Was ist das Ida Pfeiffer-Stipendium?
- Studienbeitragserlass an der Universität Graz während des Aufenthalts
- Für selbstorganisierte Auslandsaufenthalte
- Kann von allen Studierenden in Anspruch genommen werden, zum Beispiel auch:
- ...wenn Sie bereits einen Studien- oder Forschungsaufenthalt (Erasmus+, iStudy, ISEP...) im Ausland absolviert haben, und diesen am selben Aufenthaltsort verlängern möchten.
- Achtung: Sie müssen sich den Aufenthalt selbst organisieren und finanzieren - durch das Ida Pfeiffer-Stipendium werden Ihnen die Studiengebühren an der Uni Graz erlassen!
- ...wenn Ihre Bewerbung für einen Zuschuss für selbstorganisierte Aufenthalte abgelehnt wurde und Sie trotzdem einen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten.
Bewerbungsfrist:
- 25.10.2024 (Aufenthalte im Wintersemester 2024/25)
- 28.02.2025 (Aufenthalte im Sommersemester 2025)
Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungsunterlagen akzeptiert.
Ansprechperson
Mag. Petra Rabitsch
Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1243
E-Mail:outgoing.exchange(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Bewerbung
Zunächst müssen Sie sich für einen Platz im Büro für Internationale Beziehungen bewerben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsablauf:
Aufenthaltsdauer
Aufenthaltsdauer: ab 2 Wochen bis zu 1 Jahr
Sie werden für das Semester, in dem der Großteil des Aufenthalts stattfindet, vom Studienbeitrag befreit.
Voraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Uni Graz
- Mindestalter: 19 Jahre
- Zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums der für den Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert
Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei den Programmbeauftragten im Büro für Internationale Beziehungen ein:
- Bewerbungsformular mit Foto
- Zusage der Gastuniversität (z.B. Aufnahmebestätigung, Einladungsschreiben, Betreuungszusage)
- Motivationsschreiben mit akademischer Begründung: 1-2 A4 Seiten mit Unterschrift (Vorlage)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Bei dem Besuch von Lehrveranstaltungen:
Vorausbescheid der Uni Graz als Bestätigung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen (in Kopie)
ODER
- Bei wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelor-/Master-/Diplomarbeit/Dissertation):
Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit
ODER
- Bei Praktika oder Sommerschulen, die nicht angerechnet werden:
Bestätigung über die sinnvolle Ergänzung zum Studium durch die Curriculakommission (Vositzende/r)
Studienleistung im Ausland
Es wird empfohlen, während des Auslandsaufenthaltes das Äquivalent von 30 ECTS-Punkten pro Semester (=Studienleistung eines Semesters) zu absolvieren, die für Ihr Studium an der Uni Graz anerkannt werden können.
Für die Bewerbung müssen Sie einen Vorausbescheid einreichen. In diesem wird bestätigt, dass die gewählten Lehrveranstaltungen der Gastinstitution an der Universität Graz anrechenbar sind. Er ist die rechtliche Grundlage zur Anrechnung von absolvierten Lehrveranstaltungen im Ausland und wird über UNIGRAZonline erstellt/beantragt. Der Bescheid wird von der zuständigen Fakultät ausgestellt. Achtung: bitte planen Sie dafür genügend Vorlaufzeit ein!
Weitere Informationen:
Auswahl
Die Programmbeauftragten des Büros für Internationale Beziehungen informieren die Bewerber:innen über die Auswahl der StipendiatInnen.
Nach dem Aufenthalt
Unterlagen nach dem Aufenthalt
- Elektronischer Bericht über den Aufenthalt (Vorlage)
Der Bericht soll einen Gesamteindruck über Ihren Aufenthalt vermitteln: sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen vor Ort. Berichte werden im Erfahrungsberichteportal veröffentlicht, Ideen & eine Vorlage finden Sie hier: auslandserfahrung.uni-graz.at
- Aufenthaltsbestätigung: Lassen Sie sich von der Gastinstitution Ihren genauen Aufenthaltszeitraum (Ankunft - Abreise) bestätigen. Die Bestätigung muss mit Unterschrift und Universitäts- bzw. Institutsstempel versehen sein. (entfällt bei Feldforschung)
- Transcript of Records oder Kursbesuchsbestätigung der Gastinstitution (entfällt bei Rechercheaufenthalten zur Abschlussarbeit)
- Anerkennungsbescheid oder Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin der Universität Graz über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums (mit Unterschrift und Institutsstempel)