Erasmus+ International ist ein EU-Förderprogramm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten in Ländern außerhalb der EU.
Das Programm bietet neben einem monatlichen finanziellen Zuschuss auch weitere finanzielle Top-Ups und Anreize (mehr dazu unter "Finanzielle Unterstützung").
Weitere Eckpunkte des Programms:
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen und Abschlussarbeiten
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
- Kostenlose online Sprachkurse
Fragen zum Bewerbungsablauf:
Die nächste Informationsveranstaltung findet am 5.6.2024 um 8.00 Uhr im HS 01.14 statt.
Zusätzlich zu unseren Informationsveranstaltungen können Sie uns auch in unserem Büro in Präsenz oder via Telefon erreichen!
Ansprechperson Erasmus+ International
Katherin Saldías Sánchez, Lic. Lic.
Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 5848
E-Mail: erasmusplus.intl.outgoing(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Die nächste Bewerbungsrunde für die noch verfügbaren Restplätze im Sommersemester 2025 fängt am 29.07.2024 an. Sie können sich bis zum 12.08.2024 für einen Platz bewerben.
Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.
Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.
Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Aktuelle Zuschusshöhen
Sie bekommen zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland 700 Euro pro Aufenthaltsmonat. Außerdem erhalten Sie einen Reisekostenzuschuss zwischen 180 und 1.500 Euro - die Zuschusshöhe hängt von der Entfernung der Gastuniversität ab (siehe Liste der verfügbaren Plätze).
Bei short-term PhD mobilities beträgt die Zuschusshöhe bis zum 14. Tag: 70€ pro Tag, vom 15.-30. Tag: 50€ pro Tag.
Top-Ups Erasmus+
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
Folgende Top-Ups stehen zur Verfügung:
- Reisekostenunterstützung: dies hängt von der Entfernung zur Gastuniversität und der Art des Verkehrsmittels (umweltfreundliche oder nicht-umweltfreundliche Reise) ab. Studierende, die sich für eine grüne Reise entscheiden, können bis zu vier Reisetage beantragen. Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt auf umweltfreundliche und verantwortungsvolle Praktiken.
- Studierende mit geringeren Chancen ( EUR 250 pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung sollte die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden in diesem Fall nach Echtkosten abgerechnet. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht zudem einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden. Kosten dürfen erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung anfallen.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Erasmus+ Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Auslandsbeihilfe (Studienbeihilfe)
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Studienbeihilfenbehörde (0316/81 33 88, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Wo kann ich hingehen?
Verfügbare Plätze für das Sommersemester 2025
Albanien | University of Tirana - 2 Restplätze für das Sommersemester 2025 verfügbar |
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Bosnien und Herzegowina | Dzemal Bijedic University of Mostar 2 Restplätze für das Sommersemester 2025 verfügbar |
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Bosnien und Herzegowina | University of Mostar -
2 Restplätze für das Sommersemester 2025 verfügbar
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Bosnien und Herzegowina | Univeristy of Sarajevo 2 Restplätze für das Sommersemester 2025 verfügbar |
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Brasilien | Universidade Federal do Rio de Janeiro 3 Restplätze für das Sommersemester 2025 verfügbar |
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Georgien - PhD short mobility | Akaki Tsereteli State University |
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Georgien | Ilia State University |
Zusätzliche Bewerbungsvoraussetzung: Studierende des Doktoratsstudiums Geschichte Bei Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an den akademischen Platzkoordinatorin Mag. Dr. Barbara Stelzl-Marx |
Kosovo | University of Prishtina |
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Kosovo | University of Prishtina |
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Wie finde ich eine passende Uni?
Auch wenn die Bewerbung für alle Studienrichtungen offen ist, kann es sein, dass die potenzielle Gastuni nicht das Studienangebot hat, das Sie sich wünschen.
Bitte informieren Sie sich selbständig während der Bewerbungsphase welche Unis am besten zu Ihnen und Ihrer Studienrichtung passt. Wie geht das? Suchen Sie auf der Website der gewünschten Einrichtung das Kursangebot und überprüfen Sie auch, in welchem Semester die Kurse angeboten werden. Stellen Sie sich am besten folgende Fragen:
- In welcher Sprache werden Kurse angeboten/abgehalten & verfüge ich über ausreichende Kenntnisse?
- Gibt es ein großes Kursangebot für meine Studienrichtung?
- In welchem Semester werden (mehr) Kurse angeboten?
- Wann beginnt/endet das Studienjahr an der potenziellen Gastuni?
Wenn Ihnen klar ist, welche Unis (Sie können bis zu 3 Unis bei der Bewerbung angeben) am besten zu Ihrem Studienvorhaben passt, steht einer erfolgreichen Bewerbung nichts im Weg - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Tipps & Hinweise gibt es auf dieser Seite und auch in unseren Infoveranstaltungen.
Mobilität in Ihr Herkunftsland
Die Vorgaben der Europäischen Kommission erlauben Mobilitäten in das Herkunftsland.
Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Beispiel: Ihr Lebensmittelpunkt liegt im benachbarten Ausland und Sie studieren in Österreich (GrenzgängerIn). In diesem Fall wird einen Erasmus+ Aufenthalt im Wohnsitzland nicht gefördert.
Erfahrungsberichte
Sie wissen noch nicht für welche Universität/Institution Sie sich bewerben sollen? Sie suchen Hintergrundinfos von ehemaligen Studierenden zu einer speziellen Universität?
Nutzen Sie doch unser Erfahrungsberichteportal (auslandserfahrung.uni-graz.at) und unser Global Diary um sich inspirieren zu lassen!
Bewerbungsvoraussetzungen
Um sich für das Erasmus+ Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ordentliches Studium
Sie müssen für ein ordentliches Studium an der Universität Graz ODER als Student:in/Mitbeleger:in im Rahmen eines NAWI Graz Kooperationsstudiums eingeschrieben sein.
Fortschritt im Studium
Bei Antritt der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert – das entspricht etwa 50 bis 60 ECTS (nur für Bachelorstudierende relevant!)
Beachten Sie auch, dass Sie sich für einen Erasmus+ International Studienaufenthalt bewerben zu können noch genügend "freie ECTS" haben müssen - siehe Anrechenbarkeit der Leistungen.
Anrechenbarkeit der Leistungen
Es müssen ausreichend ECTS im Studium verfügbar sein, damit Sie einen Erasmus+ International Studienaufenthalt absolvieren können - idealerweise 30 ECTS pro Semester, die für das Studium an der Uni Graz anerkannt werden.
Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die an der Uni Graz anerkannt werden. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bei freien Wahlfächern sollten Sie bedenken, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden müssen.
Sie sollten also noch genügend ECTS zur Verfügung haben, wenn Sie ins Ausland gehen.
Aufenthaltsdauer
Aufenthaltsdauer für Studienmobilitäten ("Auslandssemester"): 2-12 Monate
Kurzzeitmobilitäten: 5-30 Tage physischer Aufenthalt mit virtueller Komponente (für Doktoratsstudierende auch ohne virtuelle Komponente)
Hinweis: die Informationen über Kurzzeitmobilitäten können sich noch ändern!
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) darf noch nicht überschritten sein! Dabei sind die Anzahl und Art der Erasmus+ Aufenthalte unerheblich. Es zählen alle Erasmus+ Aufenthalte (wie z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, Erasmus+ Praktikum, Erasmus+ BIP, Erasmus Mundus Aktion 2 …).
Sprachkenntnisse
Sie bewerben sich voerst bei uns um einen Platz und noch nicht direkt bei der Gastuni. Für unsere Bewerbung benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis (zum Beispiel Maturazeugnis, LVs etc. - siehe Bewerbungsunterlagen).
Die benötigten Sprachkenntnisse finden Sie normalerweise auf der Website für Incoming-Austauschstudierende der gewünschten Gastuniversität.
Achtung: für die Gastuni benötigen Sie eventuell einen standardisierten Nachweis (zum Beispiel offizielles Sprachzertifikat) - diesen Nachweis benötigen Sie aber erst, wenn Sie den Studienplatz erhalten haben.
Kein Dienstverhältnis an der Universität
Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.
Zusätzliche Voraussetzung je nach Studienrichtung
Sie müssen eventuell zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise sind manche Plätze für eine gewisse Studienrichtung vorgesehen, siehe Liste der verfügbaren Plätze.
Bewerbung
Für das Erasmus+ International Programm bewerben Sie sich zuerst bei der Universität Graz. Wenn Sie für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt wurden, bewerben Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auch an der Gastuni, für die Sie ausgewählt wurden. Bevor Sie Ihre Erasmus+ Bewerbung einreichen, beachten Sie folgende Informationen:
Bewerbungsfristen:
Die Bewerbung funktioniert nicht nach dem „First-come-first-served“-Prinzip. Erst nach Ende der Frist werden alle Bewerbungen bewertet (siehe „Nach der Bewerbungsfrist“).
Info-Events zur Bewerbung
In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ unterstützen wir Sie unter anderem:
- beim Finden einer geeigneten Partnerinstitution,
- beim Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online,
- mit nützlichen Tipps, Tricks und Erfahrungswerten.
siehe Information unter ,,Fragen zum Bewerbungsablauf“
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Bewerbungsunterlagen benötigen Sie für die Onlinebewerbung:
- Ausdruck des Bewerbungsformulars (mit Foto und Unterschrift) - verpflichtend
- Downloaden Sie das Formular in Mobility-Online und drucken Sie es aus.
- Versehen Sie das Formular mit einem Foto von sich (dieses kann auch vor dem Ausdrucken ins Dokument eingefügt werden) und unterschreiben Sie dieses Formular persönlich.
- Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und laden Sie es in Mobility-Online hoch.
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) - verpflichtend
mit akademischer Begründung (auf Englisch, wenn Unterrichtssprache nicht Deutsch bzw. wenn auf der Platzliste keine andere Sprache angegeben ist) max. 1-2 Seiten, pro ausgewählter Partnerinstitution zumindest ein Absatz
- Studienvorhaben - verpflichtend (Vorlage)
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden, sondern wird nach Ihrer Einschätzung (ggf. in Abstimmung mit KoordinatorIn) erstellt.
- tabellarischer Lebenslauf - verpflichtend
Nur in Englisch, wenn Unterrichtssprache Englisch!
- Studienerfolgsnachweis - verpflichtend
Aus UNIGRAZonline
- Aussage über die an der Partnerinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse - verpflichtend
Beispiele:- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
- Verfassen Sie ein Schreiben, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen und erklären Sie, wie Sie sie (z.B. Prüfung/Kurs etc.) bis zu Ihrem Aufenthaltsbeginn noch erwerben werden.
- Für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch
- Englisches Empfehlungsschreiben - verpflichtend
Von einer Lehrperson an der Universität Graz. Die Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per uni-interner Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden.
- Bestätigung über die Einzahlung der Kaution - verpflichtend
- Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme - optional
Falls Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, iStudy, ISEP)
- NAWI-Graz Beiblatt - optional
Für NAWI Graz Studierende
Kaution
Zahlen Sie die Kaution in der Höhe von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017, Erasmus+ International“ auf folgendes Konto ein:
- Kontoinhaber: Universität Graz
- Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
- IBAN: AT363800000000049460
- SWIFT/BIC: RZSTAT2G
- BLZ: 38000
- Kontonr.: 00000049460
Laden Sie die Einzahlungsbestätigung in der Datenbank Mobility-Online mit weiteren Bewerbungsunterlagen hoch.
Detaillierte Informationen zum Thema Kaution finden Sie hier.
Bewerbungsplattform Mobility Online
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Mobility-Online, zu dem Sie über UNIGRAZonline > "Büro für Internationale Beziehungen (BIB)" gelangen.
Nach der Bewerbungsfrist
Wenn Sie die Onlinebewerbung fristgerecht und vollständig abgeschlossen haben, beginnen nach Ablauf der Bewerbungsfrist die zuständigen Personen geeignete BewerberInnen für eine Partnerinstitution auszuwählen.
Sie werden per E-Mail über die Auswahlergebnisse und weitere Schritte informiert. Danach geben wir der Partnerinstitution Bescheid, dass wir Sie für einen Studienplatz ausgewählt haben. Sie haben erst dann einen fixen Studienplatz im Ausland, wenn die Gastinstitution Ihre Bewerbung annimmt - mehr dazu erfahren Sie unter "Vorbereitung auf den Aufenthalt".
Auswahlkriterien
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wählen die zuständigen Personen (Platzkoordinator:in oder Koordinator:in im Büro für Internationale Beziehungen, je nach Platz) passende Bewerbungen aus und teilen Sie an Partnerinstitutionen zu. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- 25%: ist das Studien-/Forschungsvorhaben gut recherchiert; ist es entsprechend für die Aufenthaltsdauer; erscheint die Anerkennung von Lehrveranstaltungen realistisch; hat Student:in noch ausreichend ECTS offen, die anerkannt werden können
- 20%: Notendurchschnitt, wird automatisch via UNIGRAZonline in Mobility-Online übertragen
- 20%: Akademische Leistung, d.h. Studienfortschritt, durchschnittliche ECTS-Punkte pro Semester, bestimmte Lehrveranstaltungen, etc.
- 20%: Motivation, d.h. akademische und persönliche Motivation, Engagement im Studium
- 10%: (ausreichende) Sprachkenntnisse laut Vorgaben der Partnerinstitution
- 5%: Lebenslauf und zusätzliche Aktivitäten, d.h. außercurriculare Aktivitäten wie ehrenamtliche Arbeit, Mentor:in für Incoming Studierende, etc.
Weitere wichtige Schritte:
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.