iStudy


Restplätze noch verfügbar
Für iStudy gibt es noch Restplätze für das Sommersemester 2024. Ob Israel, Korea, Uruguay oder USA - schaut durch unsere Restplatzlisten und wagt den Sprung in die weite Ferne! Eine Übersicht befindet sich etwas weiter unten.
Warum mit iStudy ins Ausland?
- Geeignet für den Besuch von Lehrveranstaltungen (=Studienaufenthalte) außerhalb Europas
- Partnerinstitutionen meist für alle Studienrichtungen* offen
- Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
- Finanzieller Zuschuss zwischen 300-400 Euro pro Aufenthaltsmonat
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
* Partnerinstitutionen können Präferenzen für gewisse Studienrichtungen haben.

Partnerinstitutionen
Sie können sich für folgende Partnerinstitutionen bewerben:
Das Stipendium
- Vollstipendium, d.h. Erlass der Studiengebühren, bezahlte Unterkunft und Verpflegung (meal cards)
- 2 Plätze für Grazer Studierende (Kunstuniversität, Technische Universität und Universität Graz)
- Aufenthaltsdauer: Studienjahr
- 12 Credits (full load) pro Semester
- freie Wahl der Lehrveranstaltungen
Bewerbungsvoraussetzungen
BewerberInnen mit Hauptwohnsitz Graz werden bevorzugt. Ansonsten gelten die selben Bewerbungsvoraussetzungen wie bei iStudy.
Weitere Informationen:
Restplätze werden rechtzeitig vor den jeweiligen Einreichfristen hier veröffentlicht. Restplatzfristen sind bei Bedarf für Jänner, März und Juni geplant.
- Information zur Vergabe von Restplätzen (Stand April 2023)
- Übersicht der verfügbaren Restplätze (Stand April 2023)
Sie wissen noch nicht für welche Universität/Institution Sie sich bewerben sollen? Nutzen Sie doch unser Erfahrungsberichteportal (auslandserfahrung.uni-graz.at) und informieren sich über die Erfahrungen von anderen Studierenden.

Schritt 1: Bewerbung
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsablauf sowie die Bewerbungsfristen:
In unseren Informationsveranstaltungen zum Bewerbungsablauf unterstützen wir Sie unter anderem:
- beim Finden einer geeigneten Partnerinstution,
- beim Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online,
- mit nützlichen Tipps und Erfahrungswerten.
Nächste virtuelle Informationsveranstaltung im Rahmen der International Week: 19.10.2022 um 10:00 Uhr im HS 01.15 (Hauptgebäude)
Aufenthaltsdauer: Ein Semester oder Studienjahr
Der Aufenthalt ist nicht zur Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten wie Master- oder Diplomarbeiten im Ausland gedacht, sondern zum Studium an einer Partnerinstitution im Ausland.
Maximale Aufenthaltsdauer:
Pro Studienlevel (Bachelor, Master) sind iStudy, ISEP, MAUI, REARI-RJ oder AEN Aufenthalte bis insgesamt max. 2 Semester (oder 4 Semester bei Diplomstudien) möglich. Es dürfen max. 2 Semester an derselben Institution im Ausland absolviert werden.
- Ordentliches Studium an der Universität Graz
- Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthalts
- Maximale Aufenthaltsdauer pro Studienlevel darf nicht überschritten werden
- Erfüllen der von der Partnerinstitution vorausgesetzten Sprachkenntnisse
- Zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) zumindest das erste Jahr einer für den Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert haben (nur für Bachelorstudierende relevant)
Teilnahme an der Informationsveranstaltung wird empfohlen.
Es wird empfohlen, während des Auslandsaufenthaltes das Äquivalent von 30 ECTS-Punkten pro Semester (=Studienleistung eines Semesters) zu absolvieren, die für Ihr Studium an der Uni Graz anerkannt werden können. Als Mindestleistung müssen Sie sich 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat für Ihr Studium an der Uni Graz anerkennen lassen.
Für die Bewerbung müssen Sie ein vorläufiges Studienvorhaben (study plan) erstellen, d.h. Sie müssen zusammenstellen, welche Lehrveranstaltungen Sie an welcher Partnerinstitution absolvieren möchten. Es handelt sich beim study plan nur um eine vorläufige Planung. Wenn Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden (ab Schritt 3), müssen Sie einen Vorausbescheid erstellen, in dem Sie das tatsächlich geplante Studienvorhaben bekanntgeben.
Bewerbung im Büro für Internationale Beziehungen: Für die Bewerbung bei uns (Schritt 1) müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können. Reichen Sie dafür zum Beispiel Ihr Maturazeugnis ein.
Sprachnachweise für Gastinstitution: Manche Unis verlangen einen (standardisierten) Sprachtest um die sprachlichen Voraussetzungen vor Ort zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig selbständig darüber. Sie müssen der Gastinstitution die erforderlichen Kenntnisse spätestens wenn Sie zugeteilt worden sind nachweisen (Schritt 2).
Die Bewerbung erfolgt über Mobility-Online. Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline unter Internationale Beziehung. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier.
1) Bewerbung in Mobility-Online:
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie in Mobility-Online ausfüllen/hochladen:
- Aktualisierung Ihrer Daten in Mobility-Online
- Bewerbungsformular mit Foto und Unterschrift
- Downloaden Sie das Formular in Mobility-Online und drucken es aus.
- Versehen Sie das Formular mit einem Foto von sich und unterschreiben Sie dieses Formular persönlich.
- Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und laden Sie es in Mobility-Online hoch.
- Geben Sie das ausgedruckte Bewerbungsformular (mit Originalunterschrift!) innerhalb der Bewerbungsfrist in unserem Büro ab.
- Englisches Motivationsschreiben mit akademischer Begründung
- Geplantes Studienvorhaben / study plan (Download: Vorlage)
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden, sondern wird nach Ihrer Einschätzung erstellt. - Lebenslauf auf Englisch + Unterschrift
- Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (zu beachten sind dazu die Mindestanforderungen der jeweiligen Partnerinstitution!) z.B. Maturazeugnis
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen unter "Sprachkenntnisse" in diesem Schritt! - Studienerfolgsnachweis (aus UNIGRAZonline)
- Englisches Empfehlungsschreiben von einer/einem Lehrenden der Universität Graz. Die Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden (ACHTUNG: Das Empfehlungsschreiben wird von unserem Büro in Mobility Online hochgeladen!).
- Einzahlungsbestätigung der Kaution von EUR 100 (siehe auch "Kaution")
- ggf. Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme: falls Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+ und Joint Study)
- ggf. NAWI Graz Beiblatt zur Bewerbung: für NAWI Graz Studierende
2) Persönliche Abgabe:
Geben Sie das ausgedruckte Bewerbungsformular (mit Originalunterschrift!) innerhalb der Bewerbungsfrist in unserem Büro ab. Ohne dieses Formular ist die Onlinebewerbung nicht vollständig und wir können sie nicht weiter bearbeiten.
Sie müssen eine Kaution in der Höhe von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms (iStudy) und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017“ auf folgendes Konto einzahlen:
- Kontoinhaber: Universität Graz
- Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
- IBAN: AT363800000000049460
- SWIFT/BIC: RZSTAT2G
- BLZ: 38000
- Kontonr.: 00000049460
Die Einzahlungsbestätigung müssen Sie in der Datenbank Mobility-Online mit allen weiteren Bewerbungsunterlagen hochladen.
Detaillierte Informationen zum Thema Kaution finden Sie hier.
- Sie erhalten einen Zuschuss* von 300-400 Euro pro Aufenthaltsmonat (je nach Universität/Land)
- Derzeit vergeben wir keine Reisekostenzuschüsse
Bitte lesen: Informationsblatt zu finanziellen Zuschüssen
* Kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss!

Schritt 2: Zuteilung
Wenn Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben, beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Programmbeauftragte in unserem Büro die zur Verfügung stehenden Plätze zuzuteilen. Diese Zuteilung ist noch keine fixe Zusage für einen Studienaufenthalt und erfolgt vorbehaltlich der Annahme Ihrer Bewerbung durch die Gastinstitution. Wir informieren Sie per E-Mail über den Ausgang Ihrer Bewerbung und über die weiteren Schritte im Detail.
Wenn Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden, finden Sie hier einen Überblick über die folgenden Schritte:
Nachdem Sie einer Partnerinstitution zugeteilt wurden, nominiert Sie unser Büro an die künftige Gastinstitution. Die Programmbeauftragte kontaktiert Sie mit weiteren Informationen per E-Mail.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die benötigten Sprachkenntnisse an der Gastinstitution und wie Sie diese nachweisen können: Sollte ein standardisierter Sprachtest (z.B. TOEFL, IELTS, etc.) benötigt werden, legen Sie den Test spätestens jetzt ab.
Vor dem Auslandsaufenthalt muss über UNIGRAZonline ein Vorausbescheid beantragt werden. Der Vorausbescheid ist die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der jeweiligen Fakultät.
Download: Ablauf - Beantragung eines Vorausbescheids
Achtung: bitte planen Sie genug Vorlaufzeit für die Erstellung des Vorausbescheids ein!
Weitere Informationen:
- Anerkennung von Prüfungen im Ausland (Richtlinie des Studiendirektors)
- Geisteswissenschaftliche Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Schritt 3: Vorbereitung auf den Aufenthalt
Hier ein Überblick über nächsten Schritte, wenn Ihre Bewerbung von der Gastinstitution angenommen wurde:
Sie sind während des Studienaufenthalts an Ihrer Gastinstitution von den Studiengebühren befreit. Außerdem müssen Sie während des Auslandsaufenthalts auch an der Universität Graz keine Studiengebühren bezahlen - nur der ÖH-Beitrag muss verpflichtend einbezahlt werden!
Vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie eine Vereinbarung unterschreiben und diese bei den Programmbeauftragten einreichen. Erst dann überweisen wir Ihnen der finanziellen Zuschuss. Weitere Informationen schicken wir Ihnen per E-Mail.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in zwei Raten:
- Rate = 80% vor dem Aufenthalt
- Rate = 20% nach Abgabe aller benötigten Abschlussdokumente (siehe "Nach dem Aufenthalt")
Manche Partnerinstitutionen verpflichten Sie dazu, eine bestimmte Versicherung für internationale Studierende abzuschließen. Falls nicht, müssen Sie sich selbständig um eine passende Versicherung kümmern. Sie sind verpflichtet, eine geeignete Versicherung für Ihren Auslandsaufenthalt abzuschließen.
Manche Gastinstitutionen stellen Unterkünfte zur Verfügung bzw. unterstützen bei der Suche nach einer passenden Unterkunft. Bitte erkundigen Sie sich selbständig über Möglichkeiten im Gastland.
Da es sich bei Ihrem Studienaufenthalt nicht um einen touristischen Aufenthalt handelt, müssen Sie sich selbständig um die Ausstellung eines Visums bzw. eines Aufenthaltstitels im Gastland kümmern. Bitte informieren Sie sich über Fristen und die für die Beantragung benötigten Dokumente und kontaktieren Sie die Botschaft Ihres Gastlands (in Österreich) frühzeitig für weitere Informationen.
Falls Sie nach Australien gehen: Sie erhalten eine Nummer, mit der Sie ein Visum beantragen können - Sie erhalten weitere Informationen per E-Mail.
Falls Sie in die USA gehen: die Gastinstitution übermittelt das benötigte Formular für die Visabeantragung (DS-2019) an die Programmbeauftragte unseres Büros. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Ihr DS-2019 Formular eingelangt ist.
Nützliche Links:

Während des Aufenthalts
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Aufenthalt!
Hier finden Sie nützliche Informationen, die während Ihres Aufenthalts relevant sein können:
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit den Programmbeauftragten, sowie auch Ihrer Gastinstitution Kontakt auf, um herauszufinden, unter welchen Umständen eine Verlängerung möglich ist.
Die Praxis hat gezeigt, dass es am Studienort häufig zu Änderungen kommt, da Lehrveranstaltungen entweder nicht angeboten werden, schon voll sind oder das Studienprogramm aus terminlichen Gründen nicht eingehalten werden kann.
Wenn sich nur das geplante Studienvorhaben an der Gastuniversität ändert:
- Kontaktaufnahme mit der für Anerkennungsfragen zuständigen Person, ob Änderungen anerkannt werden können
Wenn sich auch die an der Universität Graz anzuerkennenden Lehrveranstaltungen ändern:
- Erstellung eines neuen Vorausbescheids (VB) in UNIGRAZonline
- ggf. Übermittlung der Anerkennungsdruckliste des neuen VB an für anerkennungsfragen zuständige Person der Studienrichtung (z.B. Curriculakommissionsvorsitz)

Nach dem Aufenthalt
Programmbeauftragte
Petra Rabitsch
Universitätsplatz 3
Erdgeschoss
8010 Graz
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)