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Top-ups und Inklusionsunterstützung zukünftig für alle Programme möglich.

Was ist der Zuschuss für selbstorganisierte Aufenthalte?

Gefördert werden selbstorganisierte Forschungs- und Studienaufenthalte im Ausland für

 

  • die Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten (Laborarbeiten, Feldforschung, Arbeit in Archiven/Bibliotheken/Sammlungen usw.) im Rahmen der Bachelor-/Master-/Diplomarbeit oder Dissertation
     
  • die Teilnahme an fachspezifischen Kursen/Sommerschulen zur Erlernung wissenschaftlicher Methoden und Praktiken (für Ideen siehe z.B. Sommerschulen & short-term programmes)
     
  • den Besuch von Lehrveranstaltungen, wenn die Gastinstitution keine Partnerinstitution im Rahmen von anderen Mobilitäts- und Netzwerkprogrammen ist
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©Covene; unsplash.com

Mag. Petra Rabitsch

Universtitätsplatz 3, 8010 Graz
Telefon:+43 316 380 - 1243
E-Mail:outgoing.exchange(at)uni-graz.at

Beratungszeiten:
Mo-Fr 9:30 - 12 Uhr
Mi zusätzlich 13 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung

(Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo-Do 10 - 12 Uhr)

Schritt 1: Bewerbung

Nachdem Sie vorab die Daten und den Auslandsaufenthalt fixiert haben, können Sie sich im Büro für Internationale Beziehungen um einen Zuschuss bewerben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsablauf:

Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Der Studienplatz/Kursplatz muss selbständig organisiert und bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen schriftlich nachgewiesen werden
  • Bei Aufenthalten, die in erster Linie der Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten dienen, ist der gleichzeitige Besuch von Lehrveranstaltungen erlaubt, wenn es sich dabei um eine sinnvolle Ergänzung handelt (auch wenn die Gastinstitution eine Partnerinstitution im Rahmen von anderen Mobilitäts- und Netzwerkprogrammen ist)
  • Pro Abschlussarbeit darf nur einmal ein Stipendium beantragt werden
  • Sprachkurse und Teilnahme an Tagungen werden nicht gefördert
  • Laufende Bewerbung möglich, allerdings wird um Einreichung mindestens 2 Monate vor Beginn des Aufenthaltes gebeten
  • Aufenthalte während eines bestehenden Dienstverhältnisses an der Uni Graz können nur gefördert werden, wenn es sich um eine Anstellung als Dissertant:in handelt und der Abschluss des Doktoratsstudiums auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist.

Mindestaufenthalt: 5 Tage

Maximale Aufenthaltsdauer bei Anfertigung einer Abschlussarbeit:

  • Bachelorarbeiten: maximal 1 Monat
  • Diplom- oder Masterarbeiten: maximal 2 Monate
  • Dissertationen: maximal 4 Monate

Maximale Aufenthaltsdauer bei Feldforschungen:

  • Diplom- oder Masterarbeit: maximal 6 Monate
  • Dissertation: maximal 8 Monate (in besonders begründeten Ausnahmefällen: 12 Monate)

Maximale Aufenthaltsdauer bei Besuch von Lehrveranstaltungen: 10 Monate

Verlängerung des gewährten Zeitraums ist nur möglich, wenn:

  • eine neue Begründung
  • eine neue Einladung/Bestätigung
  • ein neues Empfehlungsschreiben der ursprünglichen BefürworterInnen 

vorgelegt werden.

Davon unabhängig kann der Aufenthalt auf eigene Kosten verlängert werden.

  • Ordentliches Studium an der Uni Graz
  • Mindestalter: 19 Jahre
  • Zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilität (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums der für den Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert
  • Erwerbstätigkeit während des Stipendienzeitraums ist meldepflichtig und kann zu einer Kürzung des Förderbetrages führen. Nebentätigkeiten sind nur gestattet, wenn der Aufenthaltszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Beim Besuch von Lehrveranstaltungen an Gastinstitutionen, die keine Partnerinstitutionen der Universität Graz sind, wird empfohlen, während des Auslandsaufenthaltes das Äquivalent von 30 ECTS-Punkten pro Semester (=Studienleistung eines Semesters) zu absolvieren, die für Ihr Studium an der Uni Graz anerkannt werden können.

Für die Bewerbung müssen Sie einen Vorausbescheid einreichen. In diesem wird bestätigt, dass die gewählten Lehrveranstaltungen der Gastinstitution an der Universität Graz anrechenbar sind. Er ist die rechtliche Grundlage zur Anrechnung von absolvierten Lehrveranstaltungen im Ausland und wird über UNIGRAZonline erstellt/beantragt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der jeweiligen Fakultät. Achtung: bitte planen Sie dafür genügend Vorlaufzeit ein!

Weitere Informationen:

  • Richtlinie des Studiendirektors

Die Onlinebewerbung erfolgt über die Datenbank Mobility-Online (MO). Der Zugriff erfolgt über Ihre persönliche Visitenkarte in UNIGRAZonline. Eine Anleitung finden Sie hier.

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie in Mobility-Online hochladen/ausfüllen:

  • Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf, unterschrieben
  • Motivationsschreiben, 1-2 A4 Seiten (Vorlage)
  • Studienerfolgsnachweis über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZOnline)
  • Bachelorzeugnis/Masterzeugnis/Diplomzeugnis/Rigorosenzeugnis in Kopie
  • Betreuungszusage/Aufnahmebestätigung/Einladung der Gastinstitution mit exakter Dauer des geplanten Aufenthalts (entfällt bei Feldforschung)
  • Vorausbescheid der Uni Graz als Bestätigung der Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen (entfällt bei Rechercheaufenthalten zur Abschlussarbeit)

Reichen Sie folgende Unterlagen im Original bei den Programmbeauftragten ein:

1 Empfehlungsschreiben (Vorlage)
Hinweis: Die Empfehlenden werden ersucht, bei der Beurteilung des erforderlichen Aufenthaltszeitraumes im Ausland wirklich nur den unbedingt erforderlichen Zeitraum anzugeben. 

Die Empfehlungsschreiben müssen mit Unterschrift und Institutsstempel versehen sein und können von den Empfehlenden direkt per Hauspost an die Programmbeauftragten geschickt werden.

Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen laufend vor Beginn des Aufenthalts einreichen. Zwischen Oktober und Juni werden alle 2-3 Monate Auswahlsitzungen abgehalten und die Studierenden im Anschluß daran über die Ergebnisse informiert.

Es werden ausnahmslos vollständige Bewerbungsunterlagen akzeptiert.

  • Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenskosten im Ausland: Zuschusshöhen je Land
     
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.


Bitte lesen: Informationsblatt zu finanziellen Zuschüssen

Schritt 2: Auswahl

In einer Auswahlsitzung wird von einer Kommission festgelegt, wer einen Zuschuss für den selbstorganisierten Aufenthalt erhält. Sie können sich laufend für den Zuschuss bewerben, erhalten allerdings erst nach der Auswahlsitzung Bescheid, ob sie die Förderung erhalten. Wir informieren Sie über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail.

Schritt 3: Auszahlung des Zuschusses

Als Austauschstudierende:r der Universität Graz sind Sie verpflichtet, eine Vereinbarung zum Auslandsaufenthalt zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung nehmen Sie die Nominierung offiziell an. Eine genaue Anleitung erhalten Sie per E-Mail.  

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in zwei Raten:

  1. Rate = 80% vor dem Aufenthalt
  2. Rate = 20% nach Abgabe aller benötigten Abschlussdokumente (siehe "Nach dem Aufenthalt")

Sollten Sie im Rahmen Ihres Doktorates ein Anstellungsverhältnis an der Universität Graz haben, erhalten Sie nach Bewilligung des Zuschusses weitere Informationen zur Beantragung und Auszahlung der bewilligten Fördersumme.

Bitte bewerben Sie sich unbedingt rechtzeitig (mind. 2 Monate vor Beginn des Aufenthaltes) um den Zuschuss. 

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©micheile henderson; unsplash.com

Schritt 4: Folgende Dinge während und nach dem Aufenthalt beachten

Studiengebühren

Ab einem Auslandsaufenthalt von mindestens 14 Tagen bezahlen Sie an der Universität Graz keine Studiengebühren. Achtung: Ihren eigenen ÖH-Beitrag müssen Sie weiterhin verpflichtend einbezahlen!

Bitte klären Sie außerdem selbstständig, ob für Sie an Ihrer Gastinstitution Studiengebühren anfallen!

 

Versicherung im Gastland

Für einen geeigneten Versicherungsschutz im Ausland sind Sie selbst verantwortlich. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihre derzeitige Versicherung bei Fragen – die Zuerkennung eines Zuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz!

Hinweis: Wenn Sie in Österreich pflichtversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine gültige „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK) besitzen. Die EKVK befindet sich auf der Rückseite Ihrer E-Card. Die EKVK wird in den EU-Ländern, sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien anerkannt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung in Österreich für weitere Informationen.

Innerhalb von 10 Wochen nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts müssen Sie folgende Unterlagen in Mobility-Online hochladen:

 

Unterlagen nach dem Aufenthalt

 

  1. Elektronischer Bericht über den Aufenthalt (Vorlage)
    Der Bericht soll einen Gesamteindruck über Ihren Aufenthalt vermitteln: sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen vor Ort. Berichte werden im Erfahrungsberichteportal veröffentlicht, Ideen & eine Vorlage finden Sie hier: auslandserfahrung.uni-graz.at
     
  2. Aufenthaltsbestätigung: Lassen Sie sich von der Gastinstitution Ihren genauen Aufenthaltszeitraum (Ankunft - Abreise) bestätigen. Die Bestätigung muss mit Unterschrift und Universitäts- bzw. Institutsstempel versehen sein.  (entfällt bei Feldforschung)
     
  3. Transcript of Records oder Kursbesuchsbestätigung der Gastinstitution (entfällt bei Rechercheaufenthalten zur Abschlussarbeit)
     
  4. Anerkennungsbescheid oder Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin der Universität Graz über die widmungsgemäße Verwendung des Stipendiums (mit Unterschrift und Institutsstempel)

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