Haben Sie eine Zusage für einen Erasmus+ Internationalen Auslandsaufenthalt an einer Gastinstitution erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Damit alles reibungslos verläuft, finden Sie hier die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung.
Hinweis: Die folgenden Informationen werden regelmäßig an aktualisierte Programmbestimmungen angepasst.
Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem die Gastinstitution von uns darüber informiert wurde, dass Sie für einen Erasmus+ International Auslandsaufenthalt ausgewählt wurden (=Nominierung), erhalten Sie in der Regel eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen zum weiteren Ablauf, wie z.B. Bewerbungsfristen und erforderlichen Unterlagen. Die Bewerbung bei der Gastinstitution muss nun selbstständig erfolgen.
Learning Agreement & Vorausbescheid erstellen
Laut den Programmvorgaben benötigen Sie vor Beginn des Aufenthalts ein von allen Seiten (Ihnen selbst, Gastinstitution & Universität Graz) unterschriebenes Learning Agreement (LA). Eine Vorlage können Sie in Mobility-Online downloaden und weiterbearbeiten. Ein weiterer Bestandteil des LA in Österreich ist der Vorausbescheid (VB), der die rechtliche Grundlage zur Anrechnung von im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen darstellt. Der VB muss über UNIGRAZonline beantragt werden.
Hinweis: Verlangt Ihre Gastuniversität das Learning Agreement für die Bewerbung, bereiten Sie zeitgleich den Vorausbescheid vor. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des Vorausbescheides seitens des jeweiligen Dekanates bzw. Prüfungsreferate beträgt ca. 3 bis 6 Wochen. In einigen Fällen kann die Bearbeitungsdauer auch den maximal erlaubten Zeitraum von 2 Monaten in Anspruch nehmen.
Am besten folgen Sie den Anweisungen aus der E-Mail sowie dieser Anleitung, um beide Dokumente fristgerecht zu erstellen. Die Fristen für die Einreichung der beiden Unterlagen variieren je nach Semester. Bitte entnehmen Sie die per E-Mail mitgeteilten Fristen.
Achtung: Wenn Sie kein unterschriebenes Learning Agreement und keinen genehmigten Vorausbescheid vor Beginn Ihres Aufenthaltes einreichen, werden wir die Nominierung an die Gastinstitution zurückziehen
Hinweise:
- Joint Programme Studierende, die ihre verpflichtende Mobilität absolvieren, müssen nur das LA einreichen und benötigen keinen VB. Handelt es sich um eine freiwillige, zusätzliche Mobilität ('additional mobility'), müssen beide Dokumente eingereicht werden.
- Idealerweise absolvieren Sie im Ausland 30 ECTS pro Semester, die für das Studium an der Uni Graz anerkannt werden. Sie sollten also noch genügend ECTS zur Verfügung haben, wenn Sie ins Ausland gehen. Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die an der Uni Graz anerkannt werden. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bei freien Wahlfächern sollten Sie bedenken, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden müssen.
Weitere Informationen:
Vereinbarung und Auszahlung des Mobilitätszuschusses
Frühestens 30 Tage vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts können Sie die sogenannte Erasmus+ Vereinbarung aus Mobility-Online herunterladen. Diese Vereinbarung ist der Fördervertrag zwischen der Universität Graz und Ihnen, in dem die Rechte und Pflichten (Erasmus+ Studierenden Charter) beider Vertragsparteien geregelt sowie die Fördersätze und die Auszahlungsbedingungen festgelegt werden.
Wichtige Informationen:
- Um die Top-Ups zu erhalten, wie z.B. Studierende mit geringeren Chancen, werden weitere Dokumente benötigt.
- Sie bekommen den Mobilitätszuschuss nur für die Zeit, die Sie physisch am Ort der Gastinstitution verbringen.
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet. Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Studiengebühren und Weitermeldung an der Uni Graz
Da Sie während Ihres Auslandsaufenthalts an der Universität Graz eingeschrieben bleiben müssen, ist die Zahlung des ÖH-Beitrags an die Universität Graz obligatorisch.
Wichtige Informationen: Ihren Auslandsaufenthalt werden wir an die Studienabteilung erst dann melden, wenn Sie die Erasmus+ International unterzeichnete Vereinbarung im Original abgegeben haben und die von der Gastuniversität unterzeichneten Ankunftsbestätigung in Mobility-Online hochgeladen haben.
Nur für studienbeitragspflichtige Studierende: Sie müssen sich fristgerecht durch Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages weitermelden. Mehr Informationen über die Fristen finden Sie auf der Webseite der Studienabteilung.
Sollten Sie bereits den Studienbeitrag eingezahlt haben, müssen Sie nach unserer Meldung Ihres Auslandsaufenthaltes fristgerecht und selbstständig die Rückzahlung des Studienbeitrages beantragen. Mehr Informationen über die Rückzahlung erhalten Sie hier.
Online Language Support (OLS)
Online Language Support (OLS)
Online Language Support (OLS) bietet Ihnen die Möglichkeit, vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen bzw. (neue) Sprachen zu erlernen. OLS ist Teil der EU-Academy-Plattform, wo neben Sprachtests und Sprachkursen auch weitere Lerninhalte (z.B. MOOCs) angeboten werden.
Weitere Informationen über die Verwendung von OLS werden an die Erasmus+ International Studierenden per E-Mail versendet.
Versicherung im Gastland
Sie sind über das Erasmus+ International Programm nicht versichert. Für einen geeigneten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Bei Fragen kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung.
Bitte kümmern Sie sich eigenständig und frühzeitig um alle notwendigen Vorkehrungen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts. Es wird empfohlen, sich beispielsweise mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen, Informationen über eine eventuell bestehende Mitversicherung oder Reiseversicherung über die Kreditkarte einzuholen, u.a. Der Versicherungsschutz muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung beinhalten. Darüber hinaus wird auch eine eigene Versicherung gegen den Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Reisetickets und Gepäck empfohlen.
Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden ausschließlich Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht jedoch solche im privaten Umfeld. Genauere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/versicherung.
Wohnen im Gastland
Je nach Zielort Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, möglichst früh mit der Wohnungssuche zu beginnen. Falls Sie Unterstützung oder weitere Informationen zur Unterkunftssuche im Gastland benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an das International Office Ihrer Gastuniversität. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, unser Erfahrungsberichteportal zu besuchen, um wertvolle Orientierungshilfe von ehemaligen Erasmus+ International Outgoing Studierenden zu diesem Thema zu erhalten.
Visum und Reisehinweise
Je nach dem Zielland, in dem Ihr Erasmus+ International-Studienaufenthalt stattfinden wird, empfehlen wir dringend, dass Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Vertretungsbehörde des Landes in Österreich in Verbindung setzen. Da Ihr Auslandsaufenthalt zu akademischen Zwecken und nicht zu touristischen Zwecken erfolgt, liegt es in Ihrer Verantwortung, das entsprechende Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für das Gastland zu beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit einplanen, um Ihren Visumantrag vor der geplanten Abreise zu bearbeiten.
Nützliche Links:
Hinweis: Die aktuellen Informationen und Reisehinweise auf der Website des österreichischen Außenministeriums sind zu beachten. Allen österreichischen Studierenden wird empfohlen, ihren Auslandsaufenthalt unter ⇒ hier anzumelden. Im Fall von allen nicht-österreichischen Studierenden wird empfohlen, sich hierzu vorab bei der jeweiligen Botschaft des Heimatlandes zu erkundigen.