Erasmus+


Nächste Bewerbungsfrist
Die nächste Bewerbungsrunde für Erasmus+ Studienaufenthalte im Sommersemester 2024 startet am 05.06.2023. Die Frist ist am 26.06.2023. Die Restplätze werden bald unter „Wohin kann ich gehen?“ (siehe unten) veröffentlicht.

Allgemeines
- EU-Förderprogramm zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten in Ländern der EU sowie Island, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei
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Finanzieller Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten, bis zu 520 Euro pro Monat
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Zusätzliche Auslandsbeihilfe, wenn Sie Studienbeihilfe beziehen
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Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
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Zusätzliche finanzielle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen und Studierende mit geringeren Chancen
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Inklusionsunterstützung bei chronischer Krankheit oder Behinderung
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Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen und Abschlussarbeiten
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
- Kostenlose online Sprachkurse
Wir möchten Sie dringend auf allfällige Reisewarnungen hinweisen und empfehlen daher, dies in die Planung miteinzubeziehen. Treten Sie einen Auslandsaufenthalt trotz Reisewarnungen an, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ unterstützen wir Sie unter anderem:
- beim Finden einer geeigneten Partnerinstitution,
- beim Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online,
- mit nützlichen Tipps, Tricks und Erfahrungswerten.
Aktuelle Termine
- 05.06.2023 um 16.00 im SR 15.13

Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.
Gruppe | Länder | pro Aufenthaltsmonat |
1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | € 520,- |
2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | € 470,- |
3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | € 420,- |
SEMP | Schweiz | CHF 380-440* *genaue Informationen erhalten Sie von der der Gastuniversität! |
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
Folgende Top-Ups stehen zur Verfügung:
- Green Mobility: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen (einmalig 50€ und bis zu 4 Reisetage, an denen Sie auch den Mobilitätszuschuss erhalten)
- Studierende mit geringeren Chancen (250€ pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Die Inklusionsunterstützung sollte die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden in diesem Fall nach Echtkosten abgerechnet. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden. Kosten dürfen erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung anfallen.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Erasmus+ Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Studienbeihilfenbehörde (0316/81 33 88, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet. Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbei-
hilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.

Bewerbungsvoraussetzungen
Um sich für das Erasmus+ Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen für:
ein ordentliches Studium an der Universität Graz,
ODER als StudentIn/MitbelegerIn im Rahmen eines NAWI Graz Studiums
ODER für Lehramt "Sekundarstufe Allgemeinbildung" im Entwicklungsverbund Süd-Ost (Infoblatt)
eingeschrieben sein.
Sie dürfen während des Aufenthaltes auch nicht beurlaubt sein und müssen in dieser Zeit in dem Studium, für das Sie sich beworben haben, eingeschrieben sein.
Bei Antritt der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert – das entspricht etwa 50 bis 60 ECTS (nur für Bachelorstudierende relevant!)
Beachten Sie auch, dass Sie sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben zu können noch genügend "freie ECTS" haben müssen - siehe Anrechenbarkeit der Leistungen.
Es müssen ausreichend ECTS im Studium verfügbar sein, damit Sie einen Erasmus+ Studienaufenthalt absolvieren können - idealerweise 30 ECTS pro Semester, die für das Studium an der Uni Graz anerkannt werden.
Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die in Graz in dem Studium anerkannt werden muss, für das Sie sich beworben haben. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bei freien Wahlfächern sollten Sie bedenken, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden müssen.
Sie sollten also in dem Studium, mit dem Sie ins Ausland gehen, noch genug ECTS zur Verfügung haben.
Mindestaufenthalt: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate (24 Monate für Diplomstudien)
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) darf noch nicht überschritten sein! Dabei sind die Anzahl und Art der Erasmus+ Aufenthalte unerheblich. Es zählen alle Erasmus+ Aufenthalte (wie z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, Erasmus+ Praktikum, Erasmus+ BIP, Erasmus Mundus Aktion 2 …).
Je nach Gastuniversität werden unterschiedliche Sprachkenntnisse verlangt, diese Infos finden Sie normalerweise auf der Website der gewünschten Gastuni. Für die Bewerbung an der Uni Graz benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis (zum Beispiel Maturazeugnis, LVs etc. - siehe Bewerbungsunterlagen).
Achtung: für die Gastuni benötigen Sie eventuell einen zusätzlichen standardisierten Nachweis (zum Beispiel offizielles Sprachzertifikat) - diesen Nachweis benötigen Sie aber erst, wenn Sie den Studienplatz erhalten haben.
Sie müssen eventuell zusätzliche Voraussetzungen je nach Studienrichtung erfüllen - weitere Infos finden Sie bei den verfügbaren Plätzen nach Fakultät und Studienrichtung.

Wohin kann ich gehen?
- Geisteswissenschaftliche Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Hinweise:
- Für interdisziplinäre Plätze können Sie sich unabhängig von der Studienrichtung bewerben. Welche Plätze derzeit zur Verfügung stehen, finden Sie in den oben angeführten Fakultätslisten unter "Interdisziplinäre Plätze". Diese Plätze werden vom Büro für Internationale Beziehungen vergeben.
- Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich insgesamt für bis zu 3 Plätze bewerben, Sie können sowohl aus den interdisziplinären Plätzen als auch Plätzen pro Studienrichtung auswählen.
- Bitte checken Sie die Incoming-Seiten unserer Partnerinstitutionen, um mehr über die jeweiligen Voraussetzungen und Lehrangebote zu erfahren.
Was ist eine Fakultät?
Eine Fakultät ist ein Zusammenschluss ähnlicher Wissenschaften, sowie auch die übergeordnete Verwaltungseinheit an der Uni. Studienrichtungen bzw. Institute werden einer Fakultät zugeordnet, das Studium Psychologie gehört an der Uni Graz z.B. zur naturwissenschaftlichen Fakultät. An der Uni Graz gibt es 6 Fakultäten.
Sie bewerben sich für Aufenthalte in der Schweiz wie für alle Erasmus+ Plätze, obwohl die Schweiz nicht am Erasmus+ Programm teilnimmt. Aufenthalte werden über das „Swiss-European Mobility Programme (SEMP)" finanziert.
Die Vorgaben der Europäischen Kommission erlauben Mobilitäten in das Herkunftsland.
Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Beispiel: Ihr Lebensmittelpunkt liegt im benachbarten Ausland und Sie studieren in Österreich (GrenzgängerIn). In diesem Fall wird einen Erasmus+ Aufenthalt im Wohnsitzland nicht gefördert.
Sie wissen noch nicht für welche Universität/Institution Sie sich bewerben sollen? Sie suchen Hintergrundinfos von ehemaligen Studierenden zu einer speziellen Universität?
Nutzen Sie doch unser Erfahrungsberichteportal (auslandserfahrung.uni-graz.at) und unser Global Diary um sich inspirieren zu lassen!

Für Interessierte:
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Programmkoordination
Büro für Internationale
Beziehungen
Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)
- Mag.
Vanja Müller
MA
- Mag.
Karin Schwach