Sie haben einen Platz an einer Gastinstitution erhalten? Nun müssen Sie sich auf den Aufenthalt vorbereiten. Hier erfahren Sie, worauf Sie in weiterer Folge achten müssen.
Hinweis: die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die Vorbereitung für Aufenthalte im Studienjahr 2023/24 und werden wegen aktualisierter Programmbestimmungen laufend überarbeitet.
Online Language Support
Vor der Mobilität absolvieren Sie auf der EU-Academy-Plattform einen verpflichtenden Sprachtest der Europäischen Kommission, wenn Ihre Hauptunterrichtssprache im Gastland eine der folgenden Sprachen ist (ausgenommen MuttersprachlerInnen):
Bulgarisch | Italienisch | Portugiesisch |
Dänisch | Irisch* | Rumänisch |
Deutsch | Kroatisch | Schwedisch |
Englisch | Lettisch | Slowenisch |
Estnisch | Litauisch | Slowakisch |
Finnisch | Maltesisch* | Spanisch |
Französisch | Niederländisch | Tschechisch |
Griechisch | Polnisch | Ungarisch |
Rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt erhalten Sie ein E-Mail mit weiteren Informationen und Anweisungen zur Durchführung des Assessments.
Keine Sorge - der Sprachtest ist kein Auswahlkriterium für die Teilnahme an Erasmus+ International.
Versicherung im Gastland
Sie sind über das Erasmus+ International Programm nicht versichert. Für einen geeigneten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Bei Fragen kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung.
Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie während ihres Auslandsaufenthaltes in vielen europäischen Ländern unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden nur Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/versicherung.
Überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) besitzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis. Wenn Sie keine gültige EKVK besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.
Wohnen im Gastland
Manche Gastuniversitäten stellen Unterkünfte zur Verfügung bzw. unterstützen bei der Suche nach einer passenden Unterkunft. Bitte erkundigen Sie sich selbständig über Möglichkeiten im Gastland.
Visum und Reisehinweise
Je nachdem in welchem Land Ihr Aufenthalt stattfinden wird, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig selbständig mit der zuständigen Vertretungsbehörde des Landes in Österreich in Verbindung zu setzen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit für die Beantragung Ihres Visums vor Ihrer geplanten Reise einplanen.
Reisehinweise / Reisewarnungen
Bitte beachten Sie allfällige Hinweise des Außenministeriums und lassen Sie diese in Ihre Entscheidung einfließen, ob Sie den Aufenthalt antreten:
Learning Agreement & Vorausbescheid erstellen
Vor Beginn des Aufenthalts benötigen Sie ein Learning Agreement (LA), das von Ihnen, der Universität Graz und der Gastuniversität unterschrieben wurde. Die Vorlage können Sie aus Mobility-Online downloaden.
Ergänzend dazu ist in Österreich ein Vorausbescheid (VB) nötig. Er ist die rechtliche Grundlage zur Anrechnung von absolvierten Lehrveranstaltungen im Ausland und wird über UNIGRAZonline erstellt/beantragt. Der VB wird von der zuständigen Fakultät ausgestellt und ist zusätzlich zum LA verpflichtend. Achtung: bitte planen Sie rund 6 Wochen Vorlaufzeit ein!
Das unterschriebene LA und den bestätigten VB laden Sie in Mobility-Online innerhalb der angegebenen Frist hoch:
- Aufenthalte, die im Wintersemester 2023/24 beginnen, bis 30.06.2023
- Aufenthalte, die im Sommersemester 2024 beginnen, bis 15.11.2023
Achtung: Wenn Sie kein Learning Agreement und keinen Vorausbescheid abgeben, werden wir die Nominierung an die Gastinstitution zurückziehen.
Hinweise:
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Joint Programme Studierende, die ihre verpflichtende Mobilität absolvieren, müssen nur das LA einreichen und benötigen keinen VB. Handelt es sich um eine freiwillige, zusätzliche Mobilität ('additional mobility'), müssen beide Dokumente eingereicht werden.
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Idealerweise absolvieren Sie im Ausland 30 ECTS pro Semester, die für das Studium an der Uni Graz anerkannt werden. Sie sollten also noch genügend ECTS zur Verfügung haben, wenn Sie ins Ausland gehen. Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die an der Uni Graz anerkannt werden. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bei freien Wahlfächern sollten Sie bedenken, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden müssen.
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Verlangt Ihre Gastuniversität das Learning Agreement für die Bewerbung, bereiten Sie zeitgleich den Vorausbescheid vor. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer der Fakultät, damit Sie die Bewerbungsfrist an der Gastinstitution nicht verpassen.
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Wenn Sie kein Learning Agreement und/oder keinen Vorausbescheid abgeben, müssen wir die Nominierung an die Gastinstitution zurückziehen.
Weitere Informationen:
Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem wir die Gastinstitution informiert haben, dass wir Sie für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt haben, schickt Ihnen die Gastinstitution eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf. Sie müssen sich nun selbstständig an der Gastinstitution bewerben.
Informationen über die jeweiligen Einreichfristen und Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Gastinstitution. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Gastinstitution darüber, was Sie benötigen und bis wann Sie sich bewerben müssen!
Vereinbarung & Auszahlung des Mobilitätszuschusses
Weitere Informationen folgen demnächst.
Studiengebühren
Der ÖH-Beitrag an der Uni Graz ist verpflichtend auch während des Auslandsaufenthalts zu bezahlen. Während des Auslandsaufenthalts sind keine Studiengebühren an der Gastinstitution und an der Uni Graz zu entrichten.