Warum mit Erasmus+ ins Ausland?
- Keine Studiengebühren an der Gastinstitution
- Finanzieller Zuschuss bis zu 520 Euro pro Aufenthaltsmonat sowie Reisekostenzuschuss für alle Studierenden bis zu 1.735 Euro, die Zuschusshöhe hängt von der Entfernung der Gastuniversität und dem Verkehrsmittel (grün oder nicht grün) ab
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für umweltfreundliches Reisen und Studierende mit geringeren Chancen
- Inklusionsunterstützung
- Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Leistungen
- Erhalt von 1-2 zusätzlichen Toleranzsemestern
- Kostenlose online (Sprach)-kurse über EU-Academy

Ansprechpersonen Erasmus+
Franziska Brunner, BA MA
- Telefon:+43 316 380 - 2212
Helene Penzinger, BA
- Telefon:+43 316 380 - 1244
Mag. Karin Schwach
- Telefon:+43 316 380 - 1245
Katherin Saldias Sánchez, Lic. Lic.
- Telefon:+43 316 380 - 5848
E-Mail: erasmus.outgoing(at)uni-graz.at
Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)
Info-Events zum Bewerbungsablauf
In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ erhalten Sie Tipps und Tricks über:
- die Suche nach der richtigen Gastuniversität
- das Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online
- die Vorbereitung und Abgabe der Bewerbung
Nächste Termine:
- 19. März 2025 um 14:00 Uhr I HS 62.01
Info-Events von Fakultäten
Termine an Fakultäten und Instituten
Es finden in regelmäßigen Abständen Infoveranstaltungen der Institute/Fakultäten statt. Hier informieren wir laufend über die aktuellen Termine.
Finanzielle Unterstützung
Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie sich am Ort der Gastinstitution befinden.
Wichtig: keine Doppelfinanzierung
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet.
Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Aktuelle Zuschusshöhen
Aktuelle Zuschusshöhen für Aufenthalte im SJ 2024/25
Gruppe | Länder | pro Aufenthaltsmonat |
1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden | € 520,- |
2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | € 470,- |
3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | € 470,- |
SEMP | Schweiz | CHF 380-440* |
Reisekostenzuschuss
Ab dem Studienjahr 2024/25 erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen Reisekostenzuschuss, der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechnet wird. Hier wird die Entfernung der Universität Graz zur Gasthochschule (bzw. ggf. dem Campus, an dem Sie im Ausland studieren) berechnet.
Studierende, die mehr als die Strecke (hin und zurück) umweltfreundlich reisen (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Rad), erhalten einen höheren Reisekostenzuschuss. Für grünes Reisen erhalten Sie zusätzlich bis zu 6 Reisetage, für die Sie den Mobilitätszuschuss bekommen. Ein Reisetag entspricht einem Kalendertag.
Bitte reisen Sie umweltfreundlich, vor allem bei Distanzen unter 500 Kilometern!
Top-Ups Erasmus+
Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss sowie dem Reisekostenzuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um ein Top-Up zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt.
Es handelt sich dabei um einen monatlichen Zuschuss von 250 EURO, der von folgenden Personengruppen beantragt werden kann:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthaltes entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)
Das Top-Up kann nicht summiert werden. Das heißt Studierende, die in mehrere der oben genannten Kategorien fallen (z.B. eine Person mit einer Behinderung, die das Kind auf den Aufenthalt mitnimmt), erhalten ausschließlich ein Top-Up in der Höhe von 250 Euro pro Monat.
Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, melden Sie sich am besten direkt bei Karin Schwach (erasmus.outgoing@uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.
Inklusionsunterstützung
Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Diese Kosten werden nach Echtkosten abgerechnet.
Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert diese zusätzlichen Kosten. Auch Begleitpersonen können so finanziert werden.
Die Inklusionsunterstützung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben)
- Studierende, die nicht zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben
Mehrkosten
Mehrkosten entstehen beispielsweise, wenn aufgrund einer bestimmten Situation
- Kosten anfallen, die ohne Mobilität nicht anfallen würden
- Kosten anfallen, die normalerweise am Ort der Entsendeeinrichtung nicht anfallen
- für denselben Bedarf im Zielland höhere Kosten als am Ort der Entsendeeinrichtung anfallen
- eine Person nicht allein mobil werden kann
Nicht förderbare Kosten
Von der Inklusionsunterstützung nicht übernommen werden:
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden (zB Medikamente, medizinische Behandlungen etc.)
- Therapiekosten: außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die (Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken (dann kann der Differenzbetrag übernommen werden)
- Kosten, die Teilnehmer:innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen (zB Selbstbehalt etc.)
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden
- Reisekosten der mobilen Teilnehmer:innen: fallen höhere Reisekosten an, ist eine Förderung der zusätzlichen Kosten möglich
Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten vergeben und abgerechnet. Teilnehmende müssen vorab realistisch einschätzen, welche Mehrkosten ihnen in welcher Höhe anfallen werden. Ausnahme: Begleitpersonen. Bei einem Aufenthalt bis zu 60 Tagen erhalten Begleitpersonen pauschal Aufenthaltskosten (wird vom Büro für Internationale Beziehungen berechnet). Bleiben Begleitpersonen mehr als 60 Tage vor Ort, erfolgt die Förderung danach auf Basis von Echtkosten.
Kosten dürfen erst nach unterzeichneter Zuschussvereinbarung (Hochschule mit Teilnehmenden) anfallen.
Die Inklusionsunterstützung und das Top-Up können gleichzeitig bezogen werden.
Sollten Sie das Gefühl haben, zu einer der genannten Personengruppen zu gehören, melden Sie sich am besten direkt bei Karin Schwach (erasmus.outgoing@uni-graz.at), damit wir uns Ihre Situation individuell ansehen und Sie bestmöglich beraten können.
Auslandsbeihilfe
Wenn Sie österreichische Studienbeihilfe beziehen, können Sie zusätzlich um Auslandsbeihilfe ansuchen - es reduziert den Mobilitätszuschuss nicht. Nähere Informationen erhalten Sie von der Studienbeihilfenbehörde (+43 316 81 33 88-0, Metahofgasse 30, 8020 Graz).
Bewerbungsvoraussetzungen
Um sich für das Erasmus+ Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ordentliches Studium
Sie müssen für:
- ein ordentliches Studium an der Universität Graz,
- ODER als Student:in/Mitbeleger:in im Rahmen eines NAWI Graz Studiums
- ODER für Lehramt "Sekundarstufe Allgemeinbildung" im Entwicklungsverbund Süd-Ost (Infoblatt)
eingeschrieben sein.
Sie dürfen während des Aufenthaltes auch nicht beurlaubt sein und müssen in dieser Zeit und bis zum Ende des Anerkennungsprozesses in dem Studium, für das Sie sich beworben haben, eingeschrieben sein.
Fortschritt im Studium
Für Bachelorstudierende:
- Sie benötigen mindestens 20 ECTS, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird. Sollten Sie diese noch nicht haben, können Sie die Bewerbung gerne bereits einreichen, Sie werden dann aufgefordert, Ihren Studienerfolgsnachweis mit 20 ECTS nachträglich einzureichen. Ihre Bewerbung wird erst dann berücksichtigt.
- Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert – das entspricht etwa 50 bis 60 ECTS
Für alle Studierenden:
Beachten Sie, dass Sie noch genügend "freie ECTS" haben müssen, um sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben zu können - siehe Anrechenbarkeit der Leistungen.
Anrechenbarkeit der Leistungen
Es müssen ausreichend ECTS im Studium verfügbar sein, damit Sie einen Erasmus+ Studienaufenthalt absolvieren können - idealerweise 30 ECTS pro Semester, die für das Studium an der Uni Graz anerkannt werden.
Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die in Graz in dem Studium anerkannt werden muss, für das Sie sich beworben haben. Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben, und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall eine akademische Begründung benötigen, warum Sie im Ausland an der Abschlussarbeit arbeiten möchten. Diese inkludieren Sie in Ihrem Motivationsschreiben.
Wichtiger Hinweis: nachdem Sie zugeteilt wurden benötigen Sie auch die schriftliche Bestätigung der Gastuni, dass Sie im Ausland (ausschließlich) an der Abschlussarbeit arbeiten dürfen – diese leiten Sie uns per Mail weiter.
Sie sollten also in dem Studium, mit dem Sie ins Ausland gehen, noch genug ECTS zur Verfügung haben.
Aufenthaltsdauer
Mindestaufenthalt: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
Maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate (24 Monate für Diplomstudien)
Wichtig: Die maximale Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Erasmus+ Aufenthalte pro Studienlevel (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate (Diplomstudium) darf noch nicht überschritten sein! Dabei sind die Anzahl und Art der Erasmus+ Aufenthalte unerheblich. Es zählen alle Erasmus+ Aufenthalte (wie z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, Erasmus+ Praktikum, Erasmus+ BIP, Erasmus Mundus Aktion 2 …).
Sprachkenntnisse
Je nach Gastuniversität werden unterschiedliche Sprachkenntnisse verlangt, diese Infos finden Sie normalerweise auf der Website der gewünschten Gastuni. Für die Bewerbung an der Uni Graz benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis (zum Beispiel Maturazeugnis, LVs etc. - siehe Bewerbungsunterlagen).
Achtung: für die Gastuni benötigen Sie eventuell einen zusätzlichen standardisierten Nachweis (zum Beispiel offizielles Sprachzertifikat) - diesen Nachweis benötigen Sie aber erst, wenn Sie den Studienplatz erhalten haben.
Kein Dienstverhältnis an der Universität
Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes darf kein Dienstverhältnis mit der Universität Graz bestehen.
Zusätzliche Voraussetzung je nach Studienrichtung
Sie müssen eventuell zusätzliche Voraussetzungen je nach Studienrichtung erfüllen - weitere Infos finden Sie gleich darunter bei den verfügbaren Plätzen.
Wohin kann ich gehen?

Restplätze für das Studienjahr 2025/2026
Die noch verfügbaren Restplätze für das Wintersemester 2025, Sommersemester 2026 und das gesamte Studienjahr 2025/26 finden Sie hier:
- Geisteswissenschaftliche Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Hinweise:
- Für interdisziplinäre Plätze können Sie sich unabhängig von der Studienrichtung bewerben. Welche Plätze derzeit zur Verfügung stehen, finden Sie in den oben angeführten Fakultätslisten unter "Interdisziplinäre Plätze". Diese Plätze werden vom Büro für Internationale Beziehungen vergeben.
- Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich insgesamt für bis zu 3 Plätze bewerben, Sie können sowohl aus den interdisziplinären Plätzen als auch Plätzen pro Studienrichtung auswählen.
- Bitte checken Sie die Incoming-Seiten unserer Partnerinstitutionen, um mehr über die jeweiligen Voraussetzungen und Lehrangebote zu erfahren.
Was ist eine Fakultät?
Eine Fakultät ist ein Zusammenschluss ähnlicher Wissenschaften, sowie auch die übergeordnete Verwaltungseinheit an der Uni. Studienrichtungen bzw. Institute werden einer Fakultät zugeordnet, das Studium Psychologie gehört an der Uni Graz z.B. zur naturwissenschaftlichen Fakultät. An der Uni Graz gibt es 6 Fakultäten.
Mobilitäten in die Schweiz
Sie bewerben sich für Aufenthalte in der Schweiz wie für alle Erasmus+ Plätze, obwohl die Schweiz nicht am Erasmus+ Programm teilnimmt. Aufenthalte werden über das „Swiss-European Mobility Programme (SEMP)" finanziert.
Aufenthalte im Herkunftsland
Die Vorgaben der Europäischen Kommission erlauben Aufenthalte in das Herkunftsland.
Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten. Beispiel: Ihr Lebensmittelpunkt liegt im benachbarten Ausland und Sie studieren in Österreich (Grenzgänger:in). In diesem Fall wird einen Erasmus+ Aufenthalt im Wohnsitzland nicht gefördert.
Erfahrungsberichte
Sie wissen noch nicht, für welche Universität/Institution Sie sich bewerben möchten? Sie suchen Hintergrundinfos von ehemaligen Studierenden zu einer speziellen Universität?
Nutzen Sie unser Erfahrungsberichteportal und unser Global Diary, um sich inspirieren zu lassen!
Bewerbung
Bevor Sie Ihre Erasmus+ Bewerbung einreichen, beachten Sie folgende Informationen:
Bewerbungsfristen
Die nächste Bewerbungsrunde für die noch verfügbaren Restplätze im Wintersemester 2025 und im Sommersemester 2026 fängt am 17.03.2025 an. Sie können sich bis zum 31.03.2025 für einen Platz bewerben. Die Restplätze finden Sie in Kürze unter „Wohin kann ich gehen?“.
Die Bewerbung funktioniert nicht nach dem „First-come-first-served“-Prinzip. Erst nach Ende der Frist werden alle Bewerbungen bewertet (siehe „Nach der Bewerbungsfrist“).
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Bewerbungsunterlagen benötigen Sie für die Onlinebewerbung:
- Ausdruck des Bewerbungsformulars (mit Foto und Unterschrift) - verpflichtend
- Downloaden Sie das Formular aus Mobility-Online und drucken Sie es aus
- Versehen Sie das Formular mit einem Foto von sich (dieses kann auch vor dem Ausdrucken ins Dokument eingefügt werden) und unterschreiben Sie dieses Formular persönlich
- Scannen Sie das unterschriebene Formular ein und laden Sie es in Mobility-Online hoch
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) - verpflichtend
mit akademischer Begründung (auf Englisch, wenn Unterrichtssprache nicht Deutsch bzw. wenn auf der Platzliste keine andere Sprache angegeben ist) max. 1-2 Seiten, pro ausgewählter Partnerinstitution zumindest ein Absatz.
Wenn Sie im Ausland auch die Abschlussarbeit verfassen und dafür ECTS erhalten möchten, dann geben Sie hier eine akademische Begründung an, warum Sie im Ausland an der Abschlussarbeit arbeiten werden.
Es ist mit der Gastuni abzuklären, ob diese das Arbeiten an einer Abschlussarbeit erlaubt. Ohne Zusage der Gastuni ist ein Arbeiten an der Abschlussarbeit nicht möglich.
Diese schriftliche Bestätigung benötigen Sie allerspätestens, wenn Sie zugeteilt sind.
- Studienvorhaben - verpflichtend (Vorlage)
Das Studienvorhaben muss nicht offiziell bestätigt werden, sondern wird nach Ihrer Einschätzung (ggf. in Abstimmung mit KoordinatorIn) erstellt.
- tabellarischer Lebenslauf - verpflichtend
Nur in Englisch, wenn Unterrichtssprache Englisch!
- Studienerfolgsnachweis - verpflichtend
Aus UNIGRAZonline
- Aussage über die an der Partnerinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse - verpflichtend
Beispiele:- Nachweise über abgeschlossene Studien / absolvierte Lehrveranstaltungen
- Maturazeugnis
- Sprachzertifikate (z.B. Treffpunkt Sprachen)
- Verfassen Sie ein Schreiben, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen und erklären Sie, wie Sie sie (z.B. Prüfung/Kurs etc.) bis zu Ihrem Aufenthaltsbeginn noch erwerben werden.
- Für Studierende einer Fremdsprache: laden Sie eine kurze Erklärung, dass Sie die Sprache studieren, oder z.B. ein Transcript of Records hoch
- Bestätigung über die Einzahlung der Kaution - verpflichtend
- Beiblatt bei Bewerbungen für mehrere Programme - optional
Falls Sie sich gleichzeitig für mehrere Mobilitätsprogramme der Universität Graz bewerben (z.B. Erasmus+, Erasmus+ International, iStudy, ISEP)
- NAWI-Graz Beiblatt - optional
Für NAWI Graz Studierende
Kaution
Zahlen Sie die Kaution in der Höhe von EUR 100,- unter Angabe des Mobilitätsprogramms und des Verwendungszwecks „KAUTION - ASO702500017, Erasmus+“ auf folgendes Konto ein:
- Kontoinhaber: Universität Graz
- Bank: Raiffeisen-Landesbank Steiermark
- IBAN: AT363800000000049460
- SWIFT/BIC: RZSTAT2G
- BLZ: 38000
- Kontonr.: 00000049460
Laden Sie die Einzahlungsbestätigung in der Datenbank Mobility-Online mit weiteren Bewerbungsunterlagen hoch.
Detaillierte Informationen zum Thema Kaution finden Sie hier.
Bewerbungsplattform Mobility-Online
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Mobility-Online, zu dem Sie über UNIGRAZonline > "Büro für Internationale Beziehungen (BIB)" gelangen.
Nach der Bewerbungsfrist
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bewerten die Erasmus+ Koordinator:innen die vollständigen Bewerbungen nach den folgenden Auswahlkriterien:
- 25%: ist das Studien-/Forschungsvorhaben gut recherchiert; ist es entsprechend für die Aufenthaltsdauer; erscheint die Anerkennung von Lehrveranstaltungen realistisch; hat Studierende:r noch ausreichend ECTS offen, die anerkannt werden können
- 20%: Notendurchschnitt, wird automatisch via UNIGRAZonline in Mobility-Online übertragen
- 20%: Akademische Leistung, d.h. Studienfortschritt, durchschnittliche ECTS-Punkte pro Semester, bestimmte Lehrveranstaltungen, etc.
- 20%: Motivation, d.h. akademische und persönliche Motivation, Engagement im Studium
- 10%: (ausreichende) Sprachkenntnisse laut Vorgaben der Partnerinstitution
- 5%: Lebenslauf und zusätzliche Aktivitäten, d.h. außercurriculare Aktivitäten wie ehrenamtliche Arbeit, Mentor:in für Incoming Studierende, etc.
Im Anschluss werden Sie per E-Mail über die Auswahlergebnisse und die weiteren Schritte informiert.

Weitere wichtige Schritte:
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.