Bewerbung an der Gastuniversität
Nachdem wir die Gastinstitution informiert haben, dass wir Sie für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt haben (=Nominierung), schicken Ihnen die meisten Gastinstitutionen eine E-Mail mit allen nötigen Informationen zum weiteren Ablauf. Sie müssen sich nun selbstständig an der Gastinstitution bewerben.
Informationen über die jeweiligen Einreichfristen und Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Gastinstitution.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der Gastinstitution darüber, was Sie benötigen und bis wann Sie sich bewerben müssen!
Vorausbescheid & Learning Agreement
Vor Ihrem Aufenthalt benötigen Sie einen genehmigten Vorausbescheid und ein bestätigtes digitales Learning Agreement. Um das Learning Agreement erstellen zu können, benötigen Sie zuerst einen genehmigten Vorausbescheid.
Wenn Sie im Ausland ausschließlich an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten, benötigen Sie keinen Vorausbescheid. Sie können gleich mit dem Learning Agreement anfangen.
Wichtig: Wenn Sie kein Learning Agreement generieren und keinen Vorausbescheid abgeben, werden wir die Nominierung an die Gastinstitution zurückziehen! Fristen sind einzuhalten!
Die Mindeststudienleistung muss vor dem Aufenthalt mit Ihrem Learning Agreement und Vorausbescheid nachgewiesen werden. Sollten Sie das gesamte Studienjahr im Ausland bleiben, müssen Ihr Vorausbescheid und Ihr Learning Agreement bereits vor dem Aufenthalt Lehrveranstaltungen für beide Semester enthalten. Wenn diese Mindeststudienleistung am Ende des Aufenthaltes nicht erfüllt wird, muss ein Teil oder der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
Wenn diese Mindeststudienleistung nicht erfüllt wird, muss ein Teil oder der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen:
- Anerkennung von Prüfungen im Ausland (Richtlinie des Studiendirektors)
- Details zum Vorausbescheid und Learning Agreement (siehe weiter unten)
Mindestudienleistung: Idealerweise absolvieren Sie im Ausland 30 ECTS pro Semester, die für Ihr Studium in Graz anerkannt werden. Sie sollten also noch genügend ECTS zur Verfügung haben, wenn Sie ins Ausland gehen. Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die in Graz in dem Studium anerkannt werden müssen, mit dem Sie sich beworben haben und ins Ausland gefahren sind (das inkludiert die Studienrichtung und das Studienlevel). Wenn Sie im Ausland eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, werden die ECTS Punkte von der Betreuungsperson der Arbeit vergeben und ebenfalls in diese Leistungen miteinberechnet. Bei freien Wahlfächern sollten Sie bedenken, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden müssen.
Details zum Vorausbescheid
Die Anleitungen für die Beantragung des Vorausbescheides finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Dekanats/Prüfungsreferats:
Der obige Ablauf bezieht sich auf die Studierenden, die an der Universität Graz hauptinskribiert sind.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule im Verbund Süd-Ost eingeschrieben sind (Lehramt), beantragen Sie den Vorausbescheid an der Hochschule, an der Sie hauptinskribiert sind.
Wenn Sie in einem NAWI-Graz Studienprogramm und nicht an der Universität Graz hauptinskribiert sind, informieren Sie sich an Ihrer hauptzulassenden Universität, wo und wie Sie den Vorausbescheid beantragen sollen. Die „Liste der beantragten Anerkennungen, Vorausbescheid“ ist immer an die „Stammunviersität“ (Kennzahl vor der Studien ID: UB …/…= Uni Graz, UF…/…= TU Graz) für die Bearbeitung zu senden, egal in welchem System der Vorausbescheid erstellt wurde (UNIGRAzonline oder TUGonline).
Wenn Sie Fragen zum Vorausbescheid haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Dekanat.
Details zum Learning Agreement
Nachdem Sie den genehmigten Vorausbescheid erhalten haben, können Sie in Mobility-Online das digitale Learning Agreement erstellen. Sie erhalten eine Anleitung per E-Mail. Führen Sie alle dort beschriebenen Schritte durch.
Bei Fragen zum Learning Agreement können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Fristen für die Erstellung des digitalen Learning Agreements in Mobility-Online sind:
- 30.06.2024 – wenn Ihr Aufenthalt im Wintersemester 2024/25 anfängt
- 15.11.2024 - wenn Sie Ihren Aufenthalt im Sommersemester 2025 absolvieren werden
Wichtig: Wenn Ihre Gastuniversität eine frühere Frist für das DLA hat, dann gilt die Frist der Gastuniversität. Teilen Sie uns diese Frist bitte mit. Wenn Ihre Gastuniversität von Ihnen verlangt, dass Sie in ihrem System das DLA (manchmal auch OLA genannt) kreieren, geben Sie uns bitte ebenso Bescheid. Das DLA muss nämlich immer an der Universität Graz erstellt werden, nicht an der Gastinstitution.
Vereinbarung & Auszahlung des Mobilitätszuschusses
Wichtige Informationen für alle Studierenden:
- Um die Top-Ups zu erhalten (zum Beispiel Studierende mit geringeren Chancen, siehe unter "finanzielle Unterstützung" weiter oben), werden weitere Dokumente benötigt.
- Sie bekommen den Mobilitätszuschuss nur für die Zeit, die Sie physisch am Ort der Gastinstitution verbringen.
So beantragen Sie den Mobilitätszuschuss:
- Sie werden per E-Mail informiert, wann die Schritte für den Mobilitätszuschuss in Mobility-Online (MO) für Sie sichtbar werden.
- Tragen Sie die Daten für den Mobilitätszuschuss in Mobility-Online ein und bestätigen Sie die Vervollständigung aller Daten für die Bewerbung um einen Mobilitätszuschuss. Um den Mobilitätszuschuss zu bekommen, muss die Mindeststudienleistung nachgewiesen werden. Die anrechenbare Mindestleistung beträgt 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die in Graz in dem Studium anerkannt werden muss, für das Sie sich beworben haben und mit dem Sie ins Ausland fahren.
- 30 Tage vor Ihrem Aufenthalt können Sie aus Mobility-Online Ihre Vereinbarung herunterladen. Drucken Sie sie aus, lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig durch und unterschreiben Sie sie eigenhändig (Kuli + Papier).
- Bringen Sie die unterschriebene Vereinbarung im Original persönlich ins Büro für Internationale Beziehungen oder schicken Sie sie per Post an die folgende Adresse: Büro für Internationale Beziehungen, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, Österreich. Ein Scan ist nicht ausreichend!
- Einige Wochen nach Erhalt des Originals können Sie die vom Büro für Internationale Beziehungen unterschriebene Vereinbarung in Mobility-Online einsehen.
Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet. Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.
Online Language Support
Online Language Support (OLS) bietet Ihnen die Möglichkeit, vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen bzw. (neue) Sprachen zu lernen. OLS ist Teil der EU-Academy-Plattform, wo neben Sprachtests und Sprachkursen auch weitere Lerninhalte (z.B. MOOCs) angeboten werden.
Weitere Informationen über die Verwendung von OLS werden an die Erasmus+ Studierenden per E-Mail geschickt.
Versicherung im Gastland
Sie sind über das Erasmus+ Programm nicht versichert. Für einen geeigneten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Bei Fragen kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung.
Durch den bezahlten ÖH-Beitrag sind Sie während ihres Auslandsaufenthaltes in vielen Ländern unfall- und haftpflichtversichert. Gedeckt werden nur Unfälle und Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen, nicht im privaten Umfeld. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/versicherung.
Überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) besitzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Um die EKVK im Ausland verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.
Wenn Sie keine gültige EKVK besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.
Wohnen im Gastland
Manche Gastuniversitäten stellen Unterkünfte zur Verfügung bzw. unterstützen bei der Suche nach einer passenden Unterkunft. Bitte erkundigen Sie sich selbständig über Möglichkeiten im Gastland.
Visum und Reisehinweise
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit für die Beantragung Ihres Visums vor Ihrer geplanten Reise einplanen!
Reisehinweise / Reisewarnungen
Bitte beachten Sie allfällige Hinweise des Außenministeriums und lassen Sie diese in Ihre Entscheidung einfließen, ob Sie den Aufenthalt antreten:
Studiengebühren an der Gastinstitution und Weitermeldung an der Universität Graz
Sie müssen während des Auslandsaufenthaltes an der Universität Graz eingeschrieben bleiben. Das bedeutet, dass Sie sich fristgerecht durch Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages weitermelden müssen. Mehr Informationen über die Fristen finden Sie auf der Webseite der Studienabteilung: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/
Ihren Auslandsaufenthalt werden wir an die Studienabteilung erst dann melden, wenn Sie die Erasmus+ unterzeichnete Vereinbarung im Original abgegeben haben und die von der Gastuniversität unterzeichneten Ankunftsbestätigung in Mobility-Online hochgeladen haben.
Nur für studienbeitragspflichtige Studierende: Sollten Sie bereits den Studienbeitrag eingezahlt haben, müssen Sie nach unserer Meldung Ihres Auslandsaufenthaltes fristgerecht und selbstständig die Rückzahlung des Studienbeitrages beantragen. Mehr Informationen über die Rückzahlung erhalten Sie hier: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/rueckzahlung-des-studienbeitrages/