Kaution
Während Ihrer Bewerbung und vor Ihrem Antritt ist es notwendig, eine Kaution in de Höhe von EUR 100,- unter Angabe des jeweiligen Mobilitätsprogramms auf ein Konto der Universität Graz zu überweisen. Nach Ihrem Aufenthalt erhalten Sie die Kaution unter Nachweis der unten angeführten Punkte zurück.
Rückerstattung
- Nach erfolgtem Auslandsaufenthalt und Vorlage der geforderten Unterlagen (z.B. Aufenthaltsbestätigung, notwendige ECTS-Credits) des jeweiligen Programms
- Wenn kein Studienplatz zugeteilt werden kann
- Krankheit, Schwangerschaft (schriftlicher Nachweis z.B. ärztliches Attest)
- Schwere Krankheit oder Tod von direkten Verwandten wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Geschwister, Ehemann/Ehefrau, Partner/in (schriftlicher Nachweis z.B. ärztliches Attest)
- Stellungnahme der CUKO bzw. des Koordinators/der Koordinatorin, wenn keine Anerkennung für das Studium möglich ist
- Reisewarnung des Außenministeriums für das Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren (http://www.bmeia.gv.at – Reisehinweise)
Die Rücküberweisung der Kaution erfolgt nur auf ein Konto im SEPA-Raum!
Einbehaltung
- Nicht erfolgte Vorlage der geforderten Unterlagen nach dem Aufenthalt binnen der beim jeweiligen Programm angegebenen Frist
- Bei Ablehnung durch die Gastuniversität aufgrund eines selbstverschuldeten Fristversäumnisses im Rahmen des Anmeldeverfahrens
- Bei Stornierung eines Auslandsaufenthaltes nach erfolgter Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Büro für Internationale Beziehungen