Warum mit Erasmus+ ins Ausland?
- Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
- Finanzieller Zuschuss von voraussichtlich bis zu 520 Euro pro Aufenthaltsmonat; Reisekostenzuschuss möglich
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen und Studierende mit geringeren Chancen möglich
- Inklusionsunterstützung bei gesundheitlichen Problemen, Behinderung oder Mobilität mit Kind(-ern)
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen und Abschlussarbeiten
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern an der Uni Graz
- Kostenlose online Sprachkurse über EU-Academy
- Zusätzliche Auslandsbeihilfe, wenn Sie Studienbeihilfe beziehen
Mag. Vanja Müller, MA
- Telefon:+43 316 380 - 2212
Helene Penzinger, BA
- Telefon:+43 316 380 - 1244
Mag. Karin Schwach
- Telefon:+43 316 380 - 1245
Katherin Saldias Sánchez, Lic. Lic.
- Telefon:+43 316 380 - 5848
E-Mail: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at
Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Die nächste Bewerbungsrunde für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2026/27 fängt am 09.12.2025 an. Die Bewerbungsfrist ist am 22.01.2026. Wir freuen uns auf euere Bewerbungen!
In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ erhalten Sie Tipps und Tricks über:
- die Suche nach der richtigen Gastuniversität
- das Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online
- die Vorbereitung und Abgabe der Bewerbung
Nächste Termine:
- Montag, 15.12.2025, 11:00 bis 13:00 Uhr, HS 62.01
- Mittwoch, 14.01.2026, 10:00 bis 12:00 Uhr, HS 15.13
Termine an Fakultäten und Instituten
REWI: 19. November 2025, 11.30 – 13:00 Uhr, HS 15.11 (RESOWI B1)
Romanistik: 25. November 2025, 19:00 Uhr, Institut für Romanistik (SR 33.3.088)
USW: 27. November 2025,10:00 - 11:30 Uhr, LS 15.02
SOWI: 10. Dezember 2025, 13:30 -15:00 Uhr, HS 15.06
ITAT: 04. Dezember 2025, 17:00 Uhr, Simultanraum 0.008, Parterre
Theologie: 04. Dezember 2025, 17:00 Uhr, UZT (Heinrichstrasse 78) SR 47.11
Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie sich physisch am Ort der Gastinstitution befinden.
Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln ist nicht gestattet.
Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar, sofern diese nicht Ihre mit Erasmus+ verbundenen Reisekosten fördert.
Aktuelle Zuschusshöhen für Aufenthalte im SJ 2025/26
| Gruppe | Länder | pro Aufenthaltsmonat |
| 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden | € 520,- |
| 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | € 470,- |
| 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | € 470,- |
| SEMP | Schweiz | CHF 380-440* *genaue Informationen erhalten Sie von der der Gastuniversität! |
Die folgenden Informationen sind für das Studienjahr 2025/26 gültig.
Der Erasmus+ Reisekostenzuschuss wird mit dem Distance Calculator bestimmt, wobei die Entfernung der Universität Graz zur Gasthochschule (bzw. ggf. dem Campus, an dem Sie im Ausland studieren) berechnet wird.
Studierende, die mehr als die Hälfte der Strecke (hin und zurück) umweltfreundlich reisen (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Rad), erhalten den höheren Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen.
Für grünes Reisen erhalten Sie zusätzlich bis zu 6 Reisetage, für die Sie den Mobilitätszuschuss bekommen. Ein Reisetag entspricht einem Kalendertag.
Bitte reisen Sie umweltfreundlich, vor allem bei Distanzen unter 500 Kilometern!
Wenn Sie Reisekosten aus anderen Finanzierungsquellen (z. B. Reisekostenzuschuss im Zuge der österreichischen Auslandsbeihilfe, BAföG,...) erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf den Erasmus+ Reisekostenzuschuss.
Detaillierte Informationen zum Anspruch auf den Reisekostenzuschuss erhalten Sie per E-Mail.
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss sowie dem Reisekostenzuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um ein Top-Up zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
Es handelt sich dabei um einen monatlichen Zuschuss von 250 EURO, der von folgenden Personengruppen beantragt werden kann:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit gesundheitlichen Problemen, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthaltes entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen). Dieser gesundheitliche Status muss bereits vor Beginn des Aufenthalts bestehen
Das Top-Up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Person mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-Up in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, melden Sie sich am besten direkt bei Karin Schwach (erasmus.outgoing@uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.
Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Diese Kosten werden nach Echtkosten abgerechnet.
Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Studierende, die nicht zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben
Mehrkosten
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn aufgrund einer bestimmten Situation
- Kosten anfallen, die ohne Mobilität nicht anfallen würden
- Kosten anfallen, die normalerweise am Ort der Entsendeeinrichtung nicht anfallen
- für denselben Bedarf im Zielland höhere Kosten als am Ort der Entsendeeinrichtung anfallen
- eine Person nicht allein mobil werden kann
Nicht förderbare Kosten
Von der Inklusionsunterstützung nicht übernommen werden:
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden (zB Medikamente, medizinische Behandlungen etc.)
- Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken (dann kann der Differenzbetrag übernommen werden)
- Kosten, die Teilnehmer:innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen (zB Selbstbehalt etc.)
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden
- Reisekosten der mobilen Teilnehmer:innen: fallen höhere Reisekosten an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich
Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten vergeben und abgerechnet. Teilnehmende müssen vorab realistisch einschätzen, welche Mehrkosten ihnen in welcher Höhe anfallen werden. Ausnahme: Begleitpersonen. Bei einem Aufenthalt bis zu 60 Tagen erhalten Begleitpersonen pauschal Aufenthaltskosten (wird vom Büro für Internationale Beziehungen berechnet). Bleiben Begleitpersonen mehr als 60 Tage vor Ort, erfolgt die Förderung danach auf Basis von Echtkosten.
Kosten dürfen erst nach unterzeichneter Zuschussvereinbarung (Hochschule mit Teilnehmenden) anfallen.
Um eine bestmögliche Unterstützung sowie eine reibungslose Bearbeitung im Rahmen der Inklusionsunterstützung sicherzustellen, wird ausdrücklich empfohlen, nach offizieller Zuteilung spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn des Auslandsaufenthalts Kontakt aufzunehmen.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, melden Sie sich am besten direkt bei Karin Schwach (erasmus.outgoing@uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den monatlichen Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Studienbeihilfenbehörde (+43 316 81 33 88-0, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Für Studierende, die im Studienjahr 2025/26 mit dem Erasmus+ Programm ins Ausland gehen, gilt Folgendes:
Wenn Sie die österreichische Auslandsbeihilfe beantragen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie auch den damit verbundenen Reisekostenzuschuss beziehen möchten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Für die Bekanntgabe des Verzichtes auf diesen Reisekostenzuschuss ersucht die Studienbeihilfenbehörde um Nutzung des Kontaktformulars: Kontaktformular - Stipendium.at.
Bewerbungsvoraussetzungen
Um sich für das Erasmus+ Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen für:
- ein ordentliches Studium an der Universität Graz,
- ODER als Student:in/Mitbeleger:in im Rahmen eines NAWI Graz Studiums
- ODER für Lehramt "Sekundarstufe Allgemeinbildung" im Entwicklungsverbund Süd-Ost (Infoblatt)
eingeschrieben sein.
Sie dürfen während des Aufenthaltes auch nicht beurlaubt sein und müssen in dieser Zeit und bis zum Ende des Anerkennungsprozesses in dem Studium, für das Sie sich beworben haben, eingeschrieben sein.
Für Bachelorstudierende:
- Wenn Sie bei der Bewerbung noch keine ECTS absolviert haben, generieren Sie aus UGO eine Liste der LVs, die Sie im Moment besuchen, und laden Sie diese Liste hoch. Schicken Sie uns dann bis spätestens 15.02.2026 Ihr Transcript of records, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann.
- Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert – das entspricht etwa 50 bis 60 ECTS.
Für alle Studierenden:
Beachten Sie, dass Sie noch genügend "freie ECTS" haben müssen, um sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben zu können - siehe Anrechenbarkeit der Leistungen.
Damit Sie einen Erasmus+ Studienaufenthalt absolvieren können, müssen Sie in dem Studium, für das Sie sich bewerben und mit dem Sie ins Ausland gehen, noch genug ECTS zur Verfügung haben.
Idealerweise absolvieren Sie 30 ECTS pro Semester, die für das betreffende Studium in Graz anerkannt werden.
Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die in Graz in dem Studium anerkannt werden muss, für das Sie sich beworben haben und mit dem Sie ins Ausland gehen.
Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson aus Graz vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall eine akademische Begründung benötigen, warum Sie im Ausland an der Abschlussarbeit arbeiten möchten. Diese inkludieren Sie in Ihrem Motivationsschreiben.
Wichtiger Hinweis zur Abschlussarbeit: Nachdem Sie zugeteilt wurden, benötigen Sie auch die schriftliche Bestätigung der Gastuni, dass Sie im Ausland (ausschließlich) an der Abschlussarbeit arbeiten dürfen – diese leiten Sie uns per Mail weiter.
Mindestaufenthalt: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate (24 Monate für Diplomstudien)
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) darf noch nicht überschritten sein! Dabei sind die Anzahl und Art der Erasmus+ Aufenthalte unerheblich. Es zählen alle Erasmus+ Aufenthalte (wie z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, Erasmus+ Praktikum, Erasmus+ BIP, Erasmus Mundus Aktion 2 …).
Je nach Gastuniversität werden unterschiedliche Sprachkenntnisse verlangt, diese Infos finden Sie normalerweise auf der Website der gewünschten Gastuni. Für die Bewerbung an der Uni Graz benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis (zum Beispiel Maturazeugnis, LVs etc. - siehe Bewerbungsunterlagen).
Achtung: für die Gastuni benötigen Sie eventuell einen zusätzlichen standardisierten Nachweis (zum Beispiel offizielles Sprachzertifikat) - diesen Nachweis benötigen Sie aber erst, wenn Sie den Studienplatz erhalten haben.
Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.
Sie müssen eventuell zusätzliche Voraussetzungen je nach Studienrichtung erfüllen - weitere Infos finden Sie gleich darunter bei den verfügbaren Plätzen.
Wohin kann ich gehen?
Eine Übersicht über die verfügbaren Plätze im Studienjahr 2026/27 finden Sie hier:
- Geisteswissenschaftliche Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Hinweise:
- Für interdisziplinäre Plätze können Sie sich unabhängig von der Studienrichtung bewerben. Welche Plätze derzeit zur Verfügung stehen, finden Sie in den oben angeführten Fakultätslisten unter "Interdisziplinäre Plätze". Diese Plätze werden vom Büro für Internationale Beziehungen vergeben.
- Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich insgesamt für bis zu 3 Plätze bewerben, Sie können sowohl aus den interdisziplinären Plätzen als auch Plätzen pro Studienrichtung auswählen.
- Bitte checken Sie die Incoming-Seiten unserer Partnerinstitutionen, um mehr über die jeweiligen Voraussetzungen und Lehrangebote zu erfahren.
Was ist eine Fakultät?
Eine Fakultät ist ein Zusammenschluss ähnlicher Wissenschaften, sowie auch die übergeordnete Verwaltungseinheit an der Uni. Studienrichtungen bzw. Institute werden einer Fakultät zugeordnet, das Studium Psychologie gehört an der Uni Graz z.B. zur naturwissenschaftlichen Fakultät. An der Uni Graz gibt es 6 Fakultäten.
Sie bewerben sich für Aufenthalte in der Schweiz wie für alle Erasmus+ Plätze, obwohl die Schweiz nicht am Erasmus+ Programm teilnimmt. Aufenthalte werden über das „Swiss-European Mobility Programme (SEMP)" finanziert.
Die Vorgaben der Europäischen Kommission erlauben Aufenthalte in das Herkunftsland.
Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Beispiel: Ihr Lebensmittelpunkt liegt im benachbarten Ausland und Sie studieren in Österreich (Grenzgänger:in). In diesem Fall wird einen Erasmus+ Aufenthalt im Wohnsitzland nicht gefördert.
Sie wissen noch nicht, für welche Universität/Institution Sie sich bewerben möchten? Sie suchen Hintergrundinfos von ehemaligen Studierenden zu einer speziellen Universität?
Nutzen Sie unser Erfahrungsberichteportal und unser Global Diary, um sich inspirieren zu lassen!
Bewerbung
Bevor Sie Ihre Erasmus+ Bewerbung einreichen, beachten Sie folgende Informationen:
Bewerbungsfristen
Die nächste Bewerbungsrunde für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2026/27 fängt am 09.12.2025 an. Die Bewerbungsfrist ist am 22.01.2026. Die verfügbaren Plätze sind unter „Wohin kann ich gehen?“ zu finden. Wir freuen uns auf euere Bewerbungen!
Die Bewerbung funktioniert nicht nach dem „First-come-first-served“-Prinzip. Erst nach Ende der Frist werden alle Bewerbungen bewertet (siehe „Nach der Bewerbungsfrist“).
Bewerbungsunterlagen
Verpflichtend:
- Bewerbungsformular:
Wenn Sie alle Daten in Mobility-Online eingetragen haben, werden Sie das Bewerbungsformular in Mobility-Online generieren können. - Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) - verpflichtend
Das Motivationsschreiben muss sowohl eine akademische als auch eine persönliche Begründung enthalten. Es muss auf Englisch verfasst werden, wenn die Unterrichtssprache nicht Deutsch ist bzw. wenn in der Platzliste keine andere Sprache angegeben ist. Für jede Wunschuniversität soll ein eigener Absatz verfasst werden, in dem Sie erläutern, warum Sie an der jeweiligen Gastuniversität studieren möchten. Jede Wunschuniversität muss dabei klar voneinander getrennt dargestellt werden. Bitte beachten Sie die formalen Kriterien eines Motivationsschreibens.
Wenn Sie im Ausland an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten und dafür ECTS erhalten möchten, dann geben Sie im Motivationsschreiben eine akademische Begründung an, warum Sie an der gewünschten Universität im Ausland an der Abschlussarbeit arbeiten müssen.
Sie müssen auch mit der Gastuni abklären, ob diese den Austauschstudierenden das Arbeiten an einer Abschlussarbeit erlaubt. Ohne Zusage der Gastuni ist ein Arbeiten an der Abschlussarbeit nicht möglich. Diese schriftliche Bestätigung benötigen Sie allerspätestens, wenn Sie zugeteilt sind. - Studienvorhaben (Vorlage)
Schauen Sie sich das Kursangebot an der gewünschten Gastuniversität genau an. Falls aktuell keine Kursliste online verfügbar ist, nutzen Sie bitte die Liste des Vorjahres und vermerken Sie dies entsprechend im Dokument.
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden (es kann aber ggf. in Abstimmung mit Koordinator:in verfasst werden).
Wichtiger Hinweis: Für ein Auslandssemester sollten idealerweise etwa 30 ECTS-Punkte eingeplant werden. - tabellarischer Lebenslauf
Bitte führen Sie hier studienrelevante und sonstige Tätigkeiten an (z. B. Nebenjobs, Ehrenamt, zeitintensive Hobbys, Buddy-Programm). Wenn die Wunschuniversität Englisch als Unterrichtssprache hat, verfassen Sie den Lebenslauf bitte in Englisch, ansonsten in Deutsch. - Studienerfolgsnachweis
Laden Sie bitte die Nachweise für alle abgeschlossenen und laufenden Studiengänge in einem PDF-Dokument hoch.- Beispiele:
- BA-Studierende: BA-Nachweise
- MA-Studierende: BA- und MA-Nachweise
- PhD-Studierende: BA-, MA- und PhD-Nachweise
- Beispiele:
- Nachweis der an der Partnerinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse
- Es können mehrere Nachweise gesammelt in einem PDF-Dokument hochgeladen werden. Mögliche Nachweise:
- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. IELTS, Oral Assessment von Treffpunkt Sprachen)
- Für Muttersprachler:innen: eine eidesstattliche Erklärung
- Für Studierende einer Fremdsprache: Laden Sie eine kurze Erklärung hoch, dass Sie die Sprache studieren, oder z. B. Ihr Transcript of Records.
- Wenn das von der Gastuni verlangte Sprachlevel noch nicht erreicht wurde: Nachweis über das momentane Level der Sprachkenntnisse (Zertifikate, Kursbestätigung, längere Aufenthalte im entsprechenden Land etc.) mit einer plausiblen Erklärung, wie das entsprechende Level erworben wird (z. B. durch Prüfungen, Kurse usw.).
- Es können mehrere Nachweise gesammelt in einem PDF-Dokument hochgeladen werden. Mögliche Nachweise:
Optional:
- Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme
Dieses Formular geben Sie ab, wenn Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, iStudy, ISEP) - Vorlage - Beiblatt für Bewerber:innen im Rahmen eines NAWI-Graz Kooperationsstudiums – Vorlage
Alle NAWI-Graz- und CSS-Studierenden müssen dieses Formular befüllen und abgeben.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Mobility-Online, zu dem Sie über UNIGRAZonline > "Büro für Internationale Beziehungen (BIB)" gelangen.
Nach der Bewerbungsfrist
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bewerten die Erasmus+ Koordinator:innen die vollständigen Bewerbungen nach den folgenden Auswahlkriterien:
- Akademische Eignung – 70%:
- ist das Studien-/Forschungsvorhaben gut recherchiert; ist es entsprechend für die Aufenthaltsdauer; erscheint die Anerkennung von Lehrveranstaltungen realistisch; hat Studierende:r noch ausreichend ECTS offen, die anerkannt werden können etc.
- Studienleistung: Studienfortschritt, durchschnittliche ECTS-Punkte pro Semester, bestimmte Lehrveranstaltungen, Notendurchschnitt (wird bei der Erstellung der Bewerbung automatisch aus UGO übertragen), Engagement im Studium etc.
- akademische Motivation aus dem Motivationsschreiben
- Persönliche Eignung – 20%:
- persönliche Motivation aus dem Motivationsschreiben
- Lebenslauf und zusätzliche Aktivitäten, d.h. außercurriculare Aktivitäten wie ehrenamtliche Arbeit, Mentor:in für Incoming Studierende, etc.
- Sprachliche Eignung – 10%: ausreichende Sprachkenntnisse laut Vorgaben der Partnerinstitution
Nach der Auswahl werden Sie per E-Mail über die Auswahlergebnisse und die weiteren Schritte informiert.
Weitere wichtige Schritte:
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen der Autorin oder des Autors bzw. der Autorinnen oder Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.