finanzieller Kosten, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden nach Realkosten abgerechnet. Bitte kontaktieren Sie das Büro für Internationale Beziehungen, um mehr Informationen zu erhalten: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.

Bewerbung um den Zuschuss und Schritte zum Aufenthalt

Erste Auskünfte erhalten die Studierenden über: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at.

Die Bewerbung um die Teilnahme an einem BIP sowie auch die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die BIP Koordinator:innen des entsprechenden Instituts. Bei Interesse kontaktieren Studierende die BIP Koordinator:innen direkt, ob es noch verfügbare über Erasmus+ geförderte Plätze gibt. Andernfalls besteht die Möglichkeit einer Warteliste.

Die Bewerbung um den Mobilitätszuschuss erfolgt online über Mobility-Online. Die Studierenden bekommen vom Büro für Internationale Beziehungen nach der Nominierung durch die Koordinator:innen eine genaue Anleitung mit allen Schritten, die bis zum physischen Aufenthalt durchgeführt werden müssen.

Hier ein kurzer Überblick:

  • Online Bewerbung via Mobility-Online
  • Vorausbescheid und Learning Agreement
  • Vereinbarung über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss
Sujet Bewerbung ©Andrew Neel; unsplash.com

Nach dem Aufenthalt

Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie in Mobility-Online die folgenden Unterlagen abgeben:

  • Aufenthaltsbestätigung (diese muss zuerst im Original im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden)
  • Transcript of Records
  • Nur bei Green Mobility: Angaben zu Green Mobility in Mobility-Online erfassen
  • Anerkennung der erbrachten Leistung (= Anerkennungsbescheid)
  • Erfahrungsbericht

Zusätzlich zu diesen Unterlagen müssen Sie spätestens 30 Tage nach Ende Ihres Aufenthaltes den EU-Survey ausfüllen. Die Einladung dazu erhalten Sie per E-Mail. 

Die Fahne der EU. Darunter ein Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union" ©OeAD

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.

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