Allgemeines zum Praktikumszuschuss
- Bewerbung ab dem 1. Studienjahr möglich!
- Praktikumsstellen müssen selbst organisiert werden
- Geeignet dafür sind z.B. Unternehmen oder Institutionen (auch Hochschulen) aus dem öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Geschäftsbereich und Unternehmensform
Aufenthaltsdauer
- Mindestaufenthalt = 1 gesamter Monat
Bewerbungsfristen
- Sie können Ihre Bewerbung laufend einreichen, spätestens aber 2 Monate vor Praktikumsantritt. Wenn Sie den Antrag auf Genehmigung der Praxis erst nach der Frist einreichen können, kontaktieren Sie uns bitte (siehe unten).
Kontakt
Mag.a Petra Rabitsch
Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1243
E-Mail: auslandspraktikum(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline.
Eine Bewerbungsanleitung finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Ordentliches Studium an der Universität Graz
- Bewerbung ab dem 1. Studienjahr (Bachelorstudium) möglich
- NAWI Graz Studien: eine Bewerbung ist nur möglich, wenn die Uni Graz Stammuniversität ist
- Vollzeitpraktikum (Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden)
- Kein Dienstverhältnis an der Universität Graz während des Auslandsaufenthalts
- Kein weiteres Mobilitätsstipendium des Büros für Internationale Beziehungen im selben Förderzeitraum
Studienleistung im Ausland
Für die Bewerbung müssen Sie das Praktikum von der zuständigen Stelle genehmigen lassen, d.h. sie müssen bereits einen Praktikumsplatz gefunden haben. Sie benötigen dafür einen unterzeichneten "Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis" - weitere Informationen finden Sie unter "Bewerbungsunterlagen".
Weitere Informationen:
Bewerbungsunterlagen
Die Onlinebewerbung erfolgt über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline. Eine Anleitung finden Sie hier.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie in Mobility-Online hochladen/ausfüllen:
- Bewerbungsformular
- (Download) Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis:
Muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz (z.B. Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung der Absolvierung einer Praxis vor Antritt des Praktikums einzuholen ist. Bitte kontaktieren Sie dafür das zuständige Dekanat. Anmerkung: Studierende der SOWI-Fakultät und der REWI-Fakultät müssen das fakultätsinterne Formular für den Antrag verwenden.
Weitere Informationen:
- Aufnahmebestätigung/Einladung von dem Unternehmen/der Institution mit genauer Praktikumsdauer (Datum)
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
- Motivationsschreiben (unterschrieben)
- Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline)
- Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (z.B. Zeugnis)
Finanzieller Zuschuss
Der Praktikumszuschuss ist ein einmaliger Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und beträgt:
- 300 Euro für Praktika im europäischen Raum
- 400 Euro für Praktika außerhalb Europas
Über eine zusätzliche Finanzierung durch die Gastinstitution müssen Sie sich selbst erkundigen!
Sonstige Hinweise:
- Der ÖH-Beitrag an der Uni Graz ist verpflichtend auch während des Auslandsaufenthalts zu bezahlen!
- Sie sind für die Aufenthaltsdauer vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreit.
Auswahl
Nach folgenden Auswahlkriterien werden die StipendiatInnen durch die Programmbeauftragten in unserem Büro ausgewählt:
- Motivation
- Studienrelevanz des beabsichtigten Praktikums
- Studienerfolg
- Sprachliche Qualifikation
- Zusatzqualifikationen, z.B. MentorIn für ausländische Studierende
- Gesamteindruck der Bewerbung
Wenn Sie eine vollständige Bewerbung eingereicht haben, informieren wir Sie über den Ausgang der Bewerbung sowie über die weiteren Schritte per E-Mail.
Während des Aufenthalts
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Praktikum!
Hier finden Sie nützliche Informationen, die während Ihres Aufenthalts relevant sein können:
Versicherung im Gastland
Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen – die Zuerkennung eines Zuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz!
Hinweis: Wenn Sie in Österreich pflichtversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) besitzen. Die EKVK befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Die EKVK wird in den EU-Ländern, sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien anerkannt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung in Österreich für weitere Informationen.
Bestätigungen
Vergessen Sie nicht, folgende Bestätigungen von der Institution bei der Sie ein Praktikum absolvieren, ausstellen zu lassen
- Bestätigung über die absolvierte Praxis (Seite 3 bzw. 4): muss von der Gastinstitution ausgestellt, unterzeichnet und gestempelt werden und den gesamten geförderten Praktikumszeitraum abdecken.
Nach dem Aufenthalt
Folgende Schritte sind innerhalb von 10 Wochen nach Beendigung des Praktikums in Mobility-Online zu erledigen:
- Kopie der ausgefüllten Seite 3 bzw. 4 des Antrags auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis sowie eine Kopie der Anerkennung (Studienerfolgsnachweis) hochladen
- Praktikumserfahrungsbericht hochladen, 1-2 Seiten. Bitte verwenden Sie für Ihren Erfahrungsbericht die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen. Der Bericht soll einen Gesamteindruck über Ihren Aufenthalt vermitteln: sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen vor Ort. Berichte werden im Erfahrungsberichteportal veröffentlicht: auslandserfahrung.uni-graz.at