Erasmus+ International ist ein EU-Förderprogramm zur Unterstützung von lang- und kurzzeitigen Auslandsaufenthalten in Ländern außerhalb der EU.
Warum mit Erasmus+ International ins Ausland?
- Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
- Finanzieller Zuschuss sowie Reisekostenzuschuss (mehr dazu weiter unten: "Finanzielle Unterstützung")
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen und Studierende mit geringeren Chancen
- Inklusionsunterstützung
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen und Abschlussarbeiten
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
- Kostenlose online (Sprach)-kurse über EU-Academy

Info-Events zur Bewerbung
In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ International erhalten Sie Tipps und Tricks zu:
- die Suche nach der richtigen Gastuniversität
- das Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online
- die Vorbereitung und Abgabe der Bewerbung
Nächste Infosession: Mittwoch, 19.3.2025 um 14 Uhr / HS 62.01
Ansprechperson Erasmus+ International
Katherin Saldías Sánchez, Lic. Lic.
Universitätsplatz 3, EG
8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 5848
E-Mail: erasmusplus.intl.outgoing(at)uni-graz.at
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(LV-freie Zeiten:
Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Die zweite Bewerbungsrunde für die Restplätze für Erasmus+ International im Studienjahr 2025/2026 startet am 17.03.2025 und endet am 31.03.2025. Wir akzeptieren ausschließlich vollständige Bewerbungen!
Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.
Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.
Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Aktuelle Zuschusshöhen
- Langzeitmobilitäten: Sie erhalten 700 EUR pro Monat, um die höheren Lebenshaltungskosten im Gastland zu decken
- Short-term PhD Mobilitäten: Der Zuschuss beträgt 79 EUR pro Tag bis zum 14. Tag, vom 15. bis 30. Aufenthaltstag 56 EUR pro Tag
Reisekostenzuschuss
Zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten Sie einen einmaligen Reisekostenzuschuss von bis zu 1.735 EUR, abhängig von der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechneten Entfernung zwischen der Universität Graz und Ihrer Gastinstitution sowie der Art des Verkehrsmittels (umweltfreundliche oder nicht-umweltfreundliche Reise). Studierende, die sich für eine grüne Reise entscheiden, können zusätzliche Reisetage beantragen. Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt auf umweltfreundliche und verantwortungsvolle Praktiken.
Hinweis: Bei dem Reisekostenzuschuss handelt es sich um Richtwerte, die je nach Budgetverfügbarkeit pro Call variieren können.
Top-Ups Erasmus+
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um die Top-ups zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
- Studierende mit geringeren Chancen ( EUR 250 pro Monat; nur eine der folgenden Optionen auf einmal möglich):
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung sollte die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Die Kosten werden in diesem Fall nach Echtkosten abgerechnet. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht zudem einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden. Kosten dürfen erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung anfallen.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Erasmus+ Studierende, die nicht zu den in Österreich festgelegten Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Auslandsbeihilfe (Studienbeihilfe)
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Erasmus+ Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Stipendienstelle Graz (0316/81 33 88, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Wo kann ich hingehen?
Erasmus+ International Partnerinstitutionen
⇒ Aufgrund der unterschiedlichen Fristen an den Partneruniversitäten kann Ihre Bewerbung nur in einem bestimmten Semester (Winter oder Sommer) möglich sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auswahl. Weitere Informationen finden Sie unten bei der jeweiligen Partneruniversität.
Albanien | University of Tirana
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Argentinien | Universidad Nacional de Córdoba |
Die Bewerbung für diesen Platz ist laufend möglich, wobei eine Frist von spätestens 2 Monaten vor Beginn der Mobilität einzuhalten ist. Bei studienbezogene Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an den akademischen Platzkoordinator Univ.-Prof. Dr.phil. Lukas Meyer |
Bosnien und Herzegowina | Dzemal Bijedic University of Mostar
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Bosnien und Herzegowina | University of Mostar -
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Bosnien und Herzegowina | Univeristy of Sarajevo
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Brasilien | Universidade Federal do Rio de Janeiro |
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China | East China University of Political Science and Law |
Bei studienbezogene Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an die akademische Platzkoordinatorin spec. M.Sc. Ksenia Radchenkova. |
Israel | Weizmann Institute of Science |
Bei studienbezogene Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an den akademischen Platzkoordinator Univ.-Prof. Dr. Adrian Boese. |
Israel | Zefat Academic College |
Bei studienbezogene Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an den akademischen Platzkoordinator Univ.-Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz. |
Japan | Hiroshima University |
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Kosovo | University of Prishtina |
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Südkorea | Inha University |
Bei studienbezogene Fragen zu diesem Studienplatz wenden Sie sich bitte an den akademischen Platzkoordinator Mag. Dr.rer.soc.oec. Christian Hirt
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USA | City College of New York |
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Wie finde ich eine passende Uni?
Auch wenn die Bewerbung für alle Studienrichtungen offen ist, kann es sein, dass die potenzielle Gastuni nicht das Studienangebot hat, das Sie sich wünschen.
Bitte informieren Sie sich selbständig während der Bewerbungsphase welche Unis am besten zu Ihnen und Ihrer Studienrichtung passt. Wie geht das? Suchen Sie auf der Website der gewünschten Einrichtung das Kursangebot und überprüfen Sie auch, in welchem Semester die Kurse angeboten werden. Stellen Sie sich am besten folgende Fragen:
- In welcher Sprache werden Kurse angeboten/abgehalten & verfüge ich über ausreichende Kenntnisse?
- Gibt es ein großes Kursangebot für meine Studienrichtung?
- In welchem Semester werden (mehr) Kurse angeboten?
- Wann beginnt/endet das Studienjahr an der potenziellen Gastuni?
Wenn Ihnen klar ist, welche Unis (Sie können bis zu 3 Unis bei der Bewerbung angeben) am besten zu Ihrem Studienvorhaben passt, steht einer erfolgreichen Bewerbung nichts im Weg - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Tipps & Hinweise gibt es auf dieser Seite und auch in unseren Infoveranstaltungen.
Mobilität in Ihr Herkunftsland
Die Vorgaben der Europäischen Kommission erlauben Mobilitäten in das Herkunftsland.
Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Beispiel: Ihr Lebensmittelpunkt liegt im benachbarten Ausland und Sie studieren in Österreich (GrenzgängerIn). In diesem Fall wird einen Erasmus+ Aufenthalt im Wohnsitzland nicht gefördert.
Erfahrungsberichte
Sie wissen noch nicht für welche Universität/Institution Sie sich bewerben sollen? Sie suchen Hintergrundinfos von ehemaligen Studierenden zu einer speziellen Universität?
Nutzen Sie doch unser Erfahrungsberichteportal und unser Global Diary um sich inspirieren zu lassen!
Bewerbungsvoraussetzungen
Um sich für das Erasmus+ International Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ordentliches Studium
Sie müssen für ein ordentliches Studium an der Universität Graz ODER als Student:in/Mitbeleger:in im Rahmen eines NAWI Graz Kooperationsstudiums eingeschrieben sein.
Fortschritt im Studium
Bei Antritt der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert – das entspricht etwa 50 bis 60 ECTS (nur für Bachelorstudierende relevant!)
Beachten Sie auch, dass Sie sich für einen Erasmus+ International Studienaufenthalt bewerben zu können noch genügend "freie ECTS" haben müssen - siehe Anrechenbarkeit der Leistungen.
Anrechenbarkeit der Leistungen
Es müssen ausreichend ECTS-Punkte im Studium offen sein, damit Sie einen Erasmus+ International Auslandsaufenthalt absolvieren können — idealerweise 30 ECTS-Punkte pro Semester, die für Ihr Studium in Graz anerkannt werden.
Wenn Sie während des Erasmus+ International Auslandsaufenthalts eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, müssen die ECTS-Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit in Graz vergeben und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall im Bewerbungsprozess eine akademische Begründung in Ihrem Motivationsschreiben erforderlich ist, warum Sie im Ausland an der Abschlussarbeit arbeiten möchten.
Nachdem Sie eine Zusage für einen Erasmus+ International Auslandsaufenthalt erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich die schriftliche Bestätigung der Gastuniversität, dass Sie im Ausland (ausschließlich) an der Abschlussarbeit arbeiten dürfen – diese muss per E-Mail an uns weitergeleitet werden.
Für Langzeitmobilitäten: Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS-Punkte pro Aufenthaltsmonat und muss im Rahmen des Studiums in Graz, über welches Sie sich beworben haben, anerkannt werden.
Für Kurzzeitmobilitäten von Doktoratsstudierenden: Wenn Sie eine gemischte Kurzzeitmobilität (d. h. eine Kombination aus einem bezuschussten physischen Aufenthalt und einer digitalen Lernphase) absolvieren möchten, müssen mindestens 3 ECTS-Punkte erworben werden. Für Kurzzeitmobilitäten ohne virtuelle Komponente trifft diese Regelung nicht zu. Bei Abschlussarbeiten oder anderen Tätigkeiten, für die keine ECTS-Punkten als solche vergeben werden, ist die Mindestgrenze von 3 ECTS-Punkten für eine gemischte Kurzzeitmobilität nicht verpflichtend, aber als Richtwert für den Workload zu berücksichtigen.
Aufenthaltsdauer
Aufenthaltsdauer für Studienmobilitäten ("Auslandssemester"): 2-12 Monate
Kurzzeitmobilitäten: 5-30 Tage physischer Aufenthalt mit virtueller Komponente (für Doktoratsstudierende auch ohne virtuelle Komponente)
Hinweis: die Informationen über Kurzzeitmobilitäten können sich noch ändern!
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) darf noch nicht überschritten sein! Dabei sind die Anzahl und Art der Erasmus+ Aufenthalte unerheblich. Es zählen alle Erasmus+ Aufenthalte (wie z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, Erasmus+ Praktikum, Erasmus+ BIP, Erasmus Mundus Aktion 2 …).
Sprachkenntnisse
Sie bewerben sich voerst bei uns um einen Platz und noch nicht direkt bei der Gastuni. Für unsere Bewerbung benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis (zum Beispiel Maturazeugnis, LVs etc. - siehe Bewerbungsunterlagen).
Die benötigten Sprachkenntnisse finden Sie normalerweise auf der Website für Incoming-Austauschstudierende der gewünschten Gastuniversität.
Achtung: für die Gastuni benötigen Sie eventuell einen standardisierten Nachweis (zum Beispiel offizielles Sprachzertifikat) - diesen Nachweis benötigen Sie aber erst, wenn Sie den Studienplatz erhalten haben.
Kein Dienstverhältnis an der Universität
Kein Dienstverhältnis an der Universität
Zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen, davon ausgenommen sind Dissertant:innen, sofern der/die Arbeitnehmer:in im Rahmen des Doktoratsstudiums an seiner/ihrer Dissertation arbeitet und der Abschluss des Doktoratsstudiums ebenfalls Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist.
Wichtiger Hinweis für an der Universität Graz angestellte Dissertant:innen: Es wird empfohlen, dass Sie im Vorfeld bei Ihrer dienstvorgesetzten Person abklären (bitte vor Ihrer Bewerbung keinen Antrag via ERW stellen!), ob eine Freistellung für diese dienstliche Reisetätigkeit im Rahmen einer PhD-Mobilität grundsätzlich in Ordnung wäre. Eine Förderung über Erasmus+ International kann ausschließlich nach der offiziellen Zuteilung durch das Büro für Internationale Beziehungen und der Genehmigung durch Ihre dienstvorgesetzte Person erfolgen.
Zusätzliche Voraussetzung je nach Studienrichtung
Sie müssen eventuell zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise sind manche Plätze für eine gewisse Studienrichtung vorgesehen, siehe Liste der verfügbaren Plätze.
Bewerbung
Für das Erasmus+ International Programm bewerben Sie sich zuerst bei der Universität Graz. Wenn Sie für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt wurden, bewerben Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt auch an der Gastuni, für die Sie ausgewählt wurden. Bevor Sie Ihre Erasmus+ Bewerbung einreichen, beachten Sie folgende Informationen:
Bewerbungsfristen:
Die Bewerbung funktioniert nicht nach dem „First-come-first-served“-Prinzip. Erst nach Ende der Frist werden alle Bewerbungen bewertet (siehe „Nach der Bewerbungsfrist“).
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Bewerbungsunterlagen benötigen Sie für die Onlinebewerbung:
- Ausdruck des Bewerbungsformulars (mit Foto und Unterschrift) - verpflichtend
- Downloaden Sie das Formular in Mobility-Online und drucken Sie es aus.
- Versehen Sie das Formular mit einem Foto von sich (dieses kann auch vor dem Ausdrucken ins Dokument eingefügt werden) und unterschreiben Sie dieses Formular persönlich.
- Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und laden Sie es in Mobility-Online hoch.
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) - verpflichtend
mit akademischer Begründung (auf Englisch, wenn Unterrichtssprache nicht Deutsch bzw. wenn auf der Platzliste keine andere Sprache angegeben ist) max. 1-2 Seiten, pro ausgewählter Partnerinstitution zumindest ein Absatz
- Studienvorhaben - verpflichtend (Vorlage)
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden, sondern wird nach Ihrer Einschätzung (ggf. in Abstimmung mit KoordinatorIn) erstellt.
- tabellarischer Lebenslauf - verpflichtend
Nur in Englisch, wenn Unterrichtssprache Englisch!
- Studienerfolgsnachweis - verpflichtend
Aus UNIGRAZonline
- Aussage über die an der Partnerinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse - verpflichtend
Beispiele:- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
- Verfassen Sie ein Schreiben, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen und erklären Sie, wie Sie sie (z.B. Prüfung/Kurs etc.) bis zu Ihrem Aufenthaltsbeginn noch erwerben werden.
- Für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch
- Englisches Empfehlungsschreiben - verpflichtend
Von einer Lehrperson an der Universität Graz, bei PhD-Short-Term-Aufenthalten vom Supervisor der Universität Graz. Die Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per uni-interner Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden. - Bestätigung über die Einzahlung der Kaution - verpflichtend
- Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme - optional
Falls Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, iStudy, ISEP)
- NAWI-Graz Beiblatt - optional
Für NAWI Graz Studierende
Kaution
Zahlen Sie die Kaution in der Höhe von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017, Erasmus+ International“ auf folgendes Konto ein:
- Kontoinhaber: Universität Graz
- Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
- IBAN: AT363800000000049460
- SWIFT/BIC: RZSTAT2G
- BLZ: 38000
- Kontonr.: 00000049460
Laden Sie die Einzahlungsbestätigung in der Datenbank Mobility-Online mit weiteren Bewerbungsunterlagen hoch.
Detaillierte Informationen zum Thema Kaution finden Sie hier.
Bewerbungsplattform Mobility Online
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Mobility-Online, zu dem Sie über UNIGRAZonline > "Büro für Internationale Beziehungen (BIB)" gelangen.
Nach der Bewerbungsfrist
Wenn Sie die Onlinebewerbung fristgerecht und vollständig abgeschlossen haben, beginnen nach Ablauf der Bewerbungsfrist die zuständigen Personen geeignete BewerberInnen für eine Partnerinstitution auszuwählen.
Sie werden per E-Mail über die Auswahlergebnisse und weitere Schritte informiert. Danach geben wir der Partnerinstitution Bescheid, dass wir Sie für einen Studienplatz ausgewählt haben. Sie haben erst dann einen fixen Studienplatz im Ausland, wenn die Gastinstitution Ihre Bewerbung annimmt - mehr dazu erfahren Sie unter "Vorbereitung auf den Aufenthalt".
Auswahlkriterien
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wählen die zuständigen Personen (Platzkoordinator:in oder Koordinator:in im Büro für Internationale Beziehungen, je nach Platz) passende Bewerbungen aus und teilen Sie an Partnerinstitutionen zu. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- 25%: ist das Studien-/Forschungsvorhaben gut recherchiert; ist es entsprechend für die Aufenthaltsdauer; erscheint die Anerkennung von Lehrveranstaltungen realistisch; hat Student:in noch ausreichend ECTS offen, die anerkannt werden können
- 20%: Notendurchschnitt, wird automatisch via UNIGRAZonline in Mobility-Online übertragen
- 20%: Akademische Leistung, d.h. Studienfortschritt, durchschnittliche ECTS-Punkte pro Semester, bestimmte Lehrveranstaltungen, etc.
- 20%: Motivation, d.h. akademische und persönliche Motivation, Engagement im Studium
- 10%: (ausreichende) Sprachkenntnisse laut Vorgaben der Partnerinstitution
- 5%: Lebenslauf und zusätzliche Aktivitäten, d.h. außercurriculare Aktivitäten wie ehrenamtliche Arbeit, Mentor:in für Incoming Studierende, etc.

Weitere wichtige Schritte:

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.