Wenn Sie während des Aufenthaltes vor unvorhersehbaren Schwierigkeiten und/oder Herausforderungen stehen, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, damit wir gemeinsam nach möglichen Lösungen suchen und Sie bestmöglich unterstützen können.
Ankunftsbestätigung
Lassen Sie den ersten Teil der Aufenthaltsbestätigung, die Sie aus Mobility-Online herunterladen können, unterschreiben und laden Sie das unterschriebene Dokument in Mobility-Online hoch. Bewahren Sie das Originaldokument gut auf, weil es am Ende des Aufenthalts erneut von der Gastuniversität unterschrieben und im Original im Büro für Internationale Beziehungen in Graz abgegeben werden muss.
Änderung des Learning Agreements
Wenn Sie an der Gastuniversität andere Lehrveranstaltungen besuchen als im Learning Agreement vor Ihrem Aufenthalt ausgemacht, müssen Sie Ihr Learning Agreement innerhalb von 5 Wochen nach Beginn Ihres Aufenthaltes ändern.
- Sie besuchen neue Lehrveranstaltungen?
Beantragen Sie einen neuen Vorausbescheid für die neue(n) Lehrveranstaltung(en). Sobald der neue genehmigte Vorausbescheid vorliegt, können Sie das Learning Agreement adaptieren.
- Sie möchten an bestimmten Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen, aber auch keine neuen Lehrveranstaltungen besuchen?
In diesem Fall ist kein neuer Vorausbescheid nötig. Sie können gleich das Learning Agreement adaptieren.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten Sie per E-Mail.
Weitermeldung an der Universität Graz
Sie müssen während des Auslandsaufenthaltes an der Universität Graz eingeschrieben bleiben. Das bedeutet, dass Sie sich fristgerecht durch Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages weitermelden müssen. Mehr Informationen über die Fristen finden Sie auf der Webseite der Studienabteilung.
Ihren Auslandsaufenthalt werden wir an die Studienabteilung erst dann melden, wenn Sie die unterzeichnete Erasmus+ Vereinbarung im Original abgegeben haben und die von der Gastuniversität unterzeichneten Ankunftsbestätigung in Mobility-Online hochgeladen haben.
Nur für studienbeitragspflichtige Studierende: Sollten Sie bereits den Studienbeitrag eingezahlt haben, müssen Sie nach unserer Meldung Ihres Auslandsaufenthaltes fristgerecht und selbstständig die Rückzahlung des Studienbeitrages beantragen. Mehr Informationen über die Rückzahlung erhalten Sie hier.
Nach dem Aufenthalt
Um die letzte Rate Ihres Mobilitätszuschusses zu erhalten und Ihren Aufenthalt abzuschließen, führen Sie bitte die Schritte aus dieser Anleitung durch.
Hier finden Sie mehr Informationen über die Kautionen für das Studienjahr 2025/26.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der OeAD-GmbH wider. Weder die Europäische Union noch die OeAD-GmbH können dafür verantwortlich gemacht werden.